Seit 1.3.2007 gibt's neben der StVZO die FZV und soll die StVZO nach und nach ersetzen.
§60StVZO regelt die Nummernschildbeleuchtung. - Da findet sich aber nur noch der Vermerk "weggefallen"
FZV §10 legt fest, daß hintere Kennzeichen eine Beleuchtung haben müssen die der EWG Richtlinie 76/760 entspricht.
Diese Richtlinie weist aber darauf hin daß sie nur für Fahrzeuge mit mind. 4 Rädern gilt. -> nicht für Moppeds. Darin wird aber auf die ECE-Regelung Nr. 4 verwiesen, jedoch mit dem Zusatz "mit Ausnahme von Krafträdern".
Unter'm Strich kann man also seit dem 1.3.2007 die Kennzeichenlaterne sparen. - Der Rat der CB ist aber sich die entsprechenden Paragraphen zu kopieren und mitzufüren.
... ich hatte in dem Artikel gehofft auch mehr über den Rückstrahler zu finden, aber das war leider sehr dürftig.
Wer also weiß welche Größe da vorgeschrieben ist, wie er zu positioniert zu sein hat und welche Prüfziffern da drauf sein sollen: Ich tät's gern wissen.
Danke Brauchi, jetzt weiß ich wenigstens, wo ich nachzuschauen habe. Die Richtlinien habe ich. Ich befürchte, dass sich die CB da vielleicht doch geirrt haben könnte. Obwohl, die recherchieren in solchen Dingen meist ziemlich genau - wo sie sonst doch gerne sehr schluderig sind. Das aktuelle Heft habe ich noch nicht.
Wie vermutet muss auch bei EC-Zulassung eine Motorrad eine Kennzeichenbeleuchtung haben. Hier die passenden Auszüge aus den Richtlinien (auch gleich für Rückstrahler):
RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
Kennzeichenbeleuchtung 5.17. „Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen“
eine Einrichtung, die dazu dient, die Anbringungsstelle für das hintere Kennzeichen zu beleuchten; sie kann aus verschiedenen optischen Teilen zusammengesetzt sein;
13. Farben der Leuchten hintere Kennzeichenbeleuchtung: weiß
Anhang IV
1. Krafträder müssen mit den nachstehenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
…
1.7. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen,
1.8. hinterer nicht dreieckiger Rückstrahler.
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…
6.10. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen
6.10.1. Anzahl: eine. Die Einrichtung zur Beleuchtung der Anbringungsstelle des Kennzeichens darf aus verschiedenen optischen Bauteilen bestehen.
6.10.2. bis 6.10.5.
Anbauschema / Anordnung / In der Breite / In der Höhe / In Längsrichtung / Geometrische Sichtbarkeit / Ausrichtung - So, dass die Beleuchtung des Kennzeichens durch die Einrichtung sichergestellt ist.
6.10.6 Zusammenbau mit einer oder mehreren hinteren Leuchten ist zulässig.
6.10.7 Kombination mit der Schlußleuchte ist zulässig.
6.10.8 Ineinanderbau mit einer anderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.10.9 Elektrische Schaltung: keine besonderen Vorschriften.
6.10.10 Einschaltkontrolle: wahlfrei. Ihre Funktion ist von der für die Begrenzungsleuchte/Schluß- leuchte vorgeschriebenen Kontrolleuchte zu gewährleisten.
6.10.11 Sonstige Vorschriften: keine.
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6.12. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.12.1. Anzahl: einer der Klasse 1a (1).
6.12.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
6.12.5. Horizontalwinkel: 30º nach links und nach rechts.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15º nach oben und 15º nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5º verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.12.5. Ausrichtung: nach hinten.
6.12.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
6.12.7. Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.
Ne, da nicht. Es gibt aber noch seitenweise Prüfvorschriften für Rückstrahler, die diese erfüllen müssen. Und da steht dann so was drin. Da ein Motorradrückstrahler aber ein IA-Prüfzeichen haben muss, welches wiederum entsprechende Bedingungen erfüllen muss, hast du keine Wahl bei der Größe. Ganz einfach: Wenn eine E-Zeichen mit dem Prefix IA drauf ist, kannst du den auch montieren, wenn nicht, dann nicht. Du musst also nur einen möglichst kleinen Rückstrahler finden der ein IA-Prüfzeichen vor den E hat.
In irgendeiner Bastlerszene ist es üblich, die gesamte Verkabelung in einer einzigen Farbe (meist ist das dann auch gleichzeitig die Fahrzeugfarbe an sich) auszuführen. An den Enden, wo die Stecker sind, bezeichnen kleine Fähnchen (p-touch-Gerät ) die Klemmennummern, bzw. die Bezeichnungen. War wohl ursprünglich aus Kostengründen gemacht worden, weil man dann mit einer einzigen Trommel Litze auskommt ...
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Bei mir, früher. Ich hatte mal eine ganze Trommel lila Kabel geschenkt bekommen. Reste existieren heute noch davon.
Putzig, bei mir war's ein äußerst günstiges Sonderangebot: 100 m 2,5 mm^2 schwarze KFZ-Litze kriegte ich für 5 Mark, ein echtes Schnäppchen... Bei der Neuverdrahtung des maroden Kabelbaums merkte ich dann, wie eng es in dem Lichtmaschinengehäuse der 25/3 zugeht, und daß die Jungs bei BMW einen Grund hatten, verschiedene (darunter auch kleinere) Querschnitte zu verwenden Hab ich wieder was dabei gelernt