eigentlich kann man da nur noch vor den europäischen Gerichtshof ziehen ... falls das ganze nicht frei erfunden ist - aber so eine wilkührliche enteignug kann nicht rechtens sein (hier in deutschland wäre das z.B. nur möglich wenn das fahrzeug von einer, gerichtlich als solche festgestellte, kriminellen vereinigung genutzt wird. eventuel auch bei widerholtem fahrens ohne fahrerlaubnis - in jedem fall aber nicht ohne Richterspruch)
In Antwort auf:... falls das ganze nicht frei erfunden ist -
Hallo Jörg, geh mal davon aus, dass es stimmt. Solche Geschichten sind schon mehrfach durch die Presse gewandert, auch durch den ADAC. Die Italiener haben diese Nummer schon bei der Einführung der ECE-Norm für Helme abgezogen. Entweder sofort zahlen oder Moped weg.
Ob sie das bei einem Italiener auch machen würden, wage ich zu bezweifeln.Das ist wie in Österreich, wenn ein Einheimischer einen Deutschen überholt. Nur der Deutsche wird gestoppt und muß wegen zu hoher Geschwindigkeit Bußgeld bezahlen. Gruß Wolfgang __________________________________________________ (... eine Lösung hatte ich schon, doch sie passte nicht zum Problem.)
In Antwort auf:Das ist wie in Österreich, wenn ein Einheimischer einen Deutschen überholt. Nur der Deutsche wird gestoppt und muß wegen zu hoher Geschwindigkeit Bußgeld bezahlen.
Ein Österreicher kann ja auch gar nicht zu schnell sein. Das ist gegen seine Natur
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"Wenn man nicht weiss, wohin man geht, landet man irgendwo anders", Lawrence J. Peter
In Antwort auf:ECE-Norm für Helme abgezogen. Entweder sofort zahlen oder Moped weg.
belegte geschichten drehen sich aber nur darum, das das möppi zwar eingezogen, aber gegen strafe und mit neuen helm wieder rausgerückt wird, enteignung wegen bagatellen verstoßen gegen geltendes EU-Recht
In Antwort auf:aber gegen strafe und mit neuen helm wieder rausgerückt wird,
Da hast Du Recht, aber die ECE-Richtlinie galt damls nicht in Deutschland, und zu der Zeit war dann das Heimatrecht ausschlaggebend. Stell Dir vor, Du müßtest bei jedem Grenzübertritt Dein Moped gemäß den Landesrichtlinien umbauen! Mit italienischen Beamten ist einfach Vorsicht geboten.
Gruß Wolfgang __________________________________________________ (... eine Lösung hatte ich schon, doch sie passte nicht zum Problem.)
Hier ist der entsprechende Text von der ADAC-Internetseite:
Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu
Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein. Amtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.
Zu erkennen sind solche geprüften und genormten Helme an einem meist am Kinnriemen befestigten Aufnäher, auf dem der eingekreiste Buchstabe "e" oder "E" zu lesen ist plus eine Ziffer. Diese Kombination (E3, E4, E5, etc...) weist auf das Land hin, in dem der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der darunter stehenden langen Prüfnummer ("04" bzw. "05") stehen für die Version der Norm (ECE 22-04 bzw. 22-05).
Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße zwischen 71 und 286 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.
Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.
Von einer Verhältnismäßigkeit der Mittel kann man hier nicht mehr sprechen. Eine endgültige Beschlagnahme wird jedoch nicht erwähnt.
Gruß, Härbert
Klagenfurt liegt übrigens auf der Alpensüdseite in Kärnten.
Jungs, keine Panik! Ich fahre seit bald 40 Jahren mehrmals im Jahr zu den Spaghetti (Duck: das ist bereits der Plural). Deren Polizisten sind schon etwas blöder bzw. schlechter ausgebildet als unsere. Deshalb gibts schon mal etwas willkürliche Entscheidungen. Mein Führerschein liegt z.B. seit 5 Jahren auf der Polizeiwache in Arco am Gardasee. Macht aber nix!(ich hatte noch 'nen zweiten ...) Von guten Freunden, die ein Haus am Gardasee haben, weiß ich, dass man denen ihre Segelyacht enteignet hatte. Die haben sie wohl auch nie wiederbekommen. Aber das ist lange her. Trotzdem fahre ich immer wieder gern hin!!! Geile Moppedstrecken im Trentino / Lombardei / Dolomiten (die Toscana hab ich noch vor mir) Nette Leute (man sollte allerdings deren Sprache sprechen!) Und ... saugutes Essen!