Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 41 Antworten
und wurde 1.851 mal aufgerufen
 W650/W800 Technik Bereich
Seiten 1 | 2 | 3
Arthur Offline



Beiträge: 120

06.04.2022 22:59
#16 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Ganz so schlimm ist es nicht, typisch German Angst halt . Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)

Gruß Arthur

Beachers Offline




Beiträge: 111

06.04.2022 23:32
#17 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

"Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. "

Das wäre Punkt 1 oder?

Aber German Angst trifft es bei mir ziemlich gut😁
Grüße

truwi Offline




Beiträge: 2.596

07.04.2022 02:42
#18 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Zitat von Beachers im Beitrag #11


… Selbst die Dragbars haben keine ABE. …



https://m.louis.de/artikel/lsl-drag-bar-...1-ld02/10021128

Falcone Offline




Beiträge: 113.567

07.04.2022 10:05
#19 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Zitat
Das wäre Punkt 1 oder?


Nein, das wäre dann eher Punkt 2.

Punkt 1 wäre, wenn du dein Motorrad zu einem LKW umbaust

Arthur hat insofern schon recht, dass eine Betriebserlaubnis nicht so ohne weiteres erlischt.
Es steht nun im Ermessen der Prüforgane, inwieweit eine Gefährdung von der Veränderung ausgeht. Bei einem Lenker ist das nicht einfach so gegeben. Würde aber z.B. beim Einbau eines ungeprüften Lenkers eine Bremsleitung gequetscht, geht davon eine Gefahr aus.
Insofern besteht die Pflicht, solche Veränderungen eintragen zu lassen.

"Die Betriebserlaubnis erlischt" ist immer so ein Totschlagsargument, ganz so einfach ist es nicht. Es ist aber auch durchaus etwas diffizil.

Unzweifelhaft ist jedoch, dass ein Lenker ohne ABE von einer Prüforganisation nach §21 geprüft werden und daraufhin auch ein Eintrag in die Papiere erfolgen muss. Ob das "umgehend" oder bei der nächsten Vorlage der Papiere wegen Ummeldung, Verkauf etc. zu erfolgen hat, geht aus dem Gutachten der Prüforganisation hervor.

Der von Truwi verlinkte Lenker könnte also ohne Vorführung bei einer Prüforganisation angebaut werden und wäre legal.

Grüße
Falcone

Beachers Offline




Beiträge: 111

07.04.2022 11:02
#20 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #19

Zitat
Das wäre Punkt 1 oder?




Der von Truwi verlinkte Lenker könnte also ohne Vorführung bei einer Prüforganisation angebaut werden und wäre legal.



Ok den Punkt mit der Eintragung und dem erlöschen der Betriebserlaubnis habe ich etwas mehr verstanden. Aber bitte erläutert mir warum ich den vorgeschlagenen Lenker von Truwie verbauen kann.
Es gibt zwar ne ABE, aber der Lenker hat keine Erlaubnis für die W650. Somit muss ich das Ding doch eintragen lassen, oder?

Danke

Falcone Offline




Beiträge: 113.567

07.04.2022 11:30
#21 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Also ich hatte mir die ABE angeschaut und da sind W650 1999 und 2000, W650 ab 2001 und W800 explizit unter Kawasaki aufgeführt - auf Seite 7/17

Grüße
Falcone

Beachers Offline




Beiträge: 111

07.04.2022 11:42
#22 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Moin Falcone, das stimmt. Aber nicht für diesen Lenker. Es handelt sich um eine allg. ABE fast Aller Lenker von LSL.
Die W hat leider auf Grund des Alters die ganzen neuen Lenker nicht im Bauch und somit keine ABE.

Falcone Offline




Beiträge: 113.567

07.04.2022 11:49
#23 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

In der ABE ist genau dieser verlinkte Dragbar-Lenker (LD1 und LD2 - je nach Breite) unter Punkt 1.5 / 6 und 7 aufgeführt und in derselben ABE sind die beiden W650 Typen aufgeführt.
Für mich hat der Louis-LSL-Dragbar-Lenker eine ABE für alle W650.

https://cdn3.louis.de/content/catalogue/...28_70269_01.pdf

Grüße
Falcone

Beachers Offline




Beiträge: 111

07.04.2022 11:55
#24 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Das ist richtig, ABER so wie ich das verstehe findest du die W auf Seite 7.

Dahinter siehst du welche Lenker ohne Weiteres verbaut werden dürfen. Das sind Folgende:

2:L01 / A01
3:L02 / A02
6:L14
11:LS2

Dem Rest wurde keine Prüfung unterzogen.

Falcone Offline




Beiträge: 113.567

07.04.2022 12:02
#25 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Asche auf mein Haupt! Du hast leider recht.
Ich habe die Tabelle dahinter gar nicht richtig geprüft

Grüße
Falcone

Beachers Offline




Beiträge: 111

07.04.2022 12:07
#26 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Ja kein Thema. Habe insgeheim gehofft dass du trotzdem Recht hast ;)

Gruß

Falcone Offline




Beiträge: 113.567

07.04.2022 12:14
#27 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Ja, tut mir leid!

Ich weiß jetzt nicht, inwieweit du immer auf der sicheren Seite sein willst. Du könntest das Gutachten beispielsweise mitführen ohne den seitenlangen Anhang mit den aufgeführten Typen. Eine Kontrolle lässt sich davon wahrscheinlich blenden.
Auf der anderen Seite sollte es eigentlich möglich sein, dass eine Prüforganisation bei Vorlage dieser ABE den Lenker auch mit Sichtprüfung kostengünstiger einträgt. Hast du einen vertrauenswürdigen Händler mit gutem Kontakt zu einer Prüforganisation, der da eine Möglichkeit sieht?

Ich habe den Eindruck, dass Dinge, die noch vor wenigen Jahren kein Problem darstellten, inzwischen nur noch mit hohem - in erster Linie finanziellem - Aufwand möglich sind. Eine unerfreuliche Entwicklung.

Grüße
Falcone

Beachers Offline




Beiträge: 111

07.04.2022 12:21
#28 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Absolut eine Möglichkeit. Ich muss mir das nochmal überlegen ob ich es einfach so mache.
Aber bei der nächsten HU wird es dann wieder anstrengend.
Es scheint wirklich in den letzten Jahren schwieriger geworden zu sein.
Reine Sichtprüfung ist zumindest bei denen wo ich angerufen habe, keine Option.

PepPatty Offline




Beiträge: 8.730

07.04.2022 13:23
#29 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Moin Christoph,
Also, ich habe eine Dragbar eingetragen, die liegt hier auch irgendwo rum.
Ich fahr aber nicht mit der.
Ich fahre mit einem Lenker der mir passt (ich fühle mich wie ein Rebell, wenn ich das hier so lese…🤯)
Ich war mit meinem „psst scho…“ Lenker auch schon mehrfach bei TÜV Organisationen, 2 verschiedene wg Terminschwierigkeiten.
NIEMAND hat auch nur ansatzweise die eingetragene Dragbar mit meinem erhöhten Lenker betrachtet/bemerkt…

Frage: fahre ich mit einem unzulässigen Fahrzeug??

Grüße PepPatty

Beachers Offline




Beiträge: 111

07.04.2022 13:33
#30 RE: Flacher Lenker jedoch kein L01 Antworten

Das geht wahrscheinlich auch zu 98% gut.
Ich denke du kannst alles fahren was entweder original ist, ne ABE hat oder eingetragen ist.

Grundsätzlich gilt ja, wo kein Kläger da kein Richter.

Die nächste HU würde mich hier im Raum Hamburg halt etwas nerven. Nicht dass man wieder abziehen darf weil etwas nicht eingetragen ist und dem TÜVer/in das auffällt.

Habe mit den Federbeinen und mit dem Kennzeichenwinkel eh schon einige Gründe bezüglich eines erhöhten Pulses 😁
Wenn ich mir die Bilder hier im Forum jedoch anschaue, dann hoffe ich jedoch auch hier auf die 98%.

Gruß

Seiten 1 | 2 | 3
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz