Soweit die graue Theorie. Aber im Endeffekt werden die den Job los. Und wenn noch Personenschaden vorliegt werden sie abgestraft, was ja auch richtig ist. Fahrlässigkeit ist so schnell passiert. Da reicht es schon nach dem Bremsbelägewechsel am Auto die Bremse nicht aufzupumpen und rollt von der Bühne. Dann steht da was, keine Bremskraft, schepper... Passiert häufiger als viele wissen. Das ist fahrlässig und wird nicht immer von der Versicherung übernommen. Also haftet der Betrieb und der holt es sich vom Mechaniker. Und damit er keinen Mist mehr bauen kann isser wech vom Fenster. Nur mal so als Beispiel.
Und die Betriebshaftpflicht ist so wie ich es gesehen habe verdammt teuer geworden...wie alles andere was man braucht um sich überhaupt selbstständig zu machen...
Zitat von 3-Rad.... Die kann sich das Geld dann aber vom Verursacher zurückholen, aber nur wenn Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Gruß Norbert
Bei o.g. Gründen ist meines Wissens nach eine fristlose Kündigung möglich!
Ist es grobe Fahrlässigkeit, wenn die Serviertochter stolpert und die 4 Teller die sie trägt auf den Gast verteilt... Sie wird entlassen werden, ihren letzten Lohn nicht erhalten, und auf der Strasse stehen.
Im Übrigen ist zur Schadenminimierung ein für den Arbeitgeber kostenloses Nacharbeiten durch den Arbeitnehmer möglich. Soll zum Beispiel heissen: Fritze Flink baut die Küche beim Kunden falsch zusammen, und darf den Mangel dann in seiner Freizeit beheben! Bleibt also nicht alles beim AG hängen
Zitat Ist Übergewicht als Kriterium für eine Nichtverbeamtung eigentlich rechtlich haltbar? Eine interessante Frage wie ich finde!
Ich finde es einerseits völlig richtig: Warum soll der Staat wissentlich Personen einstellen, die ihn später Geld kosten? Andererseits müsste das dann auch für alle Privatunternehmen gelten - und dem ist nicht so. Ich wundere mich auch sehr, dass da noch keiner gegen vorgegangen ist. Aber ich habe seinerzeit das Schreiben mit eigenen Augen gesehen. Es wurde eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt (ist immer so) und dann nahegelegt, erst einmal mindestens 10 Kilo abzuspecken.
Zitat Ist es grobe Fahrlässigkeit, wenn die Serviertochter stolpert und die 4 Teller die sie trägt auf den Gast verteilt... Sie wird entlassen werden, ihren letzten Lohn nicht erhalten, und auf der Strasse stehen.
Ich glaube, du schaust zu viele amerikanische Filme.
------------------------------------------------- Für 2 Räder zu blöd, für 4 zu arm ----------------------------------------------
Zitat von Falcone...Es wurde eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt (ist immer so) und dann nahegelegt, erst einmal mindestens 10 Kilo abzuspecken. Grüße falcone
Nahegelegt ist schön umschrieben... und ein gewisses Übergewicht hat man sich schnell angeeignet
In diesem Zusammenhang fallen mir doch viele Hässlichkeiten ein... Entlassungen wegen BMI >27, Rauswurf aus der Krankenkasse, Verlust der Renten/Pensionsansprüche, der bürgerlichen Ehrenrechte...
Ich glaub ich nehme jetzt lieber mein weihnachtliches Wannenbad
Meine Betriebshaftpflicht mit 10 Mio. Deckung inklusive ner Privathaftpflicht kostet für alleinige Selbsständige etwas über 400€ im Jahr.
Und einen Mechaniker der vergisst die Bremse aufzufüllen würde ich auch sofort feuern. Das ist 1. Lehrjahr, sorgfältig arbeiten und Schritt für Schritt, auch wenn es fix gehen muss. Das wär das gleiche als wenn ich Strom aufs Gehäuse legen würde.
Bei so gravierenden Fehlern sollten die Leute nochmal ihre Berufswahl überdenken. Die Sache mit der Bremse ist ja nun nicht wirklich schwierig oder hochkompliziert.
Zitat von Kaimann... Nach meinem zweiten Staatsexamen wurde ich auch nicht wirklich gebraucht. Zeitverträge, die pünktlich zu den Ferien ausliefen und danach verlängert wurden (die Kosten liefen aber auch in den Ferien weiter) usw. Eine Totgeburt , wenn man so will. Also habe ich dem Beamtentum in den Popo getreten ....
Nimmt mich Wunder, dass es im Beamtentum Zeitverträge gibt... Wäre nett von Dir, wenn Du mich hier mal genauer Informieren könntest.
Im Niedersachsen der frühen 80er lief das so:
Uni, dann Referendariat. Während des Referendariates war man "Beamter auf Widerruf". Dieser Widerruf erfolgte automatisch mit dem Ende des Reaferendariates.
Dann hat man sich auf die damals kaum vorhandenen Planstellen beworben, die im Beamtentum mündeten. Die Zeit bis dahin mußte man sehen, wo man blieb.
Oder eben auch Zeitverträge annehemen ("Feuerwehrverträge" genennt). Das war eine ziemlich depremierende Angelegenheit. Man bekam nämlich keine volle Stelle, sondern höchstens 2/3 Stellen, also so 16 bis 19 Stunden, um ja keine Ansprüche erwachsen zu lassen. Natürlich wurde man über BAT abgerechnet, hatte also bei geringeren Vergütungssätzen auch noch die volle Abgabenlast zu zahlen. Also Arbeitnehmer zweiter Klasse.
Mir hat damals diese Feriensache den Rest gegeben: Der erste Vertag brachte mich für 6 Monate auf eine Nordseeinsel. Nebenbei möge man sich überlegen, was dort eine Wohnung kostet, wenn im Sommer selbst Vermieter in Garagen schlafen, um ihre Schlafzimmer den Touristen anzubieten. Nun wurde mein Vertrag bis zum Schuljahrsende befristet, ein neuer mit Beginn des nächsten Schuljahres angeboten (und angetreten). Kein Einkommen in den Sommerferien, die Bude aber mußte gehalten werden...
Danach war ich fertig mit dem öffentlichen Dienst und habe tiefe Abneigung gegenüber dem Staat und dem Beamtentum empfunden.
Um Feuerwehrstellen habe ich mich nicht mehr bemüht und auch um Planstellen nicht mehr.
Und das war die beste Entscheidung meines Restlebens.