Muß/möchte mich aber noch einmal hier beiwagenbeleuchtungsspezifisch einhängen ... :
Zitat ...weiß einen Grossisten, der hat...
Ja, den kenn' ich auch - der ist ein Segen für jeden W-Bastler ! Rücklicht(er) habe ich aber bereits selbst vorsorglich gebunkert !
Da ich grad' dabei bin, meine W für den Gespannumbau vorzubereiten (ich wollte schonmal 'ne elektrische Leitung mit Steckverbindung zwischen W und Beiwagen legen), und da stellt sich mir die Frage: müssen die Begrenzungsleuchten rechts (also, das rote Beiwagenrück-, und das weiße nach-vorn-Licht) getrennt vom Motorrad-Rück- und Standlicht abgesichert sein, wie beim Auto die Klemmen 58L und 58R), oder darf man die zusammen anschließen? Besser wäre sicherlich getrennt ...
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Du hast es schon beantwortet: Besser ist getrennt. Eine Vorschrift hierzu kenne ich nicht und ich denke auch nicht, ob man die Auto-Vorschrift einfach auf ein Gespann übertragen kann. Als es Gespanne noch ab Werk gab, war der Anschluss für den Beiwagen nicht unbedingt extra abgesichert, zumindest bei MZ nicht. Setz doch einfach fliegende Sicherungen oder ein kleines Sicherungskästchen dazwischen. Das erleichtert dir auch im Falle eines Falles die Fehlersuche.