Falls die Maut nun doch kommen sollte , für Oldtimer mit H-Kennzeichen gibt es auch eine Regelung: Oldtimer bezahlen 130 Euro Maut, die restlichen 61 Euro entfallen auf die KFZ-Steuer. Wenn man die beiden in Maut und KFZ-Steuer aufgeteilten Bescheide bezahlt hat, wird das Kennzeichen für den Bundesstraßen- und Autobahnverkehr freigeschaltet und mittels mobiler Erfassungsgeräte (ähnlich einer Radarfalle) am Straßenrand überprüft. Wurde die Maut bezahlt, wird das mit der Mautdatenbank abgeglichene Kennzeichen sofort wieder gelöscht, hat man nicht bezahlt, ergeht ein Bußgeldbescheid an die Halteradresse.
Was passiert eigentlich, wenn ich ein Auto nicht ganzjährig angemeldet habe? Mal gesponnen:
Wenn ich am 17. Juni ein Auto anmelde, zahle ich momentan Steuern von da an bis zum 16. Juni des Folgejahres. Wenn ich alles richtig verstanden habe, werde ich dann in Zukunft eine sog. Jahresvignette für die Maut bezahlen und bekomme dann vom Zoll einen Steuerbescheid über die Steuern abzüglich für die Kosten der Jahresvignette. Bis hierhin ein Nullsummenspiel. Was ist jetzt aber, wenn ich vier Wochen später das Autole abmelde, weil weil weil...
???
Bislang bekam man dann einen Steuerbescheid über den Zeitraum, in dem das Auto angemeldet war und die unverbrauchte Steuer zurück. Wie verhält es sich denn jetzt mit der Maut? Bekommt man die auch zurück?
Gute frage, die ich aber auch nicht gesichert beantworten kann. Meines Wissens bekommst du keine Vignette. Die ev. Erfassung im Verkehr läuft über das Kennzeichen. Du bekommst einen Bescheid wie bei der Steuer. Es spricht also nichts dagegen, dass du überzahlte Maut nach Abmeldung des Fahrzeuges erstattet bekommst, auch wie bei der Steuer. Aber, wie gesagt, ich weiß es nicht gesichert. Vielleicht weiß jemand mehr.
Zitat von Falcone im Beitrag #173Gute frage, die ich aber auch nicht gesichert beantworten kann.
Dann sind wir ja schon zwei...
Zitat von Falcone im Beitrag #173 Die ev. Erfassung im Verkehr läuft über das Kennzeichen.
Jaja, das ist das nächste Problem!
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es vor Jahren Krach, als die Polente Zugriff auf die Daten der Mautbrücken für die LKW-Maut ran wollte. Ging damals wohl wegen Datenschutz nicht.
Die Erfassung ist aber wohl deswegen geändert worden: Kennzeichen der Fahrzeuge, die die Maut entrichtet haben, werden ins System eingegeben. Werden diese erfasst und positiv abgeglichen, wird die Erfassung sofort gelöscht. Es bleibt also nichts gespeichert.
Klar! Vorweg eines: Ich bin alles andere als ein Verschwörungstheoretiker! Aber: Bislang durften die PKW-Kennzeichen erst gar nicht erfasst werden. Nach Einführung der Maut dürfen diese erfasst werden.
Man sollte das vor dem Hintergrund betrachten, dass besonders die CSU hinter der Einführung der Maut her ist, wie der Teufel hinter der armen Seele. Koste es, was es wolle. Zu dem Thema passt, dass unser Suppen-Klaus ständig nach mehr Überwachungskameras schreit. Und hier gibt es die Dinger, die bislang nicht genutzt werden dürfen...
Also Kfz-Kennzeichen dürfen schon immer erfasst werden, dass weist du ja sehr gut. Denk mal an dein letztes Knöllchen. Und die sind dann wirklich gespeichert. Bei der Maut heißt es ja auch, dass nur die Kennzeichen erfasst werden, die nicht hinterlegt sind. Ich halte das für machbar. Wie weit man jetzt vermutet, dass die nicht sofort gelöscht werden, bleibt jedem selbst überlassen. Beiweise, dass dem so ist, wird man dann erst mal erbringen müssen.
Aber ich hoffe ja immer noch, dass diese schwachsinnige Maut nicht durchkommt. Martin Schulz sollte sie ansonsten im Herbst mal schleunigst per Dekret wegtrumpen.
Die Erfassung halte ich auch für problematisch. Vor einigen Jahren hat die Polizei an der Autobahn nach Polen verdachtsunabhängug die Kennzeichen aller PKW gescannt, um darüber gestohlene PKW´s zu finden. Nach wenigen Wochen wurde das unterbunden, auch wenn angeblich nichts gespeichert wurde.
Zitat von Falcone im Beitrag #177Also Kfz-Kennzeichen dürfen schon immer erfasst werden, dass weist du ja sehr gut. Denk mal an dein letztes Knöllchen.
Neinnein! Das letzte Knöllchen stammt aus Frankreich (unerheblich) und das Kennzeichen wurde nur deshalb erfasst, weil sich mein Anhänger erdreistet hat, sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgabe zu halten. Wäre ich dort nicht zu schnell gewesen, hätte man das Kennzeichen nicht gespeichert.
Mit der Erfassung durch die Mautbrücken ist das meiner Meinung nach etwas anderes: Vor Einführung einer Maut durften die PKW-Kennzeichen nicht gescannt werden, weil dazu kein Anlass besteht. Soweit ich weiss, darf man nämlich nicht mal eben einfach so Bewegungsdaten ohne triftigen Grund erheben. Durch die Einführung der Maut hat man aber plötzlich einen legalen Grund, die Kennzeichen zu scannen: Man ist den Mautsündern auf er Spur. War also zuvor das Scannen schon illegal, ist es dies nun nicht mehr. War es vorher einfach, die Verwendung der Daten zu unterbinden (Scannen ist illegal, also wird nicht gescannt), so ist das jetzt nicht mehr so einfach. Denn die Daten müssen mit der Mautdatei abgeglichen werden und hierzu verarbeitet werden. War es zuvor ein Missbrauch, wenn überhaupt jemand die Mautbrücke auf PKW-Kennzeichen angesetzt hat, ist es nun nicht mehr so einfach zu beweisen, dass die ohnehin erhobenen Daten zweckentfremdet werden. Und wenn man dem jetzt noch das Hütchen Terrosismusbekämpfung aufsetzt, darf der Big Brother watchen was das Zeug hält. Ich hoffe, ich mache einen Denkfehler!
Zitat von Falcone im Beitrag #169Wenn man die beiden in Maut und KFZ-Steuer aufgeteilten Bescheide bezahlt hat, wird das Kennzeichen für den Bundesstraßen- und Autobahnverkehr freigeschaltet und mittels mobiler Erfassungsgeräte (ähnlich einer Radarfalle) am Straßenrand überprüft.
Bundesstraßen- und Autobahnverkehr???
Und wenn ich gar-überhaupt-nicht mit dem Fahrzeug auf die Autobahn will/fahre (z.B. mit der W)??? Muss ich dann trotzdem Maut bezahlen? So wie Du es schreibst lese ich heraus, das man auch zahlen muss wenn man Bundesstraße fahren will - sind die denn total durchgedreht?