was sagt eigendlich die stvo und die stvzo zu sowas .... da der vortrieb nicht über die räder kommt dürfte das noch nicht mal ein kfz sein .... aber mit einer höchstgechwindigkeit von über 6 km/h ist es zulangspflichtig
Wenn ich mir aussuchen könnte was ich denke, würde ich jetzt was anderes denken.
Doch, Jörg, ist ein KFZ. Der motorisierte Antrieb macht es aus, nicht die Räder. Hatten wir in den 60ern schon mit den Luftkissenfahrzeugen. Sofort du eine nicht körpereigene Kraft verwendest, ist es ein Kraftfahrzeug. Da der Motor nicht mehr als 125 ccm haben dürfte (?), wäre es zulassungsbefreit, braucht aber eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Grüße Falcone
Jo. Der Wandler reicht. Manche haben aber wohl auch das alte Chevy-Zweigangautomatikgetriebe drin. Aber sonst weiß ich nix über diese fürchterlichen Dinger. Grüße Falcone
In Antwort auf:Doch, Jörg, ist ein KFZ. Der motorisierte Antrieb macht es aus, nicht die Räder. Hatten wir in den 60ern schon mit den Luftkissenfahrzeugen.
Luftkissenfahrzuge dürften eigentlich keine KFZ sein ... die sind nicht landgebunden
Wenn ich mir aussuchen könnte was ich denke, würde ich jetzt was anderes denken.
In Germanistan dürfte der gute Mann selbst dann mit der Rennleitung Probleme bekommen, wenn er das Teil AUSGESCHALTET am Fahrrad mitführt.
In der Motorgleitschirmszene gab/gibt es einen endlosen Rechtsstreit, ob ein Flyke (Gleitschirm-Trike mit Fahrradantrieb) auf der Strasse geradelt mit ausgeschaltetem, aber montiertem Motor ein Motorfahrzeug oder ein Fahrrad ist.
Kenne den letzten Satnd nicht, aber die Polizei hat das durch mehrere Instanzen getrieben.