Betrachtet man das ganze als Verkaufsaktion, dann lese ich die Situation folgendermaßen:
Ein Herr A kauft von einer Frau B eine Sache, die Eigentum eines Vereins XXX ist in Treu und Glauben, dass Frau B authorisiert ist im Namen und auf Rechnung des Vereins die Sache zu veräußern. Wichtig ist, dass Herr A die Sache nominal von dem verein gekauft hat, Frau B hat im Verständnis von A für den Verein gehandelt.
Jetzt stellt Frau C - Vorsitzende des Vereins XXX - die Behauptung auf, dass B nicht handlungsberechtigt für den Verein XXX war. Somit kann der Verein XXX den Verkauf rückgängig machen.
Aus der Position von A sehe ich das so: er händigt die Sache zurück an den Verein XXX gegen Erstattung des Kaufbetrages samt etwaiger ihm entstandener Kosten. Wie das Innenverhältnis zwischen B & C innerhalb von XXX ist - d.h. ob das Geld tatsächlich in die Vereinskasse geflossen ist oder nicht - braucht den Herrn A nicht zu interessieren. Es sei denn Herr A hat nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen und es war offensichtlich, dass Frau B nicht im Namen und im Auftrage des Vereins handelte.
Wenn ich in einen Laden gehe und sagen wir mal eine Kamera kaufe (soll ja schon mal vorkommen) kann ich mit Recht annehmen, dass der Käufer, der hinter dem Tresen steht brechtigt ist, mir das Teil zu verkaufen. Wenn dieser Herr aber eigentlich nur Zubehör verkaufen darf oder da steht, weil man meint er sehe dekorativ aus, so kann es sein, das der Verkauf nicht hätte stattfinden dürfen, und man kann den Kaufvertrag rückgängig machen. Aber das kann nicht zu meinen Lasten gehen.
Ich bin kein Jurist, abe so sehe ich das.
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist bloß digital. Mitglied VfDKV
Zitat heee, wassn los, mußte neu eingestellt werden ....
Was mein Verhältnis zu schwadronierenden, sich ständig wiederholenden, mit ihren Frauen angebenden, auf Eifler Apothekern rumreitenden und über den Staat in dem er gut lebt, nöhlenden Taxifahrern angeht, ja...