nachdem ich nun seit einigen Wochen mit der W herumfahre, soll die Übersetzung ein wenig verkürzt werden. Es wird dann wohl die 14/39er werden. Da die Abweichung des Tachometers (nach Infos hier aus dem Forum) schon in der Serie bei ca. 7% liegt (aufgrund der 15/39 statt 16/39 in Japan) ist dann eine Gesamtabweichung der Tachoanzeige von 12,5% zu erwarten.
79 Euronen für den Tachoheiler wollte ich nicht ausgeben - außerdem: Selbstbau mach mehr Spass Ich habe mich dann an einen alten Schaltungstrick erinnert (bin beruflich in der Elektronik unterwegs) und mal schnell einen Prototypen auf einer Lochrasterleiterplatte aufgebaut. Einen Satz Originalstecker für den Anschluss am Tachogeber habe ich mir ebenfalls besorgt und die Schaltung im Kabelbaum zwischengesteckt. Nach einer ersten Testfahrt scheint das ganz ordentlich zu funktionieren!
Mögliche Anpassungen der Anzeige sind: -10%, -12,5% . . . -20% Die Standardauslegung auf -12,5% scheint mir am sinnvollsten.
Der ganze Spass liegt von den benötigten Bauteilen her bei unter 10,- EUR inkl. Gehäuse (50x38x14mm). Wer die Signalleitung vom Tachogeber nicht durchtrennen möchte und eine Plug&Drive Lösung bevorzugt, muss noch ein paar Euros für die benötigten 3-poligen Stecker ausgeben.
Weitere Infos zum Nachbau + Schaltplan gibt's in Kürze.
Zitat ...Originalstecker...habe ich mir ebenfalls besorgt...
Das hört sich für mich am Interessantesten an - wo gibt's die, einzeln (soweit mir bekannt ist, gibt's bei Kawasaki nur komplette Kabelbäume zu Horrorpreisen )?
Tachoanpassung ist bestimmt verboten. Aber sowas von:
1. Wo kämen wir den da hin? 1. Da könnt' ja jeder kommen... 2. Das wär' ja noch schöner!
Das geht dann beim TÜV-Onkel wieder nur, wenn du dir zusätzlich so 'nen 7,95 Euro Fahrraddigitaltacho an den Lenker strappst! Natürlich beleuchtet! Sonst darfst du im Dunkeln nicht mehr fahren: beleuchteter Tacho manipuliert, präziser Tacho unbeleuchtet...
Nein, Tachoanpassung ist völlig legal. Der Tacho darf nicht nachgehen und er darf maximal 7% vorgehen. Insofern bist du bei der Legalisierung einer Übersetzungsänderung sogar verpflichtet, den Tacho anzugleichen. Früher wurde das mit kleinen Getrieben gemacht, die zwischen Tacho und Welle eingeschraubt wurden.
Gegen eine Tachoangleichung hat der TÜV also nichts, nur gegen eine Übersetzungsänderung hat er was.