Buongiorno! Auf dem Rückweg in den Norden will ich eine XBR einsammeln. Der Verkäufer behauptet, dass sie nicht AU-pflichtig ist, da Baujahr vor 89. Sie wurde aber erst in 1990 erstmalig zugelassen. Meiner Meinung nach wird dann für die Abgasuntersuchung kassiert. Obwohl mein Prüfer in dieser Hinsicht eh nix prüft, weil er die AU für Schnickschnack hält. Was meinen die Experten?
der vollständigkeit halber: auch modifikationen an auspuff und / oder vergaser sind leichter zu legalisieren, wenn das krad nicht au-pflichtig ist.
im übrigen schließe ich mich der kritik an den kosten für die au vollumfänglich an. ich halte diese au-pflicht für eine beruhigungspille für die gesellschaft. sie dient primär der beruhigung des umweltgewissens und spült den prüforganisationen zusätzliche einnahmen in die kasse.
Oder es wird in einem anderen Drehzahlbereich gemessen als vorgeschrieben und dessen Werte eingetragen. Mannigfaltig sind die Möglichkeiten der Manipulation. Hauptsache ASU bestanden.