Nein, eine gesetzliche Regelung gibt es da meines Wissens nicht. Es gibt aber zahlreiche Eintragungen in den Fahrzeugpapieren, die sinngemäß "Nur Reifen desselben Herstellers" oder "Nur Reifen eines Typs" beinhalten. Außerdem gibt es entsprechende Anweisungen in den Freigaben. Daraus entstand die Auffassung (auch bei den Prüforganisationen), dass nur zueinander passende Reifen eines Herstellers montiert werden dürfen - was aber nicht in ein Gesetz gefasst wurde.
Zitat von Falcone im Beitrag #30Es ist ja auch nicht richtig: " ... Kraftfahrzeugen (ausgenommen Personenkraftwagen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und einer Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h sowie an ihren Anhängern die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein dürfen."
"Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein;"