Ach, Carsten, das ist halt Bella Italia, da nimmt man alles etwas lockerer. Der Jörg hat ja tatsächlich nahezu immer recht, wenn er was sagt. Insofern hab ich einen Heiden Respekt vor seinem Wissen / Klugheit oder was auch immer. Diesmal liegt er allerdings total daneben, und deshalb meine etwas bissige Bemerkung. Er isses ja auch gern, nicht wahr?
wieso lige ich daneben, wenn ich bei so einem transport lieber die gabel frei habe, und den mast nach hinten überstehen habe (vorne zb an einem tankrucksackriemen fest vertäut), was ja total unproblematisch wäre - ich denke das wäre bei einer unvorhergesehenen situation durchaus die bessere, weil sicherere alternative. damit würde ich dann sogar 100 oder mehr kilometer weit fahren wenn es nötig wäre
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Das funktioniert so wie auf dem Foto ganz hervorragend. Aber man kann es antürlich auch verchlimmbessern. O.K.Höhere Geschwindigkeiten als die maximal 60 hier (im Tunnel von Campione, bergauf wär's lebensgefährlich, schneller zu fahren) möchte ich so auch nicht fahren. Aber es funktioniert wirklich gut, glaubs mir. Auch wenns abenteuerlich aussieht. Und hinten überstehen, in Italien?
Ohne das Schild isses halt illegal. Meinst du ernsthaft, ich soll hinten noch so`n 50/50 Schild dranfrickeln? Dann wirds wirklich abenteuerlich. Und piko freut sich ...
Keine Ahnung, ich finds bescheuert! Aber wenn man sich mal auf die Fresse legen will, machen. Ich würds auch noch am Gabelholm an binden, so eine starre Verbindung, dann klappt das sicher.
Also diesen Thread verstehe ich überhaupt nicht. Die Überschrift lautet: Ist das erlaubt? Darauf kann die Antwort doch nur lauten: Nein. Denn das Bild sieht 100%ig so aus, dass der Lenkeinschlag behindert ist. Und es ist beim Motorradfahern sicherlich nicht jedermans Sache nur mit Gewichtsverlagerung zu lenken, schon gar nicht die eines Leichtgewichtes.
Und bevor Details der Kennzeichnung der nach hinten überstehenden Ladung zum Tragen kommen, wäre für mich die Beherrschbarkeit des Vehikels Paragraf 1.
Die Platte unter dem Seitenständer ist natürlich ein Verstoß gegen die StVZO. Verletzungsgefahr. Und dann sehe ich noch mehrere Verstöße gegen den guten Geschmack.