Motorradgruppenbildungen über 29 Motorrädern/Motorradfahrern sind also in der BRD verboten? Hä, was soll denn das, wird mal wieder eine Minderheit zu Übeltätern gemacht, da der Staatsapparatschik ein unfähiger Haufen von Dilletanten ist?
Ist an diesem "Gruppenverbot" von 29 Motorradfahrern tatsächlich etwas dran?
Wusste ich bisher noch nicht, da könntens doch den Kornsand kriminalisieren, das W-Treffen ist dann auch ein Gesetzesbruch!
Blöderweis' entpuppten sich die in den Berichten genannten Motorradfahrer eben nicht als die vermuteten "Kriminellen", dieses Großaufgebot an Staatsdienern fehlte jedwede Legitimation. Hat man dann aber gleich zur Überwachung/Überprüfung des friedlichen Konvois benutzt und ihnen dafür Verkehrsvergehen vorgeworfen, darunter das Anhalten auf der Autobahn/Landstrasse (Hä?) oder "Autofahrerkontrolle" ! (Nun langt es aber, denn dies ist doch hahnebüchener Kokolores!) Habens mit dem Polizeiheli aus der Luft gespeichert, womöglich Gerichtsverwertbar?!!!!
Ich fühl' mich hier so richtig sicher...
Bei der Gelegenheit, aber womöglich sollte man das W-Treffen der "Pseudokriminellen" im Vogelsberg "anmelden", damit wir nicht auch von Hundertschaften durchgeknallter Polizisten fälschlicherweis' als "Banditos" eingestuft werden, welche im Vogelsberg konspirative Treffen abhalten? Womöglich fackeln wir den Vogelsberg ab?
Was ein Staat, was eine Gesellschaft, was für Zeiten... Wo leb' ich nur?
Gruß vom ... (ihr wisst schon)
Monti
Unter den Talaren Muff aus tausend Jahren. Unter den Soutanen treibens mit Untertanen und die Herrn im Schlips verzocken den letzten Grips!
Für Gruppenfahrten gab es schon immer eine max. zulässge Größe - bloß hat das vor diesem ganzen "Höllen-Banditen-Quark" keinen wirklich interessiert, bzw. die Streifen hatten keinen zum zählen dabei ...
Zitat Ist an diesem "Gruppenverbot" von 29 Motorradfahrern tatsächlich etwas dran?
ja, das gibt es - übrigens nicht nur für motorräder, sondern auch für autos.
z.b. ein orientierungsfahrt ab 30 teilnehmern muss angemeldet werden
das ganze hat natürlich mit der verkehrsrealität von heute nichts mehr zu tun (sonnst müssten hier an fast jeder Ampel Bußgeldbescheide an die Autofahrer verteilt werden) und stammt aus den 50er jahren
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Zitat Ist an diesem "Gruppenverbot" von 29 Motorradfahrern tatsächlich etwas dran?
ja, das gibt es - übrigens nicht nur für motorräder, sondern auch für autos. z.b. ein orientierungsfahrt ab 30 teilnehmern muss angemeldet werden das ganze hat natürlich mit der verkehrsrealität von heute nichts mehr zu tun (sonnst müssten hier an fast jeder Ampel Bußgeldbescheide an die Autofahrer verteilt werden) und stammt aus den 50er jahren
Moment, aber es ist immer noch "Gesetz" und man könnte davon -bei sich bietender Gelegenheit- Gebrauch machen?! Da kann es gar aus noch dunkleren Zeiten der deutschen Rechtssprechung stammen!
Gesetz ist Gesetz, eine Nichtbeachtung ein Gesetzesverstoß!
Gruß vom gesetzlosen Monti
Unter den Talaren Muff aus tausend Jahren. Unter den Soutanen treibens mit Untertanen und die Herrn im Schlips verzocken den letzten Grips!
Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste.
Zitat von montcorbierMotorradgruppenbildungen über 29 Motorrädern/Motorradfahrern sind also in der BRD verboten? Hä, was soll denn das, wird mal wieder eine Minderheit zu Übeltätern gemacht, da der Staatsapparatschik ein unfähiger Haufen von Dilletanten ist? Ist an diesem "Gruppenverbot" von 29 Motorradfahrern tatsächlich etwas dran? Wusste ich bisher noch nicht, da könntens doch den Kornsand kriminalisieren, das W-Treffen ist dann auch ein Gesetzesbruch!
Haste wieder mal nicht aufmerksam gelesen, Monti, hä?
Gruß Serpel, der sich noch gut an diese Diskussion erinnern kann
Diese Gesetzgebung zur übermäßigen Straßennutzung durch Konvois ab 30 Fahrzeugen ist allgemein bekannt und ist auch bei den Behörden präsent. Beim DEUVET war das häufiges Thema. Alle Veranstalter von Oldtimer-Veranstaltungen wissen das und melden diese auch an bzw. organisieren Ausfahrten so, dass es nicht zutrifft. Auch unser W-Treffen funktioniert so, dass wir in kleineren Gruppen unterwegs sind und somit diese Paragrafen nicht tangieren. Würden wir alle gemeinsam von einem Ort zu einem Ziel aufbrechen, wäre das meldepflichtig. Das Zusammenkommen in der JuHe ist nicht meldepflichtig.
Zitat von FalconeDiese Gesetzgebung zur übermäßigen Straßennutzung durch Konvois ab 30 Fahrzeugen ist allgemein bekannt .... Auch unser W-Treffen funktioniert so, dass wir in kleineren Gruppen unterwegs sind und somit diese Paragrafen nicht tangieren. Würden wir alle gemeinsam von einem Ort zu einem Ziel aufbrechen, wäre das meldepflichtig. Das Zusammenkommen in der JuHe ist nicht meldepflichtig. Grüße falcone
exakt ....
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Welcher Mechanismus im Winkelwerk der deutschen Bürokratie wird durch das Anmelden einer motorradfahrenden Großgruppe in Gang gesetzt?
Stellen die dann an jeder Kreuzung der zuvor vereinbarten Route Schutzmänner zur Verkehrssicherung ab? Oder muss man eine Art Vollkasko bezahlen, um das erhöhte Risiko entsprechend finanziell abzusichern?
Gruß Serpel, der von solchen Dingen keine Ahnung hat
Du hast keine Ahnung. Lies einfach nochmal den ARTIKEL ganz oben!!!!
WENN eine große Gruppe Mopetiers heutzutag, so wie die 300 Opas Omas und Weiber und schreiende Kinder ausreiten, wird der Grenzschutz, die GSG9, die KSK (zurückgeführt aus A-Stan) geholt und dann wird die "Rockergang" großräumig eingekesselt (Erfahrungen auf Demos, Beispiel Münchner Kessel zeugen von Erfolg) Die Masse dann wie in einem gewaltigen Fischernetz zusammengedrückt und eingefangen und mit Hilfe von Luftüberwachung (Unterstützung der strategischen Bomberflotte der USA, thanks Obama!) allesamt verhaftet und auf Guantanomo interniert ... oder besser: in die Schweiz ZWANGSABGESCHOBEN