Moin Leute,es ist ungefähr eine Woche her,da ging es durch die Medien. Einige Bürgerinitiativen sind mittlerweile aktiv und machen mobil. Nur mal so als Info. Noch eins, wir bekommen dann auch von offizieller Stelle gleich die Phonmessung.
Ich für mein Teil bin dieses Jahr raus aus der Tour, keine Kohle für ne Leise.
BI´s kann man zusammenfalten. Im heimischen Kral hat gerade so eine BI ihr Waterloo erlebt, woran ich, wie ich nicht ohne Stolz sagen darf, gut vorbereitet nicht ganz unbeteiligt war.
Da hatten ein paar Berlinflüchtlinge billiges Bauland an einer Durchgangsstraße gekauft, gebaut usw, das alte Lied. Dann BI, Tempo 30 Forderungen usw.
Unfallstudien ergeben eine überdurchschnittliche Sicherheitslage, Lärmmessungen keinen Handlungsbedarf usw. Das Amt hat als "Gentlement´s Agreement" (Zitat) vorübergehend und Testweise Tempo 30 für LKW angeordnet. Riesenproteste im Dorf , Leserbriefe usw.
Dann eine Versammlung der 8 (ACHT!) Personen BI, Bevölkerung geladen. Geladen im Wortsinne, so habe ich noch nie ein verlogenes Grüppchen untergehen sehen. Amt, Politik, Polizei, alle dagegen. Von rund 60 - 80 Anwesenden nur die BI + 2 Personen dafür, der Rest wütend dagegen.
Die nächste öffentliche Versammlung wurde vor 2 Tagen abgesagt.
Widerspruchsvorlagen für den formellen Widerspruch bei der Behörde habe ich gleich dort verteilt. Nun bleibt die Schamfrist abzuwarten, bis die Behörde das Limit aufhebt.
Übrigens hatte die Rädelsführerin bei der Versammlung gekniffen, ihre Fensterläden sind neuerdings überwiegend geschlossen ...
Macht was, statt abzuwarten und woanders zu fahren. Irgendwann gibt es auch das "Woanders" nicht mehr.
wobei der fall durchaus anders gelagert ist - wen die polizei angehalten wird nicht der StVZO entsprechende fahrzeuge aus dem verkehr zu ziehen (egal ob durch BI initiiert oder nicht) lässt sich dagenen schlecht protestieren ...
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
In der Schweiz will gerade eine BI Serpel an den Kragen: Da hat man festgestellt, daß verschiedene Kräder zu laut seien und dies durch Messungen auch belegt.
Dennoch sind die Kräder legal zugelassen und nicht nachträglich manipuliert. Die Elektronik erkennt aber, wenn der reguläre Lärmmeßzyklus durchlaufen wird und schließt dann im Auspuff eine Klappe, um die Prüfung zu bestehen. Alles legal.
Nun fordert man, diese Kräder auszufiltern und die Umbaukosten (legal zugelassener Kräder) den Besitzern aufzuerlegen.
Zitat von Zephyr im Beitrag #11In der Schweiz will gerade eine BI Serpel an den Kragen: Da hat man festgestellt, daß verschiedene Kräder zu laut seien und dies durch Messungen auch belegt.
Dennoch sind die Kräder legal zugelassen und nicht nachträglich manipuliert. Die Elektronik erkennt aber, wenn der reguläre Lärmmeßzyklus durchlaufen wird und schließt dann im Auspuff eine Klappe, um die Prüfung zu bestehen. Alles legal.
Nun fordert man, diese Kräder auszufiltern und die Umbaukosten (legal zugelassener Kräder) den Besitzern aufzuerlegen.
Und wie ich die Schweiz kenne ...
Man muss hier trennen zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch. Beim Standgeräusch gibt es nichts zu tricksen, aber beim Fahrgeräusch gibt es tatsächlich Anlagen, die unter den speziellen Bedingungen der Geräuschmessungen eine Klappe schließen. Dazu braucht es dann aber einen Bypass, weil die Abgase ja irgendwie ins Freie müssen. Betroffen sind davon in erster Linie Autos, bei denen Gewicht und Größe der Auspuffanlage eine untergeordnete Rolle spielt.
Bei Motorrädern fällt mir jetzt auf Anhieb kein Hersteller ein (evtl. Ducati?), der solche Tricks anwendet. Bei meiner BMW ist es beispielsweise so, dass die Klappe bis ca. 2000/min geschlossen ist und darüber allmählich aufmacht. Ab ca. 3000/min ist sie in jedem Gang und in allen Lastzuständen stets ganz geöffnet (Ausnahme Leerlauf, wo sie bei höheren Drehzahlen wieder schließt). Für die Fahrgeräuschmessung bei höheren Drehzahlen wird also nicht speziell wieder zu gemacht, um die Grenzwerte einzuhalten, sondern die Grenzwerte werden offen eingehalten.
Offenbar sind die gesetzlichen Vorgaben beim Fahrgeräusch einfacher zu erfüllen als beim Standgeräusch. Und wenn der Gesetzgeber selber nicht weiß, was er will, kann dafür nicht der Hersteller oder der Motorradfahrer zur Verantwortung gezogen werden.