!! Aktualisierungen zu Freigabe und Zulässigkeit ab 2020 gibt es hier. !!
Stand Mai 2009
Die W650 hat eine Betriebserlaubnis (ABE) mit Reifenbindung.
Die W650 hat die Reifengrößen 100/90-19 57H vorne und 130/80-18 66H hinten, eingetragen unter 20 und 21 in den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
In den alten Fahrzeugbriefen und -scheinen steht zudem unter 33: "NUR FOLGENDE REIFENPAAR. ZUL.: BRIDGESTONE VORN ACCOLADE 03 U. HINTEN ACCOLADE 04 OD. DUNLOP VORN TT100GPG U. HINTEN TT100GP"
Das bedeutet erst mal, dass nur diese beiden Reifenpaarungen gefahren werden dürfen.
Nach derzeit geltendem Recht dürfen aber auch Reifenpaarungen aufgezogen werden, die eine Freigabe vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller erhalten haben. Diese müssen dann nicht mehr eingetragen werden, die Freigabe ist aber mitzuführen.
In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) ist die Reifengröße lediglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) unter 15.1 und 15.2 vermerkt. Unter 22 steht in der Regel der Satz "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN".
Damit gelten die gleichen Bedingungen wie zuvor und oben beschrieben.
Ist dieser Satz aus welchen Gründen auch immer weggefallen, ändert dies im Grunde nichts an der Sachlage, allerdings wird dann de facto keiner mehr nach Reifenfreigaben fragen, weder bei der HU noch bei einer Polizeikontrole.
Es kommt auch vor, dass die Reifenbindung aus den alten Papieren im Wortlaut in die neuen Papiere übertragen wurde. Auch hier hat sich dann nichts geändert.
In vereinzelten Fällen ist es gelungen, die Reifenbindung austragen zu lassen. Dann steht sowohl in den alten Papieren als auch in den neuen nur noch die Reifengröße. Man kann dann jeden Reifen dieser vorgegebenen Größe aufziehen und braucht auch keine Freigabe mitzuführen.
Ein Sonderfall ist der beliebte Bridgestone BT45, der sich auf der W auch sehr bewährt hat, für den es aber bislang weder von Bridgestone noch von Kawasaki eine Freigabe gibt. Das bedeutet, dass bei allen W650, bei denen die Reifenbindung nicht ausgetragen wurde, dieser Reifen speziell eingetragen werden muss. Man muss ihn also vorne und hinten montieren und damit zum TÜV (alte Bundesländer) oder zur Dekra (neue Bundesländer) fahren und sich dort ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten muss man entweder mitführen oder mann kann es in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung 1) übertragen lassen. Ergänzung im April 2012: Für die W800 gibt es eine Freigabe des BT45, siehe weiter unten
Hat man noch Fahrzeugbrief und -schein, werden die bei diesem Vorgang dann zwingend gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.
Zusammenfassung: Reifenbindung eingetragen: Erlaubt sind TT100 und Accolade und alle Reifen, die eine Freigabe besitzen.
Keine Reifenbindung mehr in den Papieren: Erlaubt sind alle Reifen, die die vorgeschriebene Größe haben. Freigabe nicht erforderlich. Reifenpaarungen sind nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.
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Hier die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Mefo (danke an unsere Forumsmitglied dr Manne) Bitte darauf achten: Es ist keine Freigabe!! Das bedeutet lediglich, das Mefo keine technischen Bedenken hat. Indirekt heißt das, ein Fahrversuch hat nicht stattgefunden. Man muss die Reifen also auch wie z.B. die BT45 beim TÜV (westen) oder bei der Dekra (Osten) eintragen lassen. (Wobei ich den angegebenen Reifendruck etwas kritisch sehe und denke, man sollte alternativ mal mit vorne mit 2,2 und hinten mit 2,4 fahren)