Ich bin den 3. Sommer mit offener Remus in AT,I,CR und Bayern gefahren, und toi toi toi, bis jetzt noch keine Probleme gehabt. Auf der alten Brennerstrasse hat mich mal ne Polizistin mit ner KTM Adventure rausgeholt.
Sie ist zuvor ne Weile hinter mir gefahren, und ich hatte schon Bedenken, als sie dann auch noch vor der Remus auf die Knie gegangen ist, wurde mir ganz heiß. Aber es war wohl eher mein Puls, welcher schlagartig nach oben ging. Sie hat nach der e-nummer geschaut und mir dann meine Papiere wiedergegeben. Habe, glaube ich, 70€(bin mir nicht mehr sicher) für überholen im Überholverbot bezahlt. Sonst bis jetzt keine weiteren Kontrollen.
Ich finde die Remus, wenn überhaupt, nur im Stand bissl zu laut. Beim Fahrgeräusch gibt es überhaupt nix- so muß das!!!(authentisch)
Was mich nervt ist einfach die Gesetzgebung in D. Danach sind wir mit der W bei 82db (77db Standgeräusch +5db) aus der Toleranz(richtig teuer), mein Bekannter mit seiner 1198 hat aber über 95db(glaube 98) im Schein stehen. Das schafft nicht einmal die Remus. Wo ist da der Sinn?
Ich habe für mich beschlossen, solange mich kein Fußgänger oder Autofahrer verständnislos anschaut, bleiben die Eater draußen. Habe sie natürlich immer dabei, um sie sofort einbauen zu können, falls es die Rennleitung wünscht. Erspart ja auch die Beschlagnahmung(auch so ein Käse).
ZitatWas mich nervt ist einfach die Gesetzgebung in D. Danach sind wir mit der W bei 82db (77db Standgeräusch +5db) aus der Toleranz(richtig teuer), mein Bekannter mit seiner 1198 hat aber über 95db(glaube 98) im Schein stehen.
Den Abschnitt verstehe ich nicht ganz. Für das Standgeräusch gibt es keinen Grenzwert. Der Wert in der ZulBesch. und auf dem Typenschild gilt als Richtwert bei Verkehrsüberprüfung im Stand. Der gilt aber nur für die serienmäßige Anlage.
Zitat von Wombat im Beitrag #18 Ich habe für mich beschlossen, solange mich kein Fußgänger oder Autofahrer verständnislos anschaut, bleiben die Eater draußen. Habe sie natürlich immer dabei, um sie sofort einbauen zu können, falls es die Rennleitung wünscht. Erspart ja auch die Beschlagnahmung(auch so ein Käse).
Das ist dann kein technischer Fehler mehr, sonder nachgewiesen vorsätzliche Manipulation. Das wird dann so richtig teuer.
Mit "ich hab die Anlage so gebraucht gekauft" hast du eine kleine Chance, davonzukommen, aber mit " Herr Wachtelmeister, wenn sie das wünschen, baue ich die blöden Rohre doch gleich wieder ein" hast du verspielt.
Standgeräusch stimmt natürlich nicht, die 77db sind das Fahrgeräusch. Wenn die db Eater draußen sind, ist es natürlich Vorsatz und somit teuer, dass ist mir bewusst. Aber dadurch, dass ich sie dabei habe kann ich wenigstens heim fahren.
Einzug mit kurzfristiger Terminsetzung für Auslösung und Abholung, die vom Besitzer nicht eingehalten werden konnte. Ich meine, das waren zwei Harley Fahrer.
Verschrottet wurde nicht, sondern versteigert.
Das gab es in den 80ern auch in den Niederlanden, wenn du mit defekten Bremsen, oder abgefahrenen Reifen angetroffen wurdest. Da weiß ich es definitiv, von betroffenen Bundeswehrkollegen die mit mir in Budel stationiert waren.
Eigentlich wollte ich ja bloß mitteilen, dass für mich der offene Remus-Sound einfach perfekt ist und ich es schade finde, dass er illegal ist, obwohl er keineswegs superlaut ist.
Jetzt muß ich aber doch nochmal was loswerden:
@Eifel5: Ist denn Siebrohreziehen, db-Eater kürzen, oder sonst wie verändern, kein Vorsatz? Zumal diese Sachen bei ner Kontrolle niemand zugibt, und wenn dann das Moped sichergestellt wird und die finden die Manipulation, ich glaub, dann ist meine Straftat "günstiger". Ich wollte auch zum Ausdruck bringen, dass ich niemanden mit meinem Lärm belästigen will. Deshalb der Satz mit den Fußgängern usw.
@Revenant: Meine Ausführungen bezüglich Strafen usw. beziehen sich auf D. Hatte ja die Gesetzgebung in D bemängelt. Meine, bis jetzt, einzige Kontrolle hatte ich wie beschrieben in A gehabt. Und diese blieb ohne folgen. Und dass die Römer spinnen, ist allgemein bekannt.
Zitat von Falcone im Beitrag #19[quote]Der Wert in der ZulBesch. und auf dem Typenschild gilt als Richtwert bei Verkehrsüberprüfung im Stand. Der gilt aber nur für die serienmäßige Anlage.
+ warum soll denn das für remus nicht gelten, wenn die au werte einegehalten werden mit und/oder ohne ? sogar ohne, aus erfahrung mehr mitmenschen freude bereitet . . .