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Dieses Thema hat 49 Antworten
und wurde 2.334 mal aufgerufen
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neuernick Offline




Beiträge: 2.979

08.09.2014 21:34
#16 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

der balken im auge tut nicht weh solange woanders noch ein splitter zu finden ist.

The internet works because a bunch of fluffy hippies talk BGP like each other.

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.09.2014 05:55
#17 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Gesabbel, wie schon gesagt.

C4

Falcone Online




Beiträge: 113.817

09.09.2014 07:49
#18 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Zitat
wo Missbrauch einzelner zu diversen Neuregelungen führt ??



Genau so ist es, Hobby.
Und insofern hat Zephyr ja auch Recht, wenn er sich darüber ärgert.

Das beste Beispiel ist das 07-Kennzeichen. Dies wurde entwickelt, um Oldtimern das Teilnehmen an Veranstaltungen zu ermöglichen, ohne dass sie angemeldet waren. Dazu reichte das Alter von 20 Jahren aus. So konnten sie hin und wieder bewegt werden und waren quasi in einer Wartephase zu "richtigen" Oldtimer mit 30 Jahren.
Hier wurde nun kräftig Missbrauch betrieben. Es gab wirklich etliche, die schrottige Autos kauften, die 20 Jahre alt waren, sie auf eine rote Nummer nahmen und täglich damit zur Arbeit fuhren.
Also wurden zuerst die Bedingungen für die Aufnahme auf die rote Nummer verschärft, dann wurde die rote Nummer auch auf 30 Jahre hoch gesetzt (und ihr Hauptzweck war damit perdu) und dann wurden noch mal die Bedingungen verschärft. Inzwischen ist die rote MNummer wirklich nur noch für Sammlungen interessant, deren Besitzer bereit sind, die Hürden zu nehmen.

Auch beim H-Kennzeichen hat es seit seiner Einführung bereits zwei Verschärfungen im Gesetz gegeben.

Grüße
Falcone

Hobby Online




Beiträge: 42.405

09.09.2014 08:22
#19 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Zitat
Und insofern hat Zephyr ja auch Recht, wenn er sich darüber ärgert.



ja klar aber nur weil es ihn betrifft !

es gibt ja dutzende Beispiele wo jeder hier irgendwas mauschelt oder Gesetze ignoriert !!
ob das Dinge sind die ans Moped geschraubt werden und nicht zugelassen sind
oder Verkehrs Regeln nicht beachtet
Sozialsysteme ab schröpft
Versicherungen veräppelt
nicht legale Programme oder Dateien auf dem PC hat
Steuern nicht bezahlt
und und und...
der übliche Volkssport halt

.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

Nisiboy Offline




Beiträge: 5.695

09.09.2014 08:32
#20 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Und wer sich ordentlich und gesetzeskonform verhält und das auch noch zugibt, gilt in unserer Gesellschaft als Depp.

Grüße aus dem Norden

Nisiboy

piko Offline




Beiträge: 16.462

09.09.2014 09:22
#21 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

So ist es, Nils ... aber um beim Thema zu bleiben: ein Nachbar meiner Eltern fuhr seinen angegrauten Benz die letzten Jahre auch ständig mit rotem 07er und verklickerte meinem alten Herrn ganz stolz, wie clever das wäre weil er damit jetzt nicht mehr zur HU müsse und selbst die Umweltzone in Halle für ihn keine Hürde darstellen würde ... aber warum er das aktuell nicht mehr tut, weiß ich ja jetzt

Wenn ich sogar hier in der zurückgebliebenen Ostzone sojemanden kenne, dann scheint das also tatsächlich ein weit verbreiteter "Volkssport" gewesen zu sein ... eigentlich gut daß die diesbezüglichen Bestimmungen verschärft worden sind, denn ich habe ehrlich gesagt kein Verständnis dafür warum ausgerechnet >20jahre alte Wagen mit nicht regelmäßig überprüften und/oder möglicherweise nicht gewarteten Bremsen unterwegs sein dürfen ...

(morgen-)grüße piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.09.2014 09:45
#22 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Piko

Die Fahrbedingungen für die rote 07er Nummer (nicht verwechseln mit der roten 06er Nummer für Händler !!!) sind so:

Das Fahrzeug muß begutachtet auf die verwendete, rote Nummer eingetragen sein, der Antragsteller hat zuvor ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen..
Jede Fahrt ist in einem der Nummer zugeordneten Fahrtenbuch zu dokumentieren.
Eingesetzt werden darf das Fahrzeug nur zu Probe - und Überführungsfahrten oder im Rahmen von Oldtimerveranstaltungen.

Das eröffnet aber auch Grauzonen: Ist die Fahrt zum Oldtimerstammtisch im Sinne des Gesetzes ausreichend, oder bedarf es dazu einer öffentlich ausgeschriebenen und genehmigten Veranstaltung???

Wann genau ist eine Fahrt eine Probefahrt? Usw usw.

Sicher aber ist, das eine tägliche Fahrt zur Arbeit keine Probefahrt ist.
Nichtmal die Fahrt zur Tankstelle ist nach einer kürzlich veröffentlichten, gerichtlichen Entscheidung zulässig, wenn der ausschließliche Grund der Fahrt in der Ergänzung der Betriebsmittel liegt ("tanken fahren").

Übrigens haftet für den Zustand der Bremse allein der Inhaber der Nummer/ des Fahrzeuges. Man geht dabei, unterlegt von diversen Statistiken und Untersuchungen, davon aus, daß Sammler - und Oldtimerfahrzeuge überdurchschnittlich gut gewartet sind und sehr wenig gefahren werden. Daraus ergibt sich eine günstige Risikoprognose. Kommt es zum Schaden, liegt die Verantwortlichkeit alleine beim Inhaber, Regressansprüche durch die Versicherung nicht ausgeschlossen (grobe Fahrläßigkeit usw).


Mit diesen Regelungen sollten Benz- und Golf 1 Dieselfahrer abgeschreckt werden, wie der Hallenser Missetäter. Genau diese schrägen Schlauvögel aber machen diese an sich guten Regeln kaputt (vergleiche Fristverschiebung von 20 auf 30 Jahre, die allein mich derzeit rund 640 Euro Mehrkosten pro Jahr für die beiden Sportwagen kostet).

Allerdings kann eine solche Nummer bei Mißbrauch jederzeit wieder eingezogen werden (vergl. Eingangsbeitrag).
Und das ist auch gut so.

C4

Hobby Online




Beiträge: 42.405

09.09.2014 10:27
#23 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Zitat
Genau diese schrägen Schlauvögel aber machen diese an sich guten Regeln kaputt




.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

W-eed Offline




Beiträge: 721

09.09.2014 12:06
#24 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Muß es den für ein H-Kennzeichen nicht eine Prüfung geben die den historisch
korrekten Zustand des Fahrzeuges bestätigt?
Aus Alfa Tagen kenn ich noch Geschichten wo angeblich das Gutachten verweigert wurde da
eine elektrische Benzinpumpe (oder wars ein Lüfter ?) eingebaut war.

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.09.2014 12:47
#25 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Ja, ein Gutachten (historisches) muß beigebracht werden. Was dann gemacht wird ...

@ Hobby:

"AUS !!!"

C4

neuernick Offline




Beiträge: 2.979

09.09.2014 12:50
#26 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

was ist an hot rods nicht historisch,

The internet works because a bunch of fluffy hippies talk BGP like each other.

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.09.2014 12:59
#27 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Zitat von neuernick im Beitrag #26
was ist an hot rods nicht historisch,



Da hilft wieder lesen (siehe oben).

Wenn sich an einem Fahrzeug der 30er Jahre innenbelüftete Scheiben finden, kann das kein H-Kennzeichen bekommen.Stand der Technik waren da Dosendeckeltrommeln in geschweißten Speichenrädern.
Scheibenbremsen kamen erst in den 50ern auf, innenbelüftete noch etwas später.

Als historisch gilt nur, was original verbaut war oder was es in der Epoche nachweisbar als Nachrüstteil gab und was auch nachweisbar genutzt wurde.

Zeitlich geht das nicht zusammen.

C4

Schotte Offline




Beiträge: 21.104

09.09.2014 13:15
#28 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Zitat
Muß es den für ein H-Kennzeichen nicht eine Prüfung geben die den historisch
korrekten Zustand des Fahrzeuges bestätigt?



Kenn ich eigentlich auch so - un die Prüfer sind dabei wohl auch überaus pingelig!

Schotte

_______________________________________________________________
Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!

Falcone Online




Beiträge: 113.817

09.09.2014 20:47
#29 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Zitat
un die Prüfer sind dabei wohl auch überaus pingelig!



Aber eben nicht alle.
Ist halt wie immer ...

Grüße
Falcone

manx minx Offline




Beiträge: 11.337

09.09.2014 23:55
#30 RE: An die Besitzer von H-Kennzeichen... Antworten

Zitat
Als historisch gilt nur, was original verbaut war oder was es in der Epoche nachweisbar als Nachrüstteil gab und was auch nachweisbar genutzt wurde.



das heisst, wenn ich einen hotrodder kaufe, der in den 50er jahren auf der basis eines 30er jahre fahrzeugs aufgebaut wurde und sich nachweislich heute noch im zustand des 50er jahre umbaus befindet, so kann ich ihn nicht als oldtimer mit einem h-kennzeichen zulassen, richtig?

wenn allerdings der damalige umbau so umfassend war, dass das fahrzeug in den 50ern als neuzulassung registriert wurde und damit in den papieren nicht mehr als 1933 plymouth gefuehrt wird, sondern als 1953 wesley durie (= der damalige customizer), dann geht das h-kennzeichen in ordnung, oder?

manxman

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