Ich meine, dass die Antwort auf deine Frage schon in der Datenbank zu finden ist.
[quote]Wir hatten das Thema Reifen ja inzwischen zur genüge und eigentlich ist es doch so, daß man bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung eigentlich nur auf Reifendimension, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex achten muss. Also gilt die in der Petition bemängelte Regelung m.E. nur für Motorräder ohne EU Typgenehmigung, die also vor 2000 zugelassen wurden, sehe ich das richtig?
Und: ja, du siehst das richtig.
Alle Ws brauchen nur auf Reifendimension, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex zu achten.
Alle ohne CoC-Papier müssen Reifen eintragen lassen, falls es eine Reifenbindung in den Papieren gibt. Oder am besten die Reifenbindung austragen lassen, dann haben sie die gleichen Möglichkeiten wie Fahrzeuge mit CoC-Papieren (EU-Zulassung).
Ich hatte extra nochmal nachgesehen und da sehe ich nur die Regelung für die EU typisierten Motorräder oder es steht noch woanders. Allerdings, warum sollte es, das ist ja das, was für die Ws relevant ist.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Mein W ist 99ger Baujahr ich hatte den Conti Classik Attak drauf. Vorne war er total runter, hinten der ging eigendlich noch. Ich hab dann die BT 46 aufziehen lassen und der TüV hat das abgesegnet ohne Murren von wegen Reifenbindung und Eintragung. Ich hab jetzt erstmal 2 Jahre Ruhe.
Ach ja das mit denb Conti war echt ein geeier, das sind Welten dazwischen. Der BT 46 läuft wie auf Schienen, ein absolut sicheres Fahrgefühl.
Zitat von 3-Rad im Beitrag #21Laut Aussage meines Prüfers ist es nicht mehr möglich, eine Reifenbindung austragen zu lassen.
Bei meiner ersten W vor ca. 20 Jahren hat er das noch gemacht.
Auch an anderen Stellen bewegt und erhitzt die Reifenbindungsfrage die Gemüter.
Dazu meinte gestern ein Guzzi-Fahrer nach seiner Erfahrung mit dem Amt vor Jahren folgendes und schilderte dessen Begründung:
"Verstehe den den ganzen Zirkus mit der Fabrikatsbindung nicht. Als ich 2006 meine Cali 3 kaufte und auf mich zugelassen habe wurde schon damals automatisch von Amtswegen die Fabrikatsbindung ausgetragen. Die Begründung vom Amt war, daß es so was gar nicht mehr gibt. Schließlich werden Reifenmodelle nicht ewig gebaut. Wer die Fabrikatsbindung in den letzten Jahren nicht austragen hat lassen ist selber schuld."
Mal so, mal so, wie es scheint. Die Einen kratzt die Bindung, die Anderen nicht. Da sich das Ganze 2006 abspielte, kann diese Austragungsnr. heute ganz anders sein, wie das Zitat zeigt.
Im Fahrzeugschein meiner W800/1 aus 2013 steht unter 15.1: DUNLOP TT 100GPG*. Unter 15.2 findet sich ebenfalls diese Bezeichnung. Das wird vermutlich die Reifenbindung sein. Oder nur die Bezeichnung der Reifen ab Werk? Wer weiß. 15.1 bis 3 versteht sich laut Schein in der Erläuterung der Zahlencodes als "Bereifung". Von Reifenbindung steht da nichts. Vielleicht impliziert sie der Begriff.
Is' mich eins. Die Dinger sind aufgezogen und ich habe diese Reifen noch auf Lager. Werden demnach noch einstweilen weitergefahren. Sollte die 80.000km gelaufen habende W länger als sie halten, gehe ich mal von aus, ziehe ich passende Pellen auf und nehme an, dass einem HU-Prüfer diese Angelegenheit ziemlich egal sein wird, solange die Reifengröße, sonstige Bezeichnungen neben dem brauchbaren Zustand der Bereifung dem Fahrzeugschein entsprechen.
"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3): Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug erlaubt sein. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich. Welche weiteren Reifen zulässig sind, kann u.a. dem COC(Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), entnommen werden."
Im Fahrzeugbrief der W650 wurden noch 3 Reifenpaare als zulässig vermerkt, die gefahren werden durften. An eine COC erinnere ich mich nicht. Meine, es gab solches Papier bei diesem Motorrad aus 2003.
Im Brief der W800 werden Reifen als zulässig hingegen nicht aufgeführt. Ihr COC enthält keinen Punkt 15. Dieser findet sich wie beschrieben im Fahrzeugschein mit einem einzigen Eintrag zum Reifen. Das ist alles ein wenig merkwürdig und hilft einem nicht weiter, sollte man den Rat des ADAC befolgen und nach alternativer Bereifung in den Unterlagen suchen. Egal.