Zitat Warum nicht? Rufst Du die an oder wartest Du drauf, daß die kontrollieren?
Ha, die kennen mich hier mitlerweile alle. Polizei und auch Ordnungsamt. Die Polizei schleppen niemanden ab, weil sie sonst von Ihrem Präsi Ärger bekommen. Lasse ich sie abschleppen, bleibe ich auf den Kosten sitzen, weil es genügend Grundsatzurteile gibt. Die haben bei meinem Nachbarn IN der Einfahrt geparkt und er hat sich dahinter gestellt. Mein Nachbar bekam die Anzeige, wegen Nötigung und Freiheitsberaubung.
Man hat absolut keine Handhabe. Sollte ich rausmüssen, dann wird erst einmal die ``Notwendigkeit``geprüft. >Aber laut Polizei ist die noch nicht einmal bei einem Herzinfarkt gegeben. Weil. Dafür kann man den Notruf wählen. Kommst du nachhause, dann kann man ja den Wagen woanders abstellen. Super, wenn im Umkreis von 10km alles zugeparkt ist.Besuch kannste auch keinen empfangen. Die können ja nirgends parken.
Samstagsmorgens war ich einkaufen und hatte auch Tiefkühlsachen dabei. Dann; Einfahrt zugeparkt.Also, zweite Reihe mit Warnblinkanlage geparkt und angefangen auszuladen. Kommen da 3 Grazien vom Ordnungsamt und fragen ob das mein Fahrzeug wäre. Ich sagte ja und ich müsse ja irgendwie ausladen. Dann kam die Drohung. Entfernen sie bitte umgehend(ohne auszuladen) das Fahrzeug aus dem öffentlichen Ferkehrsraum. Ich, grosse Augen gemacht und gesgt. Bitte entfernen sie das Fahrzeug, das meine Einfahrt zuparkt. Daraufhin kam die Antwort: Da haben wir nichts mit zu tun, das ist ruhender Verkehr.
Wenn der VFL spielt und ich komme nachhause und stelle mich in die Einfahrt, dann kann meine Frau ja dann davor parken. Allerdings werde ich auch dann oft zugeparkt. Dann rufe ich sie auf der Arbeit an und sage : Fahre zu Deinen Eltern im Nachbarort und komme vor 23:00h nicht nachhause. Essen kannste ja dann morgen
Ich könnte hier noch Beispiele ohne Ende erzählen, glaube mir.
Irgendwann werde ich auch Amokläufer.
Hier hat man nur Plichte und keine Rechte. Das macht mich sooo rasend.
Die Polizei kommt schon garnicht mehr wenn sie meinen Namen hören. Sie saen , das sie mir ja schon 100mal erklärt haben, das man da nix machen kann. Der Leiter des Ordnungsamtes war auch 2 mal hier und wollte sich darum kümmern. Ist mitlerweile 4 Jahre her.
Zitat von heinzi im Beitrag #3694Der Gedanke ist gut. Werde ich mich mal erkundigen.
Bei uns geht ma in so einem Fall mit einer Besitzstörungsklage vor, mindestens aber mit einer Drohung dazu. Die Kosten für den Anwalt hat der Schädiger zu berappen.
dieses Zuparken der Einfahrt kenne ich zur Genüge aus eigenen Erlebnissen! Polizei kannste geradewegs vergessen, die machen dagegen gar nichts. Wofür werden die eigentlich bezahlt? Wie von dir ausgeführt, so bekommst du als Geschädigter noch von der Ordnungsmacht eine drauf.
Kannst nicht einige vorbeiziehenden Fußball-Hooligans anheuern, die für 'nen Zwanni den in der Einfahrt stehenden Wagen kopfüber auf der anderen Strassenseite "abstellen"? Klebst halt vorher noch einige Bapperl des "gegnerischen Vereins" auf den betreffenden Wagen.
Stelle dich mit deinem Wagen doch einmal vor der Polizeidienststelle so auf, daß sie mit ihren Fahrzeugen auch nicht mehr fahren können... Mal schauen was sie dann aus dem Hut zaubern, denn Ratzfatz haste einen Arsch voll Kosten an der Backe und dein Fahrzeug ist abgeschleppt.
Gruhuuuß Monti
"Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns herum immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich, im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist."
J. W. Goethe
"Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott."
Weiß nicht ob das wirklich hilft, man kann auf Unterlassung klagen, das nützt halt im Moment dann auch nicht so allzuviel, wie ist das Gesetz denn Ösien ausgestaltet?
-- hco rewwe hcslök ,skcus wmb Wer das liest ist doof! Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!
Zitat von MaggiWeiß nicht ob das wirklich hilft, man kann auf Unterlassung klagen, das nützt halt im Moment dann auch nicht so allzuviel, wie ist das Gesetz denn Ösien ausgestaltet?
Im § 339 ABGB steht das selbe drinnen wie im deutschen BGB.
Steht einer vor meiner Einfahrt, kriegt er einen Brief von meinem Anwalt samt dessen Kostennote von ein paar hundert Euro. Steht der Typ noch einmal dort, wird ihn mein Anwalt auf Besitzstörung klagen. Dann zahlt er zusätzlich zum Anwalt noch die Gerichtskosten.
Da das Einfahrzuparken eine privatrechtliche Angelegenheit ist, gibts keine andere Möglichkeit. Die Polizei geht das nur was an, wenn Gefahr in Verzug ist. zB, wenn die Feuerwehr nicht zu einer Wohnhausanlage zufahren kann.