kam heute morgen 'n Beitrag zu im Radio. Schön fand ich den Kommentar, daß man sich, wenn man die Originale zum ersten mal hören würde fragen könnte, warum der Müller-Westernhagen z.B. so 'ne Schnulze von Heino gecovert hat .
Vorhin in der Werkstatt kam auf einmal Heino im Radio. Ich war doch etwas baff.
Wie läuft so was eigentlich rechtlich? Darf der einfach covern? Können die Urheber da nicht auf die Barrikaden gehen oder haben die ihre Einwilligung gegeben?
Hab ich mich auch schon gefragt und mal kurz was dazu gehört. Er darf wohl, wenn er weder Text noch Musik verändert...
Wird ja in letzter Zeit viel drüber berichtet und ich lache mich regelmäßig schlapp, besonders über das Rammstein- und Ärzte-Cover!
Der wesentliche Satz aus Wiki:
Zitat War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers vom Original erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt.
Zitat ...darf wohl, wenn er weder Text noch Musik verändert...
Der Niedecken hat ja mal 'n Album mit Dylan-Liedern 'rausgebracht, und das war wohl nicht so ganz einfach, vom Meister Bob den Segen zu bekommen. Man mußte dem nämlich erstmal die vom Niedecken "übersetzten" Texte von Kölsch -> Deutsch und dann -> Englisch verklickern . Dylan hat das dann aber abgesegnet, immerhin ...
Kann sich noch einer an den wahren Heino vor 25 Jahren erinnern? Was hat der fasche Heino einen Aufstand veranstaltet ... Und jetzt sowas! Da hat er wohl extra keinen Hosen Song gecoverd um den Vergleich aus dem Weg zu gehen.
Der Typ ist einfach nur Scheisse! Das war er schon immer und wird er auch immer bleiben!