Wir wohnen zur Miete in einem kleinen ordentlichen Häuschen mit einer überaus fairen Miete. Was Eigenes können wir uns schlicht und ergreifend nicht leisten.
Über kurz oder lang könnten die 110qm zu klein sein. Aber das Häuschen, die Lage, der Garten, die Nachbarn etc sind zu gut um was anderes in Erwägung zu ziehen (abgesehen davon dass die Preise hier am Bodensee Wahnsinn sind)....
Ein Anbau würde einige Platzprobleme lösen. Allerdings denke ich dass die Vermieterin keine Veranlassung sieht eigenes Geld für unser Wohlergehen in das Haus zu stecken. Also müßten wir das selbst finanzieren.
Wie aber regelt man sowas? Welche Vereinbarungen sind sinnvoll? Schliesslich würde man eigenes Geld in die Immobilie des Vermieters stecken. Wie kann eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung aussehen.
Die Vermieterin hat noch Töchter und Enkel die evtl nach deren Ableben Eigenbedarf anmelden könnten. Wie kann man sich absichern dass man für die eingesetzte Kohle den entsprechenden Gegenwert bekommt ohne im Fall eines Auszuges auf Kosten/Schulden sitzenzubleiben.
Der normale Vorgang wäre ja, die Umbaukosten ermitteln, die Wertsteigereung, eine gewisse Abnutzung pro Jahr ermitteln und dann die Miete ggf. entsprechend herabsetzen. Das ist ja aber abhänging davon, wie lange ihr da noch zu wohnen gedenkt, was halt niemand vorhersehen kann. Wie alt ist die Vermieterin? Könnte sie ungünstigstenfalls bald sterben? Um einem eventuellen Eigenbedarf zu entgehen, wäre eventuell ein Pachtvertrag über eine längere Zeit eine Lösung. Soweit ich weiß, können den auch Erben nicht einfach auflösen oder man kann die Tochter gleich mit einbeziehen. Zumindest würde ich mal in diese Richtung Erkundigungen einholen.
Wenn ich mich jetzt mal in die Vermieterin hineinversetze, habt ihr sicher kein leicht zu lösenden Problem vor euch. Als Vermieter habe ich zwar auf der einen Seite sicher ein Interesse, euch als offensichtlich gute Mieter zu behalten, aber andererseits möchte ich auch nicht noch weniger Miete als bisher haben. Auch möchte sie wahrscheinlich nicht weniger flexibel über ihr Grundstück verfügen können. Der Anbau bedeutet für die Vermieterin ja auch viele Behördengänge und Nervereien. Ist sie dazu bereit? Bleibt noch die große Unsicherheit der Erben. Der mögliche Eigenbedarf oder Verkauf des Hauses sind unvorhersehbar. Das ist sicher nicht einfach zu lösen. Wenn die zu investierende Summe nicht allzu groß ist, müsstet ihr eventuell bereit sein, zumindest einen Teil davon in den Wind zu schießen, wenn etwas schief läuft. Wenn die Summe groß ist, würde ich mir das gut überlegen.
Alternativ wäre ja noch ein Mietkauf des Hauses denkbar, falls die Besitzerin darauf eingeht und es für euch zu stemmen ist.
Falls überhaupt möglich ist z.B. der Anbau eines Wintergartens eine praktikable Erweiterung des Wohnraumes bei gut kalkulierbaren, überschaubaren Kosten.
Ich würde auch versuchen, der Eigentümerin das Haus abzukaufen, oder vielleicht wenigstens ein Vorkaufsrecht zu erwirken, falls die Erben die Hütte dereinst loswerden möchten.
Egal, was Ihr vereinbart: Laßt es vom Notar dokumentieren, um vor Formfehlern geschützt zu sein.
Ich sehe hier große Probleme im Baurecht, bei Gewährleistungen und der Absicherung von Ansprüchen. Das ist ein Fall für eine fachlich kompetente Beratung, das Geld ist gut angelegt.
Zitat Allerdings denke ich dass die Vermieterin keine Veranlassung sieht eigenes Geld für unser Wohlergehen in das Haus zu stecken. Also müßten wir das selbst finanzieren.
Wie aber regelt man sowas? Welche Vereinbarungen sind sinnvoll? Schliesslich würde man eigenes Geld in die Immobilie des Vermieters stecken. Wie kann eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung aussehen.
Moin,
aus eigener Erfahrung: Vorsicht mit solchen Sachen ! Wenn der Mieter den Wert der Immobilie vergrößert und diesen vergrößerten Wert auch nutzt, dann kann das durchaus eine Mieterhöhung nach sich ziehen, weil ja der Mieter eine schickere Wohnung/Haus hat. Zwar gehören die Materialien nicht automatisch dem Vermieter, wenn der Mieter sie kauft, aber das ist ja meist auch der kleinste Teil der Kosten.
Wenn der Vermieter an der Wertsteigerung interessiert sein soll, muß ihm irgendetwas lukratives dafür geboten werden - z.B. eine höhere Miete.
Warum sollte er sonst zahlen für etwas, was er weder nutzen kann noch ihm etwas bringt? Warum sollte er dafür sogar eine Mietminderung akzeptieren ?? Doch nur dann, wenn er mit den aktuellen Mietern nur temporär rechnet und nach deren Auszug sich eine bessere Rendite verspricht.
Solche Modelle gibt es übrigens. Begabte Handwerker ziehen für einen Schnaps in eine renovierungsbedürftige Wohnung ein, machen die wieder fit und ziehen dann wieder aus oder zahlen die dann preiswürdige Miete. Ein für Vermieter und deren Steuerberater hochinteressantes Steuermodell !!
Ich würde lieber zunächst mal nichts davon verlauten lassen und schauen, ob denn nicht ein Kauf möglich wäre. Die Erben der Vermieterin haben zur Zeit noch nichts mitzureden und die Vermieterin selbst trennt sich evtl. leicht davon. Wenn man da erst investiert mit eigener Arbeit, dann wollen das die Besitzer auch haben. Wie gesagt - ich spreche aus Erfahrung.
Es gab sogar kürzlich ein Urteil (bin zu faul zum suchen) das ein ehemaliger Eigentümer schadensersatzpflichtig wurde weil er die Immobilie verkauft hat ohne den Mieter ein Vorkaufsrecht zu gewähren. Der neue Eigentümer hatte auf Eigenbedarf geklagt.
Wie auch immer, Notar, Grundbuch-Eintrag und ein wasserdichter Vertrag ist immer ratsam wenn ich Geld in Fremderleuts Eigentum stecke. Vor allem sollten wirklich ALLE die irgendwie mit der Immobilie zu tun haben (Einentümer, Erben, etc) VORHER über den Sachverhalt informiert werden und bestenfalls Ihr Einverständnis geben.
Die Erben sind egal, weil sie den Grundbucheintrag miterben und da nicht drüber können.
Aber mal ein ganz anderer Aspekt: Wenn ein erzböser, kapitalistischer Ausbeutervermieter jetzt auf diesem Wege mitbekäme, daß die Bude seinem Mieter zu eng wird, könnte er auch die Idee kommen, daß er eventuell seit Jahren die Miete nicht regelmäßig erhöht hat, und dies bei einer Neuvermietung elegant nachholen könnte. Damit hätte er kaum Interesse, irgendetwas zuzustimmen.
Verkaufen will unsere Vermieterin nicht...leider. Da haben wir schon gefragt. Tja und die 70 hat sie auch schon deutlich hinter sich.
Ich denke auch dass ein Grundbucheintrag plus wasserdichtem Vertrag unabdingbar ist.
Die Frage ist für mich der Inhalt des Vertrags.
Wenn ich z.B. bereit bin 70000 in das Haus zu investieren (zumal wir auch vorhaben dort lange wohnen zu bleiben), welche Vorschläge soll ich dann bezügl. der aktuellen Miete machen? Dass diese evtl gemindert wird? Wenn wir ausziehen sollten/müssen...wer übernimmt dann die Restschuld? Kann man solche Kosten in irgendeiner Form steuermindernd geltend machen?
Ich gehe mal davon aus das das Haus früher von der Vermieterin bewohnt wurde und die Kinder dort groß geworden sind. Demnach gibt es auch eine emotionale Bindung der späteren Erben zum Haus. Mich persönlich würde jetzt als allererstes mal interessieren wer der Kinder eventuell mal dort einziehen will und vor allem wann. Wenn keiner will ok, wenns einen gibt der das mal vorhat - so in 5 - 10 - 15 Jahren hast Du wenigstens einen Anhaltspunkt wie lange Dir bleibt und Du den Umbau refinanzieren musst. Die Frage stellt sich auch wenn die Vermieterin nicht mehr lebt. Will keiner der Erben das Haus wird verkauft. Du kannst nicht, also wird ein neuer Eigentümer einziehen wollen, Du musst raus. Ein Haus mit Wohnrecht-Klauseln ist unverkäuflich... das werden die Erben nicht wollen...
Ganz ehrlich, such Dir eine neue Bleibe. Steck die 7K in die Finanzierung, Kredite kosten doch nix heute ...