ein Bekannter hat ne W 800 und der hintere TT 100 ist jetzt wechselreif (vorn offenbar noch gut). Die Frage: soll/muss er jetzt wieder den TT nehmen oder ging auch ein anderes Fabrikat, was hat Freigabe hat? Wäre dann wohl typische Mischbereifung, vor allem auch wegen dem doch recht speziellen Profil...
Auf der Kawa Ltd Twin 750 fuhr ich am Ende ihrer Laufzeit eine sogenannte Mischbereifung aus hier nicht näher erläuterten Gründen. Gemeint sind Reifen verschiedener Hersteller, die allerdings nicht in ihrer Bauart divergierten. Hab' ich's irgendwie als negativ wahrgenommen? Nein. Würde ich's 'freiwillig' wieder tun? Eher nein als kommt drauf an, wenn ich's mir aussuchen kann.
In so einer Endlosschleife TT stecke ich auch fest, da beide Reifen nie gleichzeitig abgenutzt sind. Vorne geht immer deutlich mehr. Ein 2 zu 1 Verhältnis kommt dabei nicht heraus.
So lange ich diesen Reifen wenig gebraucht halbwegs günstig ergattern kann, kaufe ich ihn nach. Mag die Teile. Wenn nicht, würde ich mir mehr Gedanken zum Wechsel auf ein Paar eines anderen Herstellers machen, beispielsweise die passenden von Michelin, weil im Netz nicht so teuer und von den gelesenen Erfahrungswerten her ausreichend löblich.
Soweit ich weiß hat Turtle recht. Bei mir ist die Reifenmarke im Brief bzw. Schein vermerkt. Früher fuhr ich eine Kawa GT750. Bei der gab es keine Bindung. Als beste Paarung (für mich) war vorne der ME33 und hinten Michelin A48 (oder so ähnlich). Grüße Hanns
Zitat von W-Hanns im Beitrag #4Bei mir ist die Reifenmarke im Brief bzw. Schein vermerkt.
Bei mir auch. Wenn Du allerdings die Reifenherstellerfreigabe für ein anderes Reifenpaar dabei hast, dann gilt die. Für die W800 gibt's mittlerweile Freigaben für Bridgestone BT45, Heidenau K60, Conti Attack, Michelin Pilot, irgendwelche Metzeler und noch andere. Die Freigaben findet man auf den Web-Seiten der Hersteller als PDF zum Runterladen und Ausdrucken. Conti bietet als besonderen, kostenlosen Service die Freigabe auf einem Plastik-Scheckkärtchen an, ist zum immer dabei haben recht praktisch.
Dieter
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
Hi Falcone, Datenbank ist sehr wohl bekannt Es drehte sich nur um die derzeit gültige Sachlage in Bezug auf Mischbereifung; oder hab ich da was in der Db übersehen?
liegrü Gandi
P.S.: mein Bekannter ist auch Schwabe, und bei uns wird kein noch guter Vorderpneu runtergerissen wenn bloß der hintere zu ersetzen ist, gell...
Geiz ist geil, aber manchmal zu geil ... sich einen völlig überteuerten hinterreifen zu kaufen um den vorderreifen weiter zu nutzen (usw. usw. usw.) ist nur kurzfristig günstiger. Der conti ist günstiger und hält länger, das was man jetzt spart zahlt man bereits beim nächsten Reifenwechsel doppelt drauf - ausserdem ist der Conti der um klassen bessere Reifen.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Eventuell. Da steht es zumindest mit drin: Reifenbindung - Erläuterung und Möglichkeiten - Freigaben Aber bei der Menge an Infos geht so was schon mal unter, deswegen noch mal kurz und knapp: Mischbereifung ist nur zulässig, wenn es in den Papieren keine Reifenbindung gibt. Bei der W ist das nur dann der Fall, wen die Reifenbindung explizit ausgetragen wurde.
Es gibt kaum Prüfer, die sich auf so eine Austragung einlassen. Sie ist ja auch nicht notwendig, es gibt ja genügend Reifen mit Freigabe für die W. Das sah vor einigen Jahren mal anders aus.
auch bei den Austragungen wurde meist "vorne und hinten vom gleichen Hersteller" mit eingetragen, damit wären dann aber zb die roadsmart mit tt gemischt legal (oder auch Arcolade und BT45 - im regen eine sicher sehr pikante mischung bei dem unterschiedlichen Gripplevel)
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen