Zitat von olliw im Beitrag #14Eigentlich wollte ich Serpel nur den Hinweis geben, dass ein fortgesetztes "Verdrehen" des Spiegels in Deutschland durchaus eine Sachbeschädigung (und somit eine anzeigefähige Straftat) darstellen kann.
Danke mal auf jeden Fall, Olli, ich könnte mir vorstellen, dass es in der Schweiz auch einen bestimmten Paragraphen gibt, nach dem so was schlicht verboten ist.
(Wer so was noch nicht erlebt hat, kann sich nicht vorstellen, wie lästig das ist.)
ZitatDie Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Ersttäter handelt ist recht gering, da bieten sich schon hinreichend Ermittlungsansätze (Fingerabdrücke, DNA).
DNA bei einem Spiegelversteller??????
sorry, aber da hat meiner meinung nach jemand zu viel CSI-Castrop-Brauxel geschaut ...
die Realität (selber erlebt bei drei Gartenhaus aufbrüchen mit echten Schäden - und nicht nur unseres, sondern jeweils auch diverse andere Gärten) sieht so aus: der schaden ist jeweils unter 500 euronen - da werden Fotos gemacht - fingerabdrücke wurden nur einmal genommen - auf die frage was passiert - ein "was sollen wir den machen, wenn wir mal einen auf frischer tat erwischen, schauen wir ob er das auch hier war - aber das sie von so einem was wieder bekommen können sie vergessen." dann gibt es eine Nummer die man bei der versicherung einreichen kann und 8-12 Wochen später einen schrieb das es eingestellt wurde.
Das soll jetzt hier wirklich kein Polizeibashing sein, aber für solche bagatellen haben die doch gar nicht mehr die Personaldecke um sich ernsthaft kümmern zu können.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Bei so einem Quatsch wird - völlig zu recht - gar nichts gemacht. In der Strafjustiz gibt es genug echte und schwerwiegende Straftaten zu bearbeiten, da besteht an Spiegelverdrehern kein Bedarf. Wenn die gräßliche Untat geahndet werden soll empfehle ich, sich selber auf die Lauer zu legen und dem "Täter" den Kopf zu waschen. Und gespeichelt und in die DAD eingestellt wird aus gutem Grund ohnehin nur bei schwerwiegenden Straftaten.
Ach Serpel,was solls. Strafen bringen ja nix, wie Du so sagst..... aber jetzt so eine pöser, pöser Spiegelverdreher, ich finds putzig ... und dann noch in Oberordentlichhausen
Es gibt schon eine Möglichkeit, die Behörden mit dem schweren Verbrechen des Spiegelverdrehens zu befassen. Wenn ma so was bei uns oft genug anzeigt, reagieren die gern mit der Einschaltung des Amtsarztes. Der stellt bei solchen Gelegenheit üblicherweise das Vorliegen einer Paranoia Quaerulans fest und veranlasst das Notwendige.