Welcher Mechanismus im Winkelwerk der deutschen Bürokratie wird durch das Anmelden einer motorradfahrenden Großgruppe in Gang gesetzt?
je nachdem wie groß die gruppe ist und zu welchem ereignis das ganze angemeldet wird, ist das unterschiedlich - das startet bei einem merkblatt darüber, dass man sich auch in der gruppe an die STVO zu halten hat und z.b. bei rot zu halten hat bis dahin, das die strecke durch die Polizei freigehalten wird - es kann natürlich auch passieren, dass die veranstaltung verboten wird (z.b. weil sie mit anderen früher angemeldeten kollidiert oder auch weil sie als unwichtig eingestuft wird - gemeinesam mit 200 Motorrädern von a nach b ist kein wichtiger grund - als demo z.b. gegen die hohen spritpreise müsste das ganze mit den gleichen teilnehmern und der gleichen strecke erlaubt werden)
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
In aller Regel muss eine Veranstalterhaftpflich nachgewiesen werden, die die Kollateralschäden abdeckt. Zum Beispiel wenn die vielen begeisterten Zuschauer beim W-Konvoi frenetisch auf die Straßenlampen klettern und die unter der Last zusammenbrechen. Und die Streckenführung muss genau vorgelegt werden. Es ist schon ein ziemlicher Aufwand, der von Kreis zu Kreis auch sehr unterschiedlich gehandhabt wird. So eine Veranstaltung wie die 2000 km durch Deutschland erfordert schon einen gewaltigen Behördenaufwand und Nerven wie Drahtseile.
Es geht darum der Bürokratie ihre Daseinsberechtigung zu geben?! Auhauera...
Haftpflichtverzicherung, damit Kollateralschäden abgedeckt sind, die ursächlich nicht direkt mit den beteiligten >29 Konvoifahrern in Zusammenhang stehen?
Was eine Gesellschaft, was für Statuten, was für Menschen. Wo leb' ich nur?
Gruß Monti
Unter den Talaren Muff aus tausend Jahren. Unter den Soutanen treibens mit Untertanen und die Herrn im Schlips verzocken den letzten Grips!
Zitat von montcorbier Es geht darum der Bürokratie ihre Daseinsberechtigung zu geben?! Auhauera...
Ach monti - ich möchte dich sehen, wenn du jede Woche einmal bei Grün mit deiner Taximöhre an einer Einmündung stehst und erst 389 BIKER durchlassen mußt, die dann auch noch in Schrittgeschwindigkeit in der gleichen Richtung vor dir herfahren ... immerhin hat manch einer sein Beik, nur um bei sowas dabei zu sein ...
diese in deinem Beispiel genannten 389 "Biker" muß ich nun nicht durchlassen sobald eine offizielle Genehmigung vorliegt?
Könnte mir -als gebranntem Kind- aber das genehmigte Szenario vorstellen, wo ich neben 389 Bikern auch noch Hundertschaften zusammengerotteter Polizisten, dementsprechende Menge an Gaffern, "Gegendemonstranten" und sonstige Auswirkungen erleiden muß!
Ist die nicht genehmigte Version ohne große Bürokratie doch der bessere Weg?
Gruß Monti
Unter den Talaren Muff aus tausend Jahren. Unter den Soutanen treibens mit Untertanen und die Herrn im Schlips verzocken den letzten Grips!
Also, ich weiß gar nicht, was die haben. Solche Gruppen bilden sich doch immer wieder mal auf natürliche Weise. Speziell bei Tempobeschränkungen im Überholverbot. Da kann es schon mal passieren, dass 100 Biker hintereinander hängenbleiben.
"Was, Herr Wachtmeister? 99 Biker hinter mir? Hab ich nicht bemerkt - ich schau bei dem Tempo nur selten in den Rückspiegel ... "
____________________________________________________________________________ Es gibt sicher eine mentale Hypothek der DDR. Die besteht darin, dass die Menschen soziale Sicherheit höher gewichten als individuelle Freiheit. (W. B.) Ich glaube, die DDR kehrt zurück!
Das kann man durchaus diskutieren. Man müßte mal die Leute fragen, denen bei der Loveparade oder sonstwas in der Art der Vorgarten vollgeschissen und verwüstet wurde, und wenn der Veranstalter dazu sagt "da hab' ich nix mit zu tun" ...
"Wenn Du die Wahrheit sagst, gibt es nichts, was Du im Kopf behalten müßtest."
Da ich damit früher genügend zu tun hatte - es ist ganz einfach: Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, werden ganz normal durch die Fahrzeughaftpflicht gedeckt, für Schäden die durch die Besucher/Zuschauer verursacht werden, müssen diese haften, wenn sie ihnen nachgewiesen werden. Kann man den Verursacher nicht mehr feststellen, greift die Veranstalterhaftpflicht. Und das ist auch gut so.
Veranstalterhaftpflicht haben früher die Bauern auch immer in Anspruch genommen wenn mal wieder ne Truppenübung stattgefunden hatte. Hat sich meistens gelohnt.
Erinnere mich nicht daran. Noch zur Zeit vor der Wiedervereinigung kam ich morgens mal in meinen Garten und da stand ein großer Funk-LKW unter Tarnnetzen in den Beeten. Ich hab nicht schlecht gestaunt. Es wurde aber dann noch ganz lustig und Geld gab es auch.