uiuiuiui... Es geht bei den Ermittlungen nicht um die Haftungsfrage im zivilrechtlichen Sinn sondern um die Frage, ob der Unfall strafrechtlich relevant ist. Diese Frage ist bei einem Unfall mit Todesfolge immer zu klären und hat nichts mit irgendwelchen Haftungsausschlusserklärungen zu tun und damit, ob diese später vor Gericht Bestand haben oder nicht. Grüße Jürgen
Mit dem Haftungsausschluß verzichtet man auf jegliche zivilrechtliche Ansprüche gegen Veranstalter, Kollegen usw. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich nicht auf Zivilrechtliches.
Zitat von magicfire im Beitrag #65Und vorgenannt haben wir auch schon. Und wenn meine Solo bis dahin fertig ist mach ich auch nen Doppelstart........... *freu....*
am Samstag nicht, da ist nur Papier und Technische Abnahme.
Aber ab Sonntag gehts zur Sache. Da haben einige eine Rechnung mit uns offen, wir haben nämlich am WE am Nürburgring den 6. Gesamtplatz und den Klassensieg geholt.....................
wir waren jetzt am Wochenende auf der Grand-Prix-Strecke am Nürburgring. ich hab immer noch Herzklopfen, bis jetzt für mich eine der schönsten Strecken, direkt nach Schleiz. Der Rest ist so Lala.
Und dann dürfen wir wieder über die Huckelpiste in Scheißeneng in Bremerhaven. Und ich freu mich wie bekloppt darauf.....