Eigentlich ist es nicht erlaubt, denn egal wie er befestigt ist, der Seitenwagen ist zulassungstechnisch ein Anbauteil an einem Zweirad, ansonsten wäre es nämlich ein Dreirad mit anderen Zulassungsvorschriften und Führerschein B. Und daher muss das Kennzeichen am Motorrad sitzen. Da die Übergänge im Gespannbau aber sehr fließend sind (wie z.B. sidebike) sehen das viele Prüfer nicht mehr so genau und sagen, wenn das Motorrad nicht mehr ohne Seitenwagen gefahren werden kann, kann das Kennzeichen auch am Seitenwagen sitzen. Ist eine Grauzone.
...hallo maggi ich habe vor einer halben std. mit meinem 3 häuserweiternachbar gesprochen, der ist dekra prüfer und der sagt wenn die neigung und die üblichen vorschriften eingehalten würden, dann würde er gar nix dagegen sagen..
Grüsse aus Göggelsbuch
smiler
"man muß einen schlag haben, sonst läufst rum wie ein depp"
Eine wachsweiche Askunft von deinem Dekra-Prüfer denn
Zitat die üblichen vorschriften
sagen ja, nicht am Beiwagen. Wobei, ich gehe davon aus, dass dein Gespann keinen wahlweisen Eintrag hat und dann wird meist nix gesagt. Und sowieso: Wenn du einen Prüfer hast, der alle zwei Jahre nix sagt, ist ja alles in Butter. Besser geht´s doch gar nicht.
Also jetzt hast du mit absoluter Sicherheit einen illegalen Platz gefunden.
"Die Sichtbarkeit der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen muß in einem Bereich sichergestellt sein, der durch zwei Raumwinkel definiert ist: der eine dieser Raumwinkel, der horizontale Raumwinkel, wird durch zwei Ebenen begrenzt, die durch den oberen und den unteren Rand der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen verlaufen und gegenüber der Waagerechten Winkel aufweisen, die in Abbildung 1 angegeben sind, der andere Raumwinkel, der vertikale Raumwinkel, wird durch zwei Ebenen begrenzt, die durch den linken und den rechten Rand der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen verlaufen und gegenüber der Längsmittelebene Winkel aufweisen, die in Abbildung 2 angegeben sind."
Das ist dir doch sicher nach den Studium dieses Textes aus der FZV sofort klar?
...aha na gut - doch noch ne frage wie ist das den bei dem seitlichen kennzeichen an einem solomopped, wenn ich vom gehsteig aus auf das kennzeichen schaue
Grüsse aus Göggelsbuch
smiler
"man muß einen schlag haben, sonst läufst rum wie ein depp"
Das Kennzeichen muss 30 Grad nach rechts und links sichtbar sein, 15 Grad nach oben und 5 Grad nach unten. Deswegen sind seitliche Kennzeichen auf Höhe der Hinterachse bei Schobbern oder so auch nicht zulässig. Bei Brunos Goldkäfer-W-Umbau kürzlich war es richtig angebracht. Bei deiner Anbringung sind die 30 Grad nach links nicht erfüllt. Außerdem darf es nicht mehr als 30 Grad geneigt sein. Das trifft auf deins am Seitenwagen vermutlich auch nicht zu. Zum Glück gilt bei der W nicht die alte StVZO, sonst müsstest du es auch noch in der Mitte anbringen (oder links). Die in der FZV geforderten 20 cm Mindestbodenfreiheit erfüllt es ja.
die rote sitzbank is ja mal geil. wie hast das denn gemacht? also mit der roten nase und den gelben scheibchen sieht das nach 40-er jahre jagdflugzeug aus - ich find das toll.