Zitat Ist denn Siebrohreziehen, db-Eater kürzen, oder sonst wie verändern, kein Vorsatz? Zumal diese Sachen bei ner Kontrolle niemand zugibt, und wenn dann das Moped sichergestellt wird und die finden die Manipulation, ich glaub, dann ist meine Straftat "günstiger".
Doch, das Ziehen oder Ausbohren der Schalldämpfereinsätze (Siebrohre) ist im Regelfall eine vorsätzliche Manipulation an der Abgasanlage.
Die Sache ist die, dass du bei einer normalen Kontrolle gute Chancen hast, weil jemand, der den Auspuff der W nicht genau kennt, nicht sieht, dass da manipuliert wurde. Er kann also erst mal nur einen Abweichung vom Geräuschgrenzwert feststellen. Du hast gute Chancen, dabei mit einer Ordnungswidrigkeit nach #219 des Bußgeldkataloges in Höhe von 20 Euro davonzukommen.(Tatbestandsnummer 349100 - Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war) Befindet der Polizist, dass eine Belästigung davon ausging, erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro ( TBNR 349101 - Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war und belästigten dadurch Andere)
Nach meiner subjektiven Einschätzung und auch über die Jahre hier im Forum gesammelten Erfahrungen besteht diese Gefahr bei gezogenen Siebrohren an der W650 kaum, denn die klingt auch nach dem Ziehen noch sehr unauffällig und dürfte sogar noch im Toleranzbereich liegen, zumindest zeigen das Messungen mit nicht geeichten Geräten (über das Messverfahren steht alles in unserer Datenbank). Anders sieht das bei der W800 aus, die mit ausgebohrtem Einsatz doch merklich lauter klingt und vor allem ein blechernes, schepperndes Geräusch von sich gibt, was den Verdacht auf Manipulation schon eher schürt.
Kommen wir zu den demontierten db-eatern an Zubehöranlagen. Dies kann die Polizei meist ziemlich schnell feststellen. Zum einen ist es schon mal verdächtig, wenn hinten im Rohr nichts drin ist und bei der immer noch gerne durchgeführten "Zollstockprobe" auffällt, dass der Zollstock oder ähnliches ohne Anschlag bis nach vorne zum Krümmer durchgeschoben werden kann. Zum anderen ist bei einer Geräuschmessung die Lärmentwicklung doch eine erheblich deutlichere. Außerdem sieht man oft noch eine verräterische ungenutzte Schraubenbefestigung, eine Bohrung oder eine leeres Gewinde. Dass man nun gerade zuvor zufälligerweise beide db-eater verloren hat, glaubt einem wohl keiner und wird als Schutzbehauptung eingestuft. Insofern kommt es hier nun zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19StVZO aufgrund der Umweltbelästigung. Die Polizei kann nun eine weitere Nutzung des Fahrzeuges untersagen und ein Bußgeldverfahren einleiten. Sie kann nicht einfach so das Fahrzeug sicherstellen, also mitnehmen. Man muss es auf einem Anhänger abholen oder eben die db-eater vor Ort wieder einbauen. Grundsätzlich ist es so, dass bei Vorsatz das Bußgeld verdoppelt werden kann. Wenn man die db-eater dabei hat, wird man sich schwerlich vom Vorsatz befreien können. Ansonsten geht eventuell immer noch: "So gekauft, nix gewusst". Es ist eine Abwägung des kleineren Übels. Die manchmal berichtete Beweissicherung durch Demontage der Schalldämpfer durch die Polizei ist nur dann gegeben, wenn der Besitzer sich uneinsichtig zeigt. Früher kam das wohl vor, sollte aber heute nicht mehr sein. Die jüngere Rechtssprechung sagt dazu, dass eine Sicherstellung nur möglich ist, um konkrete und gegenwärtige Gefahren abzuwehren, nicht aber um einen Motorradfahrer zur Abschreckung zu bestrafen oder ihn zu erziehen. Nach §94 der StPO darf die Polizei hingegen Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherstellen. Dies muss aber angemessen angewendet werden.
Auch bei Erlöschen der Betriebserlaubnis erhält man in dem Falle eines manipulierten Auspuffs "lediglich" ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und keinen Punkt mehr (früher waren es mal 3 Punkte), lt Bußgeldkatalog (Tatbestand Nr. 214b - Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt)
Fazit, das Fahren mit gezogenen Siebrohren bei der W650 birgt also ein eher geringes Risiko, da zum einen die Lärmentwicklung innerhalb der Toleranz bleibt und die Veränderung nur einem Fachmann auffällt. Bei der W800 sind gezogene Siebrohre schon etwas kritischer anzusehen. Ob man beim Fahren ohne db-eater in einer der Zubehöranlagen die Folgen auf sich nehmen will, muss jeder selbst entscheiden.
Zitat von Falcone im Beitrag #13 Bei meiner 900er allerdings wird es grenzwertig.
Hat sich eigentlich noch kein TÜV Prüfer bei der Runde über den Hof gewundert wie das Ding zieht? Wenn da einer selber Moped fährt also ich weiß nicht...
hat irgendjemand eine Idee, wo man den Seegring, der zum Halten der DB-Eater bei der Remus Anlage verwendet wird, einzeln (oder gern im Doppelpack) herbekommt? Ich habe meine DB-Eater mal "probehalber" (seit letztem Jahr) rausgenommen und dabei ist einer der Seegringe zerbrochen. Ich habe aber im Sommer ne längere Tour geplant und würde da die Eater gern wieder drin haben.
Zitat von Donki im Beitrag #12Ich habe den Eater schrittweise gekürzt und war am Schluss direkt hinter dem zweiten O-Ring. Der Klang gefällt mir immer noch nicht, ich denke, das limitierende Teil ist letzlich das kleine Rohr, das von den zwei O-Ringen gehalten wird. Der Unterschied zum Klang mit entferntem Eater ist immer noch sehr gross. Ich habe mir schon überlegt, den ganzen Eater nachzubauen (lassen..), einfach alles - bis auf den Aussendurchmesser der O-Ringe - eine Nummer grösser. Wenn also hier jemand sowas anfertigte, ich wär dabei .
Grüsse Donki
Für die Remus-Anlagen von Triumph hat Classic-Bike-Raisch Eater nachbauen lassen, deren Durchlass einen größeren Durchmesser hat.
Die Anlagen sind ja sehr ähnlich. Könnte vielleicht auch bei der W-Anlage passen. Die Thruxton, die ich mit dem Eater hörte, hatte eine sehr kräftige, tiefe Stimme. Ich weiß, der Beitrag von Donki ist schon älter, aber vielleicht möchte ja noch jemand seinen Auspuff optimieren.