aber Dein Vergleich hinkt, NOCH gehts hier NUR um Geld und nit um Leib und Leben
gut, dann lass den mord weg - geh in eine eine Bank, raub die aus bring mit dem erbeuten Geld deine aktuellen Probleme auf die reihe und gehe nach zwei Jahren mit der selben Menge Geld zur Polizei und sage: "Das mit dem Banküberfall damals war ich, hier ist das Geld zurück ich will jetzt Straffreiheit haben." auf die Reaktionen darauf wäre ich mal gespannt
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
nie würde ich jemanden rechtskräftig verurteilen, wie ich schon mehrfach gesagt habe, steht mir das weder zu noch habe ich genug informationen dafür. aber wenn herr H. zum staatsanwalt geht und erklärt das er steuern hinterzogen hat - dann erklärt er das er ein Verbrecher ist - ob er das vollumfänglich gemacht hat (was vorraussetzung für straffreiheit ist) und rechtzeitig bevor die staatsanwaltschaft selber ermittlungen aufgenommen hat (was ebenfalls vorraussetzung für straffreiheit ist) weiß ich nicht und soll der anstehende Prozess zeigen.
entweder wird er ein verurteilter verbrecher sein oder einer Amnestierter - aber er ist ein Verbrecher.
welche medien (wenn das forum hier nicht massgeblich für eine verurteilung wegen verleumdung ist) wären den massgeblich? reichen die WAZ? oder die TAZ? gegen die und viele andere ermittelt jedenfalls niemand.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
Er kann schon deshalb kein Verbrecher sein, weil Steuerhinterziehung ein Vergehen ist. Wie falsch parken, zu schnell fahren oder jemanden als Verbrecher zu bezeichnen, der keiner ist.
Zitat von Muck im Beitrag #39 Ich hab halt x Jahrzehnte lang versucht, sauber zu oarbeiten. Mit dem Misserfolg, dass ich es nie zu einer Vorstrafe weng 111 Abs2 gebracht hab.
1. kommt deutsches recht zum einsatz da sowohl herr H. als auch ich deutsche sind, aber ich denke hier gibt es vergleichbares.*
2. hast due auch Absatz 3 gelesen?
Zitat Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
und da U.H. sich selber als Steuerhinterzieher bezichtigt hat ist meine Behauptung WAHR!!! und ich wäre selbst dann nicht zu bestrafen wenn sich herr Hoeneß als Lügner erweißen würde und er tatsächlich nie Steuern hinterzogen hätte sondern dieses nur behauptet hätte.
*Jup, §186 StGB etwas gestraffter formuliert aber inhaltlich sehr ähnlich
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
Einmal darfst du raten, ob ich das gelesen hab. Der Dreier war früher anders formuliert, der nannte sich Wahrheitsbeweis. Konnte ich nachweisen, dass ich die Wahrheit berichtet hatte, konnte sich der Kläger brausen gehen.
Heute is der Dreier entschärft. Es reicht glaubhaft zu machen, dass ich annehmen konnte, der Kläger wär ein Rechtsbrecher. Das hatte den Grund, dass ma im Tageszeitungs/Radio/Fernsehgeschäft halt ned arg viel Zeit hat zum Recherchieren. Kann ich nachweisen, dass bei Beachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht ned zu erkennen war, dass er unschuldig is, geh ich frei. Vorausgesetzt, ich hab dokumentiert, dass ich recherchiert hatte.
Ich kann dir versichern, du wärst von jedem Richter binnen weniger Minuten verurteilt worden weng 111 Abs2. Denn dass der Komiker kein Verbrecher ist is so offensichtlich wie nur was.
Dann wäre es aber immer noch das Vergehen der Steuerhinterziehung.
Tut leid, ich hab halt gelernt: Wenn ma was schreibt, dann so, dass ma zwar vielleicht verklagt, aber am End ned verurteilt wird. Das kann ich sehr gut, frag zB einige Wiener Bürgermeister.