Seit Monaten verdreht mir in Zürich (Innenstadt) ein lustiger Zeitgenosse die Spiegel an meinem Motorrad. Nicht nur mir, auch die Motorräder auf den Plätzen nebenan sind bisweilen betroffen. Der Abstellplatz befindet sich genau unter dem Badfenster vier Stockwerke tiefer.
Wie ist die rechtliche Situation? Darf der das? Er beschädigt ja nix ...
Darf ich umgekehrt einen Eimer Wasser runter schütten, wenn ich ihn auf frischer Tat ertappe? Wie die alten Rittersleut? Alternativ könnte man auch heißes Öl oder Pech nehmen ...
Irgendwie hab ich den Eindruck, motorisierte Fahrzeuge seien in dieser Grünenmetropole ziemlich unbeliebt.
Und diese Grünen legen bekanntlich bisweilen missionarischen Eifer an den Tag, wenn es darum geht, ihre Mitmenschen von ihrer politischen Meinung zu überzeugen.
Spiegel verstellen ist definitiv nichts was irgendwie strafrechtlich relevant wäre, jemanden einen Eimer Wasser über den Kopf zu schütten aber sehr wohl, lass es lieber bleiben. Du könntest ihm auflauern, verfolgen, heraus bekommen wer er ist und ihm ab und an mal zu nachts um 3 uhr ein Taxi bestellen, nach dem dritten mal ein Zettel in den Briefkasten : pfoten weg von den Motorrädern ! Je nach temprament hört er dann auf oder tritt allen Motorrädern eine delle in den Tank .... dafür könntest du ihn dann aber anzeigen :-)
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Beim Verdrehen könnte man durchaus begründen, dass der Spiegel in einen außerhalb der Norm liegenden Zustand versetzt wird, was auf Dauer - du sagtest ja der Unbekannte macht das häufiger - zur Schädigung führt. Je nach Schweizer Recht könnte ein Schutzmann somit zunächst man ne Anzeige einspannen (kann ja auch schon Eindruck machen), selbst wenn das Verfahren später wieder eingestellt wird.
bei wem soll das eindruck machen???? wie soll den der unbekannte Spiegelverdreher von der Anzeige erfahren? und einen Polizisten 2-5 Nächte abstellen um auf die Motorradspiegel aufzupassen wird auch in der Schweiz sicher nicht passieren.
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Zitat von der W Jörg im Beitrag #10bei wem soll das eindruck machen???? wie soll den der unbekannte Spiegelverdreher von der Anzeige erfahren? und einen Polizisten 2-5 Nächte abstellen um auf die Motorradspiegel aufzupassen wird auch in der Schweiz sicher nicht passieren.
Du kommst augenscheinlich nicht aus dem Berufsfeld der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Strafverteidigung, also: alles gut .
da hast du recht, komme ich nicht, dann kläre mich mal auf, was genau passiert wenn es eine Anzeige wegen Spiegelverdrehens gegen Unbekannt gibt.
ich denke mir das in etwa so: der Beamte denkt "das meint der doch nicht ernst" schreibt seine Anzeige, hefet sie ab und nach einer frist wird das ganze, ohne das mehr passiert als das die Anzeige noch von 3-6 Leuten bei Polizei und Staatsanwaltschaft gelesen wird, ergebnislos eingestellt.
aber ich lasse mich aus berufenen Mund gerne eines besseren belehren, wie gesagt, "ich denke mir das"
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Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Ersttäter handelt ist recht gering, da bieten sich schon hinreichend Ermittlungsansätze (Fingerabdrücke, DNA). Auch würde ich meinen Popo darauf verwetten, dass es noch weitere Tatörtlichkeiten gibt. Das erfahre ich aber nur, wenn ich mal mit dem örtlichen Polizisten spreche. Parallel kann man mit wenig Aufwand technisch observieren - Serpel sprach davon, dass er / sie das Verdrehen mehrfach an gleicher Örtlichkeit getan hat.
Ich mag jetzt aber keine Abhandlungen dazu schreiben. Eigentlich wollte ich Serpel nur den Hinweis geben, dass ein fortgesetztes "Verdrehen" des Spiegels in Deutschland durchaus eine Sachbeschädigung (und somit eine anzeigefähige Straftat) darstellen kann.