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Dieses Thema hat 83 Antworten
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 Gespanne
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martin58 Offline




Beiträge: 3.934

05.05.2010 13:02
2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

nachdem ich mir das gutachten des tüv-ingenieurs von letzter woche genauer angeschaut habe, muss ich feststellen, dass die vorher (ww. betrieb mit einem ural beiwage) eingetragenen 3 sitzplätze nun (ww. betrieb mit dnepr beiwagen) nicht mehr eingetragen sind. ist die zahl der sitzplätze heute mit den eu-unterlagen noch relevant? welche chance habe ich, das gutachten nachträglich auf 3 sitzplätze zu erweitern? zumindest dann und wann will ich mit 3 personen mit dem gespann legal durch die gegend fahren können. .. ich freue mich über jeden sachdienlichen kommentar, um dieses thema endlich erfolgreich abzuschliessen.

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

05.05.2010 13:40
#2 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Was heißt jetzt, "nicht mehr eingetragen"?
Ist gar keine Zahl eingetragen?
Dann ist es gar kein Problem, dann darfst du lediglich das zuGesGewicht nicht überschreiten und für jede Person muss ein ausreichender Sitzplatz vorhanden sein.
Sind jedoch jetzt 2 Plätze eingetragen, müsstest du das korrigieren lassen.

Grüße
Falcone

martin58 Offline




Beiträge: 3.934

05.05.2010 15:09
#3 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

gar nicht eingetragen wäre gut. habe bisher nur das schreiben vom tüv und muss damit zur zul. stelle. in dem schreiben vom tüv steht an der stelle, wo in meinem jetzten fzg. schein (oder schein 1, wie das jetzt heisst), statt einer '2' nur ein '-'. wenn ich davon ausgehe, dass das für den neu zu erstellenden fzg schein übernommen wird, bin ich fein raus. wenn nicht, habe ich nur noch zwei sitzplätze. kennst du dich mit dem vorgehen aus? übernehmen die alles, was in diesem schreiben vom tüv steht, für den neuen fzg. schein?
der tüv-prüver und ich sind nicht unbedingt das, was man die besten freunde nennt. die eigentliche prüfung war mehr als knapp, erst in der letzten minute der verlängerung habe ich den sieg errungen ;-). sprich: ich würde es gern vermeiden, dort noch mal vorsprechen zu müssen...

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

05.05.2010 17:07
#4 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Normaler Weise schreiben die da von sich aus nix rein, was der Prüfer nicht auch geschrieben hat.
Wenn die jetzt wegen des "-" ratlos dreinschauen. würde ich einfach auf die drei vorhandenen Sitzplätze verweisen.

Gruß Norbert

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Für 2 Räder zu blöd, für 4 zu arm
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Falcone Offline




Beiträge: 113.818

05.05.2010 17:52
#5 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Genau. Vermutlich übernehmen die den Strich und wenn nicht, zeigst du das alte Gutachten (Brief) mit den drei Plätzen und sagst, daran hat sich nichts geändert.
Klappt schon.

Grüße
falcone

martin58 Offline




Beiträge: 3.934

05.05.2010 18:55
#6 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

vielen dank für eure aufmunternden worte. bei dem thema bin ich gerade extrem verspannt. der gespannbau hat sich ja vom ersten kauf bis jetzt über fast zwei jahre hingezogen. immer wieder kamen unvorhergesehene probleme, vom getriebewechsel über den unverschuldeten auffahrunfall. einen solchen aufbau neben dem ohnehin schon extrem vollen zeitplan zu realisieren, war ein echter kraftakt (wenn ich gewusst hätte, wie sich das als angestellter anfühlt, hätte ich die freiberuflichkeit nie aufgegeben ...). wie dem auch sei, ich will nicht auf der zulassungsstelle stehen und mitansehen, dass die mir zwei sitzplätze eintragen. habe mal das dokument angehängt. was mich irritiert, sind die vielen striche z. b. bei u.3. da steht in diesem wisch ein strich, aber im fzg. schein das fahrgeräusch. ich kann mir nicht vorstellen, dass die überall da, wo auf diesem zettel striche sind, diese so einfach übernehmen. und wenn das nicht so ist, nach welchem muster oder welcher regel werden die striche übernommen, und wo werden die alten werte übernommen??

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Falcone Offline




Beiträge: 113.818

05.05.2010 18:59
#7 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Ganz einfach, alles bleibt beim alten, da wo Striche sind.
Nur wo sich im Vergleich zum alten Brief was geändert hat, steht neuer Text, den die dann übernehmen.

Grüße
falcone

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

05.05.2010 19:16
#8 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Was mich so ein wenig wundert, ist das ich mit der W 50 Kg mehr zuladen darf als du.
Bei mir beträgt das Fahrzeuggewicht 310 Kg und das zuläßige Gesammtgewicht 570 Kg.

Gruß Norbert

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Falcone Offline




Beiträge: 113.818

05.05.2010 19:26
#9 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Möglicherweise die höhere Tragfähigkeit des 130/80-18 im Vergleich zum 4.00-18 - und die Guzzi ist schwerer.

Grüße
Falcone

martin58 Offline




Beiträge: 3.934

05.05.2010 20:04
#10 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

siehste, und genau da liegt der hase im pfeffer. wenn alles beim alten bleibt da, wo die striche sind, dann bin ich auf 2 sitzplätze limitiert. verdammter ..., d. h. morgen noch mal mit dem tüvfuzzi telefonieren, termin ausmachen, etc. etc. .. wenn man nicht sofort jeden einzelnen aspekt bei einer solchen aktion kontrolliert, ist man verratzt!! wenn dieses gespann endlich so zugelassen ist, wie ich mir das vorstelle, dann gebe ich einen aus! btw. das mit dem zulässigen höchstgewicht ist auch ein schlechter witz. mit dem jetzt eingetragenen ural-beiwagen hat sie 630kg zulässiges gesamtgewicht. nur leider hängt der beiwagen nicht an meiner guzzi sondern an erichs california. nur mal so gefragt: wie ist das eigentlich mit der fin von beiwagen? gibt es da eine zentrale erfassung? würde es auffallen, wenn zwei beiwagen an zwei unterschiedlichen fahrzeugen in völlig unterschiedlichen landkreisen den selben beiwagen eingetragen hätten?

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

05.05.2010 22:50
#11 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Zitat
Möglicherweise die höhere Tragfähigkeit des 130/80-18 im Vergleich zum 4.00-18


Die habe ich ja auch wahlweise eingetragen.

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3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

05.05.2010 22:56
#12 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Bei den Russen gibt es ja kein Typenschild. Hat der Prüfer da was eingeschlagen?
Bei mir wurde mit Schlagzahlen W650 eingeschlagen.
Normalerweise fällt da gar nix auf.
Ural und Dnepr haben aber leicht unterschiedliche Anschlüße.
Die kann man nicht mal so auf die schnelle tauschen.
Außer bei den alten 750er Modellen. Da sind beide gleich.
Fahr am besten noch mal zu dem Prüfer hin. Sag ihm aber nicht, das er Dnepr falsch geschrieben hat.

Gruß Norbert, der dir alle Daumen drückt.

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Für 2 Räder zu blöd, für 4 zu arm
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Falcone Offline




Beiträge: 113.818

06.05.2010 07:50
#13 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Beiwagen haben keine eigene FIN. Das ist bestenfalls eine TP-Nummer, damit der Tüv-Onkel was zum eintragen hat. Irgendwie soll der Beiwagen ja identifiziert werden können. Eine zentrale Registrierung dieser Nummer gibt es nicht. Du kannst also den Beiwagen auch wahlweise an einem anderen Motorrad eintragen lassen und dann fährst du damit an den geraden Tagen und der andere an den ungeraden - oder so. Völlig legal.

Wenn dir die drei Sitzplätze wirklich wichtig sind, würde ich allerdings auch noch mal kurz beim TÜV nachbessern lassen. Das hätte er ja eigentlich richtig machen müssen, also sein Fehler. Musst ihn halt freundlich drum bitten, sicher klappt es dann ganz unproblematisch.

Grüße
Falcone

wastl Offline




Beiträge: 4.923

06.05.2010 08:24
#14 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

wenn ich das hier so les wird mir ganz schwummerand,
was erwartet mich da mit meinem holzeigenbau ?

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

06.05.2010 08:50
#15 RE: 2 oder 3 sitzplätze, zulässiges gesamtgewicht Antworten

Du willst doch nicht den Rahmen aus Holz bauen?

Auf den Rahmen kommt es in erster Linie an. Der ist es auch, der vorrangig geprüft wird.
Wichtig ist nun, dass nicht irgendein Prüfer auf die Idee kommt, das Boot in irgendeiner Weise festzulegen. Was aber in der Regel nicht geschieht. Also drauf achten, dass Typenschild, Prüfnummer (TP-Nummer) oder eingeschlagene Bezeichnung nur auf den Rahmen kommen.
Für die Prüfung solltest du irgendein ganz normales Boot draufschrauben, das hatte ich auch so gemacht. Dann gibt es da schon mal keine Probleme.
Und hinterher tauschst du es gegen den Holz-Aufbau aus. Dann müssen nur noch die Beleuchtungseinrichtungen den Vorschriften entsprechen.
Wenn du es ganz offiziell von Anfang an mit Holzaufbau machen willst, solltest du mit dem Prüfer vorher darüber sprechen und ein paar Zeichnungen vorlegen. Im Grunde ist nichts gegen den Werkstoff Holz im Fahrzeugbau einzuwenden. Wenn du aber merkst, das der sich ziert und Festigkeitsgutachten und Bruchtests und so was ins Felde führt, hast du den falschen Mann.
Wird es ein Lastenaufbau, haben sie meist gar keine Probleme mit einem Holzaufbau.

Wie weit bist du denn inzwischen?

Grüße
Falcone

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