Ich hab mir gerade mal den Wiki von Hernn Ohnesorg und von Herrn Kurras durchgelesen. Möglicherweise wärs gar nicht so weit gekommen wenn die andere Seite mehr als 60.000DM gehabt hätten.
Werner Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß.
Sehr betroffen macht micht a: wie aktiv alles Mögliche vertuscht wurde, und b: die Aussage des Herrn Kurras aus 2007! Ich will nicht alles hier reinkopieren, lieber selber mal lesen!
es ist der Respekt vor den Toten & deren Familien. Vielleicht haben ja mittlerweile alle damit Ihren Frieden gefunden, vielleicht auch nicht. Mir gehts um Menschlichkeit und die verisse ich bei Herrn Klar.
Zitat von Freewheelin Steve Deshalb bin ich weiterhin meiner Meinung: Jemand der in dieser meiner (unserer) Gesellschaft Mitglied sein möchte hat sich eben jener auch anzupassen! Punkt aus Fertig.
Dolle Nummer!
Damit stellst Du Dich neben das Grundgesetz, wirst gewissermaßen zum Außenseiter, um es zu übertreiben, zum Staatsfeind, der gerade Du doch eben nicht sein willst !
Denn gerade unsere Gesellschaftsordnung fordert keinesfalls die Anpassung oder Unterwerfung des Individuums in dieser Gesellschaft. Sie erlaubt ausdrücklich jeglich andere Meinung oder Grundhaltung. Und genau das unterscheidet sie ja auch positiv von anderen, vergangenen Staatsformen auf deutschem Boden.
Das einzige, was eingefordert und durchgesetzt wird, ist die Unterwerfung unter die gültigen Gesetze. Und Übertretungen dieser Gesetze werden bestraft, abweichendes Denken aber nicht .
Auf Klar bezogen heißt das, er darf denken und für gut halten, was er will. Für frühere Verstöße wurde er bestraft und behandelt, wie jeder Verbrecher. Er darf lediglich nicht wieder aus einer abweichenden Meinung heraus Straftaten begehen.
Hier unterscheiden wir uns heute von den beiden vergangenen, totalitären Staaten auf deutschem Boden, die versucht haben, bereits anderes Denken zu verhindern.
Selbst Deine radikale Denkweise ist zulässig und Du darfst sie (zum Glück) straflos verbreiten, obwohl ihr Denkmuster eher totalitär und nicht im Sinne des Grundgesetzes geprägt ist.
Zugegeben, aus Deinen Worten spricht der "ehrliche Volkszorn" und ich wandle Dich hier von aufrecht zornigen Bürger zum Antidemokraten. Aber hat nicht gerade die kochende Volksseele Menschen gelyncht, Kristall zerschlagen oder allierte Bomberbesatzungen gesteinigt, wenn man ihr freien Lauf gelassen hat ?
wie ist das denn eigentlich mit seinem Führungszeugnis ? das braucht der doch für seine Stelle demnächst im Theater ! Stichwort öffentlichen Arbeitgeber.....
. . Gruß Hobby
Alle Tage sind gleich lang, sie sind nur unterschiedlich breit
Selbst Deine radikale Denkweise ist zulässig und Du darfst sie (zum Glück) straflos verbreiten, obwohl ihr Denkmuster eher totalitär und nicht im Sinne des Grundgesetzes geprägt ist.
MfG Kaimann
Och, das lese ich aus dem GG aber anders heraus:
Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. ...
Artikel 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Und interpretiere diesen Beitrag:
In Antwort auf:Zitat von Freewheelin Steve Deshalb bin ich weiterhin meiner Meinung: Jemand der in dieser meiner (unserer) Gesellschaft Mitglied sein möchte hat sich eben jener auch anzupassen! Punkt aus Fertig.
als Aufforderung sich im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bewegen. Nicht mehr, nicht weniger!
Zitat von Hobbywie ist das denn eigentlich mit seinem Führungszeugnis ? ...
Auch bei nem Praktikum?
Und wenn ja, kann bestimmt der regierende Bürgermeister und Kulturchef eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen
Da gibt es noch ein schönes Zitat zu: Monika Grütters, designierte Vize-Chefin der Berliner CDU. „Mit ihm hat es in der Berliner Kultur nicht einen Glanzpunkt gegeben.“
Zitat von KaimannDolle Nummer! ..... Selbst Deine radikale Denkweise ist zulässig und Du darfst sie (zum Glück) straflos verbreiten, obwohl ihr Denkmuster eher totalitär und nicht im Sinne des Grundgesetzes geprägt ist. MfG Kaimann
Och, das lese ich aus dem GG aber anders heraus: ]
Ja, ich habe hier ganz bewußt schwarz / weiß gemalt.
Und versucht, herauszustellen, daß sich der Autor mit seinen Gedanken nicht dem Sinne des GG folgt. Und das darf er, es ist sein verbrieftes Recht.
Würde sich aber diese Denkweise in Taten und Aktionen niederschlagen, könnte diese Grenze schnell überschritten werden. Die bekannten Beispiele Deutscher Geschichte zeigen die Funktionsweisen. Mit dem Grundgesetzt wäre es dann schnell vorbei.
Dies aber würde ich Freewheelin nicht und in keiner Weise unterstellen wollen.
Dennoch sollten wir uns alle überlegen, ob es unter diesen Umständen Sinn macht, Stimmung gegen die Freilassung von Herrn klar zu machen, ohne zeitgleich auch gegen die vorzeitige Entlassung anderer Straftäter zu protestieren.