Zitat Ich dachte, die hätten das abgeschafft, mit dem Ehegattenunterhalt bis zum jüngsten Tag...
Fast richtig! "Eine Frau darf Betreuungsunterhalt beanspruchen, bis die Kinder das 3. Lebensjahr vollendet haben." Wenn die Bestimmung hier enden würde, wäre alles klar. Aber es geht sinngemäß weiter: "Danach ist nach Billigkeit zu entscheiden" Was billig ist entscheiden die Richter. Inzwischen ist klar, dass allein das Alter der Kinder nicht zu betrachten ist, sondern vielmehr de Gesamtumstände. Also: Frau gesund, Kinder gesund, Betreuungsmöglichkeiten vorhanden usw. Trifft bei mir alles zu und deshalb hab ich ja schon vor 2 Jahren geklagt. Die Richterin hat argumentiert: Meine Ex ist mobile Altenpflegerin und - jetzt kommt es - sie arbeitet im öffentlichen Dienst. Und hier, sagt die Richterin gäbe es keine Jobs. Es ist ihr nicht zuzumuten, den Job aufzugeben um eine unsichere Stelle woanders anzutreten. Wäre sie nicht im öffentlichen Dienst, hätte man ihr zumuten können, sich nach einer anderen Stelle umzusehen. Hinzu kommt, dass die Kinder nicht abends während der Spätschicht lange allein sein sollten.
Da hab ich die Richterin nicht von runter bekommen. Nachweispflicht hin und her, ich hab alles versucht, da ging nichts. Den Kompromiss kennt ihr, Alternative: OLG, Kosten für das Verfahren um die 6000€, die mich bei Gewinn des Verfahrens nicht jucken, aber das ist nicht wirklich raus, ob ich das Verfahren auch gewinnen würde. Zumindest ist mir das zu viel Geld, um spaßeshalber mal auszuprobieren, wie es da zugeht.
Also wähle ich diesen Weg. Mit etwas Glück haben die Kinder da auch was von, vielleicht fliegen die vom Abschlag in Urlaub. Zumindest wird die Alte etwas verträglicher, wenn die mal wieder Geld zwischen den Fingern hat.
Wie gesagt, ich zahle noch bis Mitte des Jahres und bis dahin habe ich das Schreiben mit dem glückseligen Satz drin: Die Parteien verzichten wechselseitig auf nacheheliche Unterhaltsansprüche. Und wenn ich im Juli den Dauerauftrag beende - das wird ein Hochgefühl!!
Diese Rechtsauffassung hat, vermute ich mal, vielleicht auch historische Gründe:
früher war es ja wohl meistens so, daß es erstens wesentlich weniger Scheidungen gab als heute, und wenn, dann betraf es eher etwas wohlhabendere Schichten, die ihre Ehe oft bereits im Vorfeld per Ehevertrag geregelt hatten. Bei den "einfachen Leuten" waren die Frauen (die in der Mehrheit von ihren Kerlen verlassen wurden, und nicht umgekehrt) meistens in den Arsch gekniffen, weil die seltenst eine Ausbildung, und fast immer die Kinder am Rockzipfel hatten - die mußten dann schon irgendwie versorgt werden. Damals hat so manche Frau die Zähne zusammengebissen, und sich durch eine Horrorehe gequält, weil sie sonst zumindest wirtschaftlich völlig verloren hätten ... gut, daß die Zeiten vorbei sind!
"Zukunft ist die Scheiße, die kommt." (Erwin Pelzig)
Zitat Diese Rechtsauffassung hat, vermute ich mal, vielleicht auch historische Gründe:
früher war es ja wohl meistens so, daß es erstens wesentlich weniger Scheidungen gab als heute, und wenn, dann betraf es eher etwas wohlhabendere Schichten, die ihre Ehe oft bereits im Vorfeld per Ehevertrag geregelt hatten. Bei den "einfachen Leuten" waren die Frauen (die in der Mehrheit von ihren Kerlen verlassen wurden, und nicht umgekehrt) meistens in den Arsch gekniffen, weil die seltenst eine Ausbildung, und fast immer die Kinder am Rockzipfel hatten - die mußten dann schon irgendwie versorgt werden. Damals hat so manche Frau die Zähne zusammengebissen, und sich durch eine Horrorehe gequält, weil sie sonst zumindest wirtschaftlich völlig verloren hätten ... gut, daß die Zeiten vorbei sind!
Da redest Du aber von Zeiten, die schon länger passé sind. Da gab es ja auch das Schuldprinzip bei der Schewidung. Konnte einer dem anderen nachweisen, dass er / sie abgehauen ist, dann war der andere schuld. Danach gab es ein lebenslanges Alimentationsprinzip. Etwa 30 Jahre lang. Meine Rechtsanwältin hat gesagt, dass in den Köppen alter Richter auch nach wie vor diese Denke enthalten ist.
Bei meiner Rechtsanwältin handelte es sich eher um eine Feministin. Egal, ich nehm den Kompromiss an und bald bin ich von Ehegattenunterhalt befreit! Feierabend damit!!
Ich kenn aber auch den Fall: Er, selbstständig, Sie, Kinder großgezogen UND in seinem Geschäft mitgearbeitet. Er verläßt sie nach 25 Jahren Ehe wegen jüngeren. Zahlt nix und hat für sie auch keine gescheite Altersvorsorge gemacht. Sie, Anfang 50 steht vor dem NIX.