Zitat von PeWeHatten wir anno 1978 bei der Bundeswehr schon...
Grüße PeWe
Genau daher kenn ich es Bei Nachtmärschen ..... ,
Da hatte ich ein ,entzückendes' Erlebnis, ist rund 30 Jahre her:
Nachts, es regnete, schlechte Sicht, ich war mit der Dose unterwegs. Landstraße, ca, 70 km/h, mehr mochte ich bei dem Sch...wetter nicht. Plötzlich rechts vor mir ein schwarzer Schatten, ich ziehe die Karre nach links.
Mir kam eine Bundeswehr-Marschkolonne entgegen, die gerade um eine Kurve lief. Geschwärzte Gesichter. Der letzte, hurra - der trug das Blinklicht. Warum nicht auch der erste?
Taktisch war das natürlich einwandfrei, es bestand keine Gefahr, dass der Gegner die Truppe zu früh entdeckte.
Doch, ist wahr. Und die Klamotten können leuchten und reflektieren und machen und tun wie sie wollen - da gibt es nichts drüber in der StVZO. Noch. Nur am und im Fahrzeug herrscht Ordnung.
Zitat von FalconeDoch, ist wahr. Und die Klamotten können leuchten und reflektieren und machen und tun wie sie wollen - da gibt es nichts drüber in der StVZO. Noch. Nur am und im Fahrzeug herrscht Ordnung.
Ich würde jetzt zwar nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, aber ich habe bislang noch nicht gelesen, dass es irgendwelche diesbezügliche Vorschriften für Kleidung gibt. Wenn etwas genormt ist (Warnweste, Helm etc), dann muss es der Norm entsprechen. Aber Klamotten sind nicht genormt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.