Der alte 3er bleibt ja und mit dem darfst du eine Zugmaschine mit 7,5 Tonnen und gemäß dem alten 3er einen Anhänger ein- oder doppelachsig (also meist Auflieger) mit dem anderthalbfachen Fahrzeuggewicht ziehen. Sind genau sogar 18,75 Tonnen (da hatte ich wohl nur 7+7+3 zusammengezählt). Das heißt dann C1E.
Mein Kumpel Heiko ist Kfz.-Sachverständiger, und der mußte früher (als er noch beim TÜV war) nicht nur Fahrzeuge begutachten, sondern auch Fahrprüfungen abhalten. Hat er aber gehaßt, den Job: manchmal hatte er Kandidaten, die er eigentlich durchfallen lassen wollte, weil sie sehr unsicher wirkten, aber alles so einigermaßen richtig machten. Und manchmal mußte er Leute wg. eines doofen Fehlers durchfallen lassen, obwohl er den Eindruck hatte, die haben's eigentlich drauf ... außerdem hatte er schonmal Streß mit welchen, die ihre Theoriefragebögen mit Hilfe von Handy und Knopf im Ohr ausfüllen wollten, und die ihm unangenehme Konsequenzen durch ihre Verwandschaft aus Rußland oder Ex-Jugoslawien für den Fall des Durchfallens versprachen ...
Der Gesundheitscheck bestätigt mir einen einwandfreien Zustand. Für die Lästermäuler: Nein, eine psychologische Überprüfung ist (noch) nicht vorgesehen.
Der alte 3er bleibt ja und mit dem darfst du eine Zugmaschine mit 7,5 Tonnen und gemäß dem alten 3er einen Anhänger ein- oder doppelachsig (also meist Auflieger) mit dem anderthalbfachen Fahrzeuggewicht ziehen. Sind genau sogar 18,75 Tonnen (da hatte ich wohl nur 7+7+3 zusammengezählt). Das heißt dann C1E. Grüße Falcone
Alles klar - noch mehr ein Grund sich den Überprüfungszorres zu sparen.
Zitat ...bestätigt mir einen einwandfreien Zustand...
Das heißt im Klartext: sie haben nicht genug gefunden, was Dir die Fahrerlaubnis verwehren kann . Haben sie mir damals so erklärt, als ich zur MPU war : das sie lediglich eine Negativauslese machen würden, um die schlimmsten Graupen 'rauszufischen, etwa ...
Mit dieser Klasse dürfen Sie alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse fahren. Außerdem dürfen Sie jeden Anhänger, gleich wie viel Achsen er hat, mitnehmen, wenn die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 12 Tonnen nicht übersteigen.
Habe meinen 2er 1972 gemacht. Bin einige Zeit damit gefahren und habe dann festgestellt, daß der Job nichts taugt, da man ständig nur vom Chef und den Grünen drangsaliert wurde. Bei mir war der Stichtag erst mit 53. Habe mich dann zur Abgabe entschloßen, da mir die 12 Tonnen mit meinem 3er auch genug sind. Diese Schulungen zwecks Sicherung der Ladung usw. muß man auch mit kleineren LKW machen, sobald man das Fahrzeug gewerblich bewegt. Und wehe dem, man hat die Bescheinigung nicht dabei, kommt sofort das Busgeld. Eine gute neue Einnamequelle für Fahrschulen, die diese Kurse anbieten. Die Abgabe meines alten Lappens ist mir nicht schwergefallen, da mich der 2er damals nur 230,- Mark gekostet hat.
Da war aber noch irgendeine Besitzstandswahrung resultierend aus dem alte 3er, die dann mehr als 12 Tonnen ergeben. Zumindest wurde mir das auf der Führerscheinstelle so erklärt, als ich fragte, ob es Sinn macht, zu verlängern. Ich meine, auch nur im Zusammenhang mit Sattelschleppern. Machst du heute den C1E, wird das wohl so stimmen. Ich hatte auf der anderen Seite aber auch den Eindruck, das die auf der Führerscheinstelle selbst einige Wissensdefizite hatten.
Edit hat es gerade gefunden: 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Bei den Nachschulungen wohl nicht, aber vor Gericht:
eine Freundin meiner Mutter hatte mit 80 oder so noch 'n Auto. Irgendwann hat sie einen Vorfahrtberechtigten übersehen, und es gab einen Blechschaden. Vor Gericht hatte sie dann Schiß, das sie ihren Lappen abgeben muß, wenn 'raus kommt, das sie den anderen nicht wahrgenommen hatte, und da hat sie dann auf die Frage geantwortet:
"Doch, den hab' ich selbstverständlich gesehen!"
Und warum sind Sie dann nicht stehengeblieben?
"Na, so'n junger Bursche kann ja schließlich auch mal auf eine alte Frau warten!"
Da war er dann tatsächlich weg, der Führerschein ...
Zitat Zugmaschine mit 7,5 Tonnen und gemäß dem alten 3er einen Anhänger ein- oder doppelachsig (also meist Auflieger) mit dem anderthalbfachen Fahrzeuggewicht ziehen.
Ich hab mal den CE beim Bund gemacht, meine mich erinnern zu können, daß der Hänger( je nach Bremssytem) das 1fache oder 1,4 fache des zul. GesGew des Zugfahrzeuges wiegen darf.
Kritik ist ein teurer Luxus für den, der nach oben strebt.
Für aus Ausfischen der "Graupen" wäre ich doch auch. Da die StVO sich immer an den Fähigkeiten der "Graupen" orientiert, wäre ich daran sehr interessiert. Schon könnte man alles liberalisieren.
Gelle?
Und Seeräuber, Dein Problem mit dem Altersschwachsinn regelt die biologische Uhr.
Altersstarrsinn oder Altersschachsinn ist mir eigentlich wurscht.
Umziehen muß ich nicht mehr, daher fahre ich auch keine Laster mehr, und für die anderen Laster braucht man keinen. Beim letzten Umzug wird man dann ja sowieso gefahren. Und meine anderen Scheine halte ich fest so lange es geht. Möchte als Ü60 nicht nochmal die Schulbank drücken.
Zitat von Kaimann Und Seeräuber, Dein Problem mit dem Altersschwachsinn regelt die biologische Uhr. Kaimann
Ist ja eben nicht mein sondern dein Problem - zudem hab ich ja nur von Starrsinn geschrieben, du mußt also deine Schwierigkeiten nicht noch dramatischer machen als sie eh schon sind
Ich finde das gut, wenn ab 50 die Tauglichkeit geprüft wird, gerade bei so schweren Geräten.
Gerade sind in den letzten zwei Wochen zwei LKW-Fahrer hinter dem Steuer verstorben (67 und 71, meine ich) und haben ordentlich Flurschaden hinterlassen...kam in den Nachrichten.
Gruß Hans-Peter
"Heute ist die gute, alte Zeit von morgen." Karl Valentin