Makabrer "Spruch" bei der Bullerei bei der Überbringung einer Todesnachricht: "Guten Tag, sind sie die Witwe Meier?" Antwort: "Nein, ich bin Frau Meier!" "Wollen wir mal wetten???" Und mal so ganz ohne Spaß: 1975/76: Nachtdienst Dorfrevier, Anruf von irgendwoher: Herr und Frau XY soeben bei Verkehsunfall verstorben, die beiden Kinder befinden sich bei den Großeltern. Die wohnten grad gegenüber der Dienststelle! WER mußte da hin: ICH! War der Jüngste damals! Meint ihr, das bleibt so einfach in den Kleidern hängen?????????????????????????? Einer von vielen Fällen dieser Art!!! Heute gibts dafür Notdienstseelsorger! Die gabs damals NICHT!!!!!! Aber macht ja nix, wir wurden ja fürstlich bezahlt und Nebenjobs waren grundsätzlich verboten! Günter mal ohne gag
In Antwort auf: Die wohnten grad gegenüber der Dienststelle! WER mußte da hin: ICH!
noja, beim mosi eruebrigt sich das ja, denn die daisy war ja dabei und die mama is ja auch schon laenger tot. bloss die muenchner frisoerinnung duerfte schwer betroffen sein.
Jemand gerät ins Visier der Fahndung und gibt eine DNA-Probe ab. Er wird nicht verurteilt, die Daten seiner DNA-Probe werden jedoch nicht gelöscht!!!
Klar habe ich etwas gegen Leute, die andere umbringen!!!!!!!!!!!!!!! Aber für mich ist das ein eindeutiger Verstoß gegen den Datenschutz und die rechtsstaatlichen Grundsätze!
Sollte in Do-Wickede mal ein Mörder oder Kinderschänder gesucht werden, werde ich meine DNA-Probe NICHT freiwillig abgeben! Wer weiß, wo und wie lange die gespeichert wird?! Und falls ich dann unter Zwang eine Probe abgeben muss, werde ich einen Anwalt einschalten, der darauf drängt, dass meine Daten nach meiner Entlastung gelöscht werden.
Gruß Andreas
Seine Sorgen sollte man nicht seinen Freunden, sondern seinen Feinden erzählen. Die freuen sich wenigstens darüber! (Frank Sinatra)
Darauf wurde der Staatsanwalt in der Pressekonferenz angesprochen: DER sagte, die Daten werden zwei Jahre lang aufgehoben. War sich jedoch nicht so ganz sicher. gag Günter Gegen den Herrn mutmaßlichen Mörder wurde wegen Vergewaltigung ermittelt und der gab die DNA damals freiwillig ab.
In Antwort auf: Gegen den Herrn mutmaßlichen Mörder wurde wegen Vergewaltigung ermittelt und der gab die DNA damals freiwillig ab.
Gab er die freiwillige Probe in dem Wissen ab, dass bei nicht erwiesener Schuld die Probe x Jahre aufbewahrt wird??? Kann ich mir nicht vorstellen.
Stell Dir mal vor, Du sollst bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ins Röhrchen pusten, und dann nimmt die Polizei das Mundstück in Gewahrsam, weil Du ja mutmaßlich unter Alkoholeinfluss gefahren bist. Dann hat die Polizei eine DNA-Probe und die bewahrt sie 2 Jahre (oder länger) auf ...
Gruß Andreas
P.S.: Ich finde sowohl Mord, Vergewaltigung, als auch das Führen von Kraftfahrzeugen under Alkoholeinfluss zum kotzen!
Seine Sorgen sollte man nicht seinen Freunden, sondern seinen Feinden erzählen. Die freuen sich wenigstens darüber! (Frank Sinatra)
@Andreas: Ich weiß es nicht, das kam bei der PK heute um 11.30 Uhr rüber! Ich hätte aber für mich keine Probleme damit -DNA-! Kreditkarten, Payback und so sind ja ähnlich. gag Günter
das wars NICHT Lt. StA: Da sollte 2004 eine Frau an den verkuppelt werden, wie das halt so im Orient noch üblich ist. Die wollte nicht, da muß er die verprügelt und vergewaltigt haben. Die Frau nahm ihre Aussage zurück, es konnt ja dann nichts mehr gerichtsverwertbar ermittelt werden. Deshalb, wieder der StA, mußte das Verfahren eingestellt werden, nicht wegen erwiesener Unschuld. Das sind GANZ verschiedene Dinge. gag Günter
Tut Tut, lieber Günter und das als ehedem vetreter des Rechtsstaates. Nicht die Unschuld muss bewiesen werden sondern die Schuld. Wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, aus welchen Gründen auch immer, dann gilt die juristische Fiktion, dass jeder unschuldig ist es sei den es kann eine Schuld bewiesen werden.
Kannst Du denn beweisen, dass Du letztes Jahr keine Bank ausgeraubt hast?
Andreas
Knowledge is a deadly friend When no one sets the rules. The fate of all mankind I see Is in the hands of fools.