Die Teilkasko /Diebstahlversicherung zahlt bei solchen Delikten nicht,weil es Rechtlich kein Diebstahl sondern Unterschlagung ist. Das Motorrad wurde dem Dieb ja freiwillig überlassen.
Das kommt echt oft vor !? Bin überrascht das dies öfter geschieht, habe das noch nicht mitbekommen. Sich von jemanden vor einer Probefahrt den Ausweis zeigen lassen ist doch die einzige Vorkehrung die man treffen kann. Oder ist es üblich, dass man sogar vor einer Probefahrt, dieselbige schriftlich erwähnt und diesen Wisch unterschreiben lässt ?
Mal ehrlich ... wie kann der denn einfach so wegfahren?!
Ich muß allerdings zugeben, daß auch ich mir bei Verkäufen vor Probefahrten bisher noch nie Ausweis, Führerschein oder analog den Kaufpreis aushändigen lassen habe ... sondern mich lediglich auf das mitgebrachte "Fahrzeugpfand" verlassen hatte.
So ganz ohne was dazustehen wäre mir also nie passiert ...
Was nützt Dir eine Unterschrift mit Karl-Heinz-Müller...
Es hat sogar schon Fälle gegeben, da ist der Probefahrer mit einem geklauten Auto vorgefahren. Der Verkäufer dachte natürlich, wenn sein Auto hier stehen bleibt, kommt der natürlich wieder zurück...hat er aber falsch gedacht.
Ich lasse mir Ausweiß UND Geld zeigen. Dann glaube ich erst, dass er Kaufwillig ist. Ansonsten gibt es auch keine Probefahrt.
Ausweiß behalte ich während der Probefahrt. Jemand, der keinen Dreck am Stecken hat, hat da kein Problem mit. Und wenn doch, kann er wieder gehen...