ich habe 2 mon lang den hochlenker gefahren, dann umgeruster auf kawa flachlenker, also handling um welten besser, für mich...jetzt kommt mal n m-lenker zum testen --------------------------------------------------- Meine Hompage: http://www.szabolcs.at Meine Bikeseite: http://www.szabolcs.at/bike
Ist doch sonnenklar! Wenn der Tüv einen Lenker einträgt, der nur mit Adaptern montiert werden kann,trägt er die Adapter automatisch mit ein. Ohne Adapter würds ja fürchterlich wackeln und der Tüv trägt ja nicht nur den Lenker ein, sondern prüft auch den Anbau!!!
des ist logisch ... ausserdem müßte man dir nachweisen das die schalen am unfall schuld sind, es gibt aber etliche W fahrer hir die dir bestätigen können das man mehrere 10.000 kilometer mit solchen schalen fahren kann ohne das sich der lenker löst
ich habe auf den orginal Flachlenker umgerüstet.Die Handlichkeit ist meines Erachtens etwas schlechter, ich finde auch mit dem Bremsen wars es beim Hochlenker besser (wegen ganz anderer Handhaltung). Die vorteile beim Flachlenker bemerkt man auf der Autobahn, weniger windruck ermüdungfreieres Fahren. Ich finde auch den Sitzkomfort mit dem flachlenker insgesamt besser, da ich nicht mehr auf der harten kante der sitzbank sitze. Die züge kann man wohl lassen (weiß ich gar nicht weil ich das von der werkstatt machen lies), der bremsschlauch ist jedenfalls noch der lange, sieht ein bischen blöd aus ist aber kein problem. Tüv ist so ne sache....von kawa gibt es nur eine unbedenklichkeitserklärung so das man den lenker eintragen muss....(eigentlich schwer zu verstehen).
stimmt, weil normal gehört der original nur auf das C Modell und nicht auf das ausgelaufene A Modell..... wenn es einer genau nimmt muss der Lenker in die Papiere.... Gruß Frank
Nur kriegen das die Tüffis nicht mit, weil sie sich nicht immer ganz so genau auskennen, an welches Originalmopped jetzt welcher Originallenker gehört und destowegen hat wohl kaum ein "Umgerüsteter" das eingetragen
Der TÜV ist bei Umbauten, Leistungssteigerungen auch selten das Problem, sondern der Fall der Fälle mit Personenschaden, denn dann schaut kein TÜVi sondern ein Gutachter der über sehr genaue Unterlagen verfügt. Aber so schwarz soll es mal nicht werden Gruß Frank
es leider weder sonnenklar, noch logisch. Es ist so wie der Frank sagt, der Gutachter stellt fest, daß Teile ohne ABE verbaut sind. Wenn es der TÜV nicht gemerkt hat, heißt das nicht, daß es dadurch sanktioniert wird. Ohne ABE keine Versicherung. Die Versicherung wird sich nach meinen Erfahrungen weigern zu zahlen, sie muß nicht nachweisen, daß ein Zusammenhang zwischen Unfall und verbautem Teil besteht. Der Unfallverursacher muß es gegebenenfalls. Und das wird schwierig.