Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 6.816 mal aufgerufen
 Datenbank W650/W800 - Technik, Reparatur, Tipps und Tricks
Falcone Offline




Beiträge: 113.673

11.05.2009 10:48
Reifenbindung - Erläuterung und Möglichkeiten - Freigaben Antworten

!! Aktualisierungen zu Freigabe und Zulässigkeit ab 2020 gibt es hier. !!

Stand Mai 2009

Die W650 hat eine Betriebserlaubnis (ABE) mit Reifenbindung.

Die W650 hat die Reifengrößen 100/90-19 57H vorne und 130/80-18 66H hinten, eingetragen unter 20 und 21 in den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

In den alten Fahrzeugbriefen und -scheinen steht zudem unter 33:
"NUR FOLGENDE REIFENPAAR. ZUL.: BRIDGESTONE VORN ACCOLADE 03 U. HINTEN ACCOLADE 04 OD. DUNLOP VORN TT100GPG U. HINTEN TT100GP"

Das bedeutet erst mal, dass nur diese beiden Reifenpaarungen gefahren werden dürfen.

Nach derzeit geltendem Recht dürfen aber auch Reifenpaarungen aufgezogen werden, die eine Freigabe vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller erhalten haben. Diese müssen dann nicht mehr eingetragen werden, die Freigabe ist aber mitzuführen.

In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) ist die Reifengröße lediglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) unter 15.1 und 15.2 vermerkt. Unter 22 steht in der Regel der Satz "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN".

Damit gelten die gleichen Bedingungen wie zuvor und oben beschrieben.

Ist dieser Satz aus welchen Gründen auch immer weggefallen, ändert dies im Grunde nichts an der Sachlage, allerdings wird dann de facto keiner mehr nach Reifenfreigaben fragen, weder bei der HU noch bei einer Polizeikontrole.

Es kommt auch vor, dass die Reifenbindung aus den alten Papieren im Wortlaut in die neuen Papiere übertragen wurde. Auch hier hat sich dann nichts geändert.

In vereinzelten Fällen ist es gelungen, die Reifenbindung austragen zu lassen. Dann steht sowohl in den alten Papieren als auch in den neuen nur noch die Reifengröße. Man kann dann jeden Reifen dieser vorgegebenen Größe aufziehen und braucht auch keine Freigabe mitzuführen.

Ein Sonderfall ist der beliebte Bridgestone BT45, der sich auf der W auch sehr bewährt hat, für den es aber bislang weder von Bridgestone noch von Kawasaki eine Freigabe gibt. Das bedeutet, dass bei allen W650, bei denen die Reifenbindung nicht ausgetragen wurde, dieser Reifen speziell eingetragen werden muss. Man muss ihn also vorne und hinten montieren und damit zum TÜV (alte Bundesländer) oder zur Dekra (neue Bundesländer) fahren und sich dort ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten muss man entweder mitführen oder mann kann es in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung 1) übertragen lassen.
Ergänzung im April 2012: Für die W800 gibt es eine Freigabe des BT45, siehe weiter unten

Hat man noch Fahrzeugbrief und -schein, werden die bei diesem Vorgang dann zwingend gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.

Zusammenfassung:
Reifenbindung eingetragen:
Erlaubt sind TT100 und Accolade und alle Reifen, die eine Freigabe besitzen.

Keine Reifenbindung mehr in den Papieren:
Erlaubt sind alle Reifen, die die vorgeschriebene Größe haben. Freigabe nicht erforderlich. Reifenpaarungen sind nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.

!! Aktualisierungen zu Freigabe und Zulässigkeit ab 2020 gibt es hier. !!


Falcone


Datenblätter zum Eintragen des BT 45 finden sich hier:
http://211611.homepagemodules.de/t518810...html#msg7696676

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

29.09.2009 10:57
#2 Unbedenklichkeitsbescheinigung Mefo Antworten

Hier die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Mefo (danke an unsere Forumsmitglied dr Manne)
Bitte darauf achten: Es ist keine Freigabe!!
Das bedeutet lediglich, das Mefo keine technischen Bedenken hat. Indirekt heißt das, ein Fahrversuch hat nicht stattgefunden. Man muss die Reifen also auch wie z.B. die BT45 beim TÜV (westen) oder bei der Dekra (Osten) eintragen lassen.
(Wobei ich den angegebenen Reifendruck etwas kritisch sehe und denke, man sollte alternativ mal mit vorne mit 2,2 und hinten mit 2,4 fahren)

Grüße
Falcone

sorry, die Bescheinigung lässt sich (im Moment?) nicht anhängen, man findet sie aber in diesem Beitrag:
http://211611.homepagemodules.de/t519771...html#msg7723991

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

29.09.2009 12:14
#3 RE: Heidenau Antworten

Und hier im Anhang die eine Freigabe von Heidenau, leider auch nur in Verbindung mit einer Abnahme durch den TÜV/Dekra


Grüße
Falcone

Angefügte Bilder:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
 Heidenau Freigabe ohne Adresse.jpg 
Falcone Offline




Beiträge: 113.673

07.09.2010 08:31
#4 RE: Freigabe Heidenau Antworten

Für den Heidenau K65 gibt es jetzt eine Freigabe:

Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Heidenau Freigabe W650 K65.pdf
Falcone Offline




Beiträge: 113.673

21.04.2012 18:50
#5 RE: Freigabe BT45 für W800 Antworten

Für die W800 gibt es jetzt eine Freigabe für den Bridgestone BT45 Battlax

Grüße
Falcone

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

27.08.2012 08:57
#6 RE: Freigabe BT45 für W800 Antworten

Freigabe für Avon Roadrider

Flachlenker

Hochlenker

Grüße
Falcone

Im Sommer ist es zu warm, um das zu machen, wofür es im Winter zu kalt ist.

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

03.09.2024 09:47
#7 Heidenau-Tabelle W800 Bescheinigung Reifenumrüstungen Antworten

Heidenau bescheinigt hier für die W800, welche Reifenkombinationen alternativ gefahren werden können. Wichtig: Eine Eintragung ist notwendig!

Grüße
Falcone

 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz