Nein, wer legt denn fest ob die Flops die Rechten und Flips die Linken sind? Du etwa? Das mag in der Schweiz vielleicht so sein, hier gibt es dazu natürlich eine EU Verordnung, klar?
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Na ja, aber die EU-Leichtschuhverordnung ELSV-2013-24FF besagt schon, dass Flip-Flops in Fahrtrichtung zu bezeichnen sind, also linker Fuß Flip und rechter Fuß Flop: "Befindet sich der große Zeh des zu betrachtenden Fußes auf der linken Seite, so ist der Fuß der rechten Seite des Fußträgers zugehörig und demnach ist dem Linkszehigenrechtsfuß der rechtfüßige Flop zuzuordnen."
Wir gehen unseren eigenen Weg, ob nun mit Flip-Flip, Flop-Flop, Flip-Flop oder Flop-Flip. Je nachdem... Entscheiden wir direkt vor Ort und mit Verstand, notfalls per einfacher Abstimmung per Handzeichen unter den Anwesenden!
SO, ihr Paragraphenreiter und Sesselfurzer!
Gruß Monti
„Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“ Loriot
Zitat von Falcone im Beitrag #11778Na ja, aber die EU-Leichtschuhverordnung ELSV-2013-24FF besagt schon, dass Flip-Flops in Fahrtrichtung zu bezeichnen sind, also linker Fuß Flip und rechter Fuß Flop: "Befindet sich der große Zeh des zu betrachtenden Fußes auf der linken Seite, so ist der Fuß der rechten Seite des Fußträgers zugehörig und demnach ist dem Linkszehigenrechtsfuß der rechtfüßige Flop zuzuordnen."
Ich weiss zwar nicht was Du nimmst, aber das Zeug scheint echt gut zu sein😎😎
Gruss M
"Du wärst nicht das was Du bist, wenn der UNIVERSALPRÄSIDENT nicht gewollt hätte, dass Du das wärst was Du bist..."