Ich muss mich wirklich fragen ob die mich verarschen wollen, oder einfach nur komplett geisteskrank geworden sind. Jetzt muss ich bei Überweisungen eine Nummer eingeben die bis in den Milliardenbereich geht mit 80 Zeichen (ok etwas übertrieben)? Was soll denn daran jetzt besser oder einfacher sein, als vorher mit Kontonummer und Bankleitzahl.. Und nicht nur das. Nein. Buchstaben kommen auch noch hinzu... Ich bin echt am Zweifeln an der Menschheit... bescheuerter gehts gar nich mehr...
Zitat So schlimm ist das nicht. Ist halt DE dann zwei Prüfziffern, die alte BLZ und die alte K-Nr. Also nur DE und zwei weiter Zeichen mehr.
Bei mir sinds drei, da ich bisher ne neunstellige Kontonummer hatte - da kommt zwischen die alte BLZ und die Kontonummer noch ne Null zum Auffüllen ... aber das ist ja nicht das, was mich ärgert! Was mich ärgert das ist, das man nun kurz vorm Start alles wieder verschiebt! ... Ja, ich finde diese Umstellerei auch Blödsinn (aber kommt schließlich von der EU ... also wundert mich das nicht ) - aber schließlich war das ja lange genug bekannt! Das kam ja nicht über Nacht!
Und ich wette in nem halben Jahr geht das Gejammer wieder von vorne los!
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Zitat von Turtle im Beitrag #2So schlimm ist das nicht. Ist halt DE dann zwei Prüfziffern, die alte BLZ und die alte K-Nr. Also nur DE und zwei weiter Zeichen mehr.
Falsch! Länderkennung+zweistellige Prüfziffer "deiner" Bank + BLZ + 10-stellige Kontonummer. Sollte Kontonummer bisher nicht 10-stellig sein, werden ihr entsprechend viele Nullen vorangestellt
Zitat von piko im Beitrag #3Und das alles nur damit meine €-Überweisungen nach Kroatien einfacher abgewickelt werden können ... bravo!
... jaja ich weiß, um normalos wie mich geht's dabei ohnehin nicht ... piko
Auch falsch! In erster Linie geht es um den europäischen Geldverkehr, der viele Unternehmen und die öffentlichen Dienste betrifft. Erst an zweiter Stelle geht es natürlich auch um die Rentner, die ihren Wohnsitz auf Mallorca haben. Auch die haben inskünftig ihre Rente / Pension eher auf ihrem Konto
Zitat von Duck Dunn im Beitrag #4Wie lange kann ich denn noch privat in Schland mit der alten Kontonummer und BLZ überweisen?
Bis 2016! Die jetzige Umstellung betrifft Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen
Zitat Wie lange kann ich denn noch privat in Schland mit der alten Kontonummer und BLZ überweisen?
Ursprünglich bis Februar, jetzt wohl bis August.
Aber wo da ein Problem sein soll, verstehe ich auch nicht. Oder ist es die grassierende geistige Unbeweglichkeit?
Was die Frist angeht, siehe oben. Auch falsch- was die geistige Beweglichkeit angeht. So haben z.B. viele Vereine Probleme mit der Umstellung, denn dahinter verbirgt sich ein enormer Verwaltungsaufwand wenn man Lastschrifteinzugsverfahren nutzt -also nicht darauf warten will, dass die Mitglieder ihre Beiträge rechtzietig zahlen, sondern von ihnen eine Einzugsermächtigung erhalten hat. Dann muss man sogenannte Mandate erstellen, dem Schuldner mitteilen, dass seine Einzugsermächtigung eben in ein Mandant mit der Nummer XY umgewandelt wird, dass jetzt regelmäßig zum Termin xy der Betrag x von seinem Konto abgebucht wird er drei Jahre lang die Möglichkeit hat, diesen Betrag zurück zu rufen, wenn er glaubt, dass hier rechtswidrig ein Einzug vorgenommen wurde. Dieser Punkt ist äußerst kundenfreundlich, lieber piko!! Außerdem muss man als Verein /Unternehmer sich vorher noch bei der Bundesbank für dieses Verfahren registrieren lassen und sich eine weitere Betriebsnummer verpassen lassen.
Zitat von Duck Dunn im Beitrag #4Wie lange kann ich denn noch privat in Schland mit der alten Kontonummer und BLZ überweisen?
Bis Februar 2016:
"Ab wann muss ich auf SEPA umsteigen? Gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die nationalen Überweisungs-und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt. Zwei Übergangsbestimmungen bis 1. Februar 2016 erleichtern in Deutschland die Umstellung auf SEPA. Demnach dürfen bis zu diesem Zeitpunkt Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin ihre Kontonummer und Bankleitzahl verwenden und im deutschen Einzelhandel das Elektronische Lastschriftverfahren weiter genutzt werden."