Doch, dennoch versuche ich dieses Thema bezüglich der W für mich im Kopf klarzukriegen und zu verstehen und wundere mich darüber, dass Reifen überhaupt eine Erwähnung im Fahrzeugschein finden, wenn es keine Reifenbindung für die W mehr gibt. Was soll dann dieser 'Quatsch'? Wenn Reifen weder im Fahrzeugbrief noch im COC 2013 auftauchen, warum dann plötzlich im Fahrzeugschein nach der Zulassung? Die Handlungsweisen von Behörden sind mitunter rätselhaft, mysteriös und verwirrend.
Das heute nun alles auf einmal anderes ist, nachdem der Gesetzgeber diesen Sachverhalt neu geregelt hat, steht auf einem anderen Blatt.
Die Reifenbindung wurde vor zwei Jahren aufgehoben, deine Fahrzeugpapiere aber 2010 ausgestellt (Homologationsdatum). Es gibt zu deiner W weder einen Brief noch einen Schein, sondern eine Zulassungsbescheinigung. Und in der EU-Zulassung taucht die Reifenbindung sehr wohl auf. Da steht: 5.2.3. Tyre/wheel combinations axle 1 : Dunlop TT100GPG axle 2 : Dunlop TT100GP
ich weiß nicht, ob es schon irgendjemand erwähnt hat. Die Gutachten der Reifenhersteller gelten weiter, wenn der Reifen die gleichen Dimensionen hat. Nur bei abweichenden Größen werden die Gutachten (der Reifenhersteller) nicht mehr anerkannt.
Na warten wir mal ab. Ich glaube nicht das sich die Prüforganisations-Lobby einfach so die Butter vom Brot nehmen lässt. Bei so einem Gespräch mit Berufspolitikern wird blumig unverbindlich Wohlwollen vermittelt. Das bedeutet erst mal gar nix und dann gibt es noch eine Menge Instanzen, die da mitentscheiden.
Aber immerhin ist man schon mal direkt unterhalb der Ministerebene angehört worden.
Angeblich sei der TÜV Nord selbst daran interessiert, hier eine klare Regelung zu bekommen. Angestrebt sei eine (allerdings mit 80 Euro kostenpflichtige) Austragung der Reifenbindung bei Motorrädern ohne EU-Zulassung. Ich habe es aber nur als Gerücht von einem TÜV-Mitarbeiter mitbekommen. Es bleibt interessant.
Als ich vor drei Jahren meine BT 46 eintragen lassen wollte/musste, bin ich zuerst zu einer KÜS-Stelle gefahren. Dort teilte man mir mit, dass sie das nicht machen dürften, da der TÜV ein Monopol darauf habe.
Bis zu diesem Zeitpunkt war ich davon ausgegangen, dass TÜV, Dekra, KÜS und GTÜ gleichberechtigt seien.
"Staatlich amtlich" wäre dann wohl zu viel des Guten. a.a.S ist schon richtig. Und hier zeigt sich auch wieder die Unsicherheit bei den Prüfstellen: Reifen, für die ein entsprechendes Papier vom Hersteller vorliegt, dürfen von allen Organisationen eingetragen werden. Und bevor hier wider die Unsicherheit eintritt: Das gilt alles nur für Reifen identischer Größe bei Fahrzeugen ohne EU-Zulassung - also nicht für die W.