Ganz so schlimm ist es nicht, typisch German Angst halt . Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)
"Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. "
Das wäre Punkt 1 oder?
Aber German Angst trifft es bei mir ziemlich gut😁 Grüße
Punkt 1 wäre, wenn du dein Motorrad zu einem LKW umbaust
Arthur hat insofern schon recht, dass eine Betriebserlaubnis nicht so ohne weiteres erlischt. Es steht nun im Ermessen der Prüforgane, inwieweit eine Gefährdung von der Veränderung ausgeht. Bei einem Lenker ist das nicht einfach so gegeben. Würde aber z.B. beim Einbau eines ungeprüften Lenkers eine Bremsleitung gequetscht, geht davon eine Gefahr aus. Insofern besteht die Pflicht, solche Veränderungen eintragen zu lassen.
"Die Betriebserlaubnis erlischt" ist immer so ein Totschlagsargument, ganz so einfach ist es nicht. Es ist aber auch durchaus etwas diffizil.
Unzweifelhaft ist jedoch, dass ein Lenker ohne ABE von einer Prüforganisation nach §21 geprüft werden und daraufhin auch ein Eintrag in die Papiere erfolgen muss. Ob das "umgehend" oder bei der nächsten Vorlage der Papiere wegen Ummeldung, Verkauf etc. zu erfolgen hat, geht aus dem Gutachten der Prüforganisation hervor.
Der von Truwi verlinkte Lenker könnte also ohne Vorführung bei einer Prüforganisation angebaut werden und wäre legal.
Der von Truwi verlinkte Lenker könnte also ohne Vorführung bei einer Prüforganisation angebaut werden und wäre legal.
Ok den Punkt mit der Eintragung und dem erlöschen der Betriebserlaubnis habe ich etwas mehr verstanden. Aber bitte erläutert mir warum ich den vorgeschlagenen Lenker von Truwie verbauen kann. Es gibt zwar ne ABE, aber der Lenker hat keine Erlaubnis für die W650. Somit muss ich das Ding doch eintragen lassen, oder?
Moin Falcone, das stimmt. Aber nicht für diesen Lenker. Es handelt sich um eine allg. ABE fast Aller Lenker von LSL. Die W hat leider auf Grund des Alters die ganzen neuen Lenker nicht im Bauch und somit keine ABE.
In der ABE ist genau dieser verlinkte Dragbar-Lenker (LD1 und LD2 - je nach Breite) unter Punkt 1.5 / 6 und 7 aufgeführt und in derselben ABE sind die beiden W650 Typen aufgeführt. Für mich hat der Louis-LSL-Dragbar-Lenker eine ABE für alle W650.
Ich weiß jetzt nicht, inwieweit du immer auf der sicheren Seite sein willst. Du könntest das Gutachten beispielsweise mitführen ohne den seitenlangen Anhang mit den aufgeführten Typen. Eine Kontrolle lässt sich davon wahrscheinlich blenden. Auf der anderen Seite sollte es eigentlich möglich sein, dass eine Prüforganisation bei Vorlage dieser ABE den Lenker auch mit Sichtprüfung kostengünstiger einträgt. Hast du einen vertrauenswürdigen Händler mit gutem Kontakt zu einer Prüforganisation, der da eine Möglichkeit sieht?
Ich habe den Eindruck, dass Dinge, die noch vor wenigen Jahren kein Problem darstellten, inzwischen nur noch mit hohem - in erster Linie finanziellem - Aufwand möglich sind. Eine unerfreuliche Entwicklung.
Absolut eine Möglichkeit. Ich muss mir das nochmal überlegen ob ich es einfach so mache. Aber bei der nächsten HU wird es dann wieder anstrengend. Es scheint wirklich in den letzten Jahren schwieriger geworden zu sein. Reine Sichtprüfung ist zumindest bei denen wo ich angerufen habe, keine Option.
Moin Christoph, Also, ich habe eine Dragbar eingetragen, die liegt hier auch irgendwo rum. Ich fahr aber nicht mit der. Ich fahre mit einem Lenker der mir passt (ich fühle mich wie ein Rebell, wenn ich das hier so lese…🤯) Ich war mit meinem „psst scho…“ Lenker auch schon mehrfach bei TÜV Organisationen, 2 verschiedene wg Terminschwierigkeiten. NIEMAND hat auch nur ansatzweise die eingetragene Dragbar mit meinem erhöhten Lenker betrachtet/bemerkt…
Frage: fahre ich mit einem unzulässigen Fahrzeug??
Das geht wahrscheinlich auch zu 98% gut. Ich denke du kannst alles fahren was entweder original ist, ne ABE hat oder eingetragen ist.
Grundsätzlich gilt ja, wo kein Kläger da kein Richter.
Die nächste HU würde mich hier im Raum Hamburg halt etwas nerven. Nicht dass man wieder abziehen darf weil etwas nicht eingetragen ist und dem TÜVer/in das auffällt.
Habe mit den Federbeinen und mit dem Kennzeichenwinkel eh schon einige Gründe bezüglich eines erhöhten Pulses 😁 Wenn ich mir die Bilder hier im Forum jedoch anschaue, dann hoffe ich jedoch auch hier auf die 98%.