tatsächlich hat Falcone mit seinen (rundum zutreffenden) Ausführungen das Meiste schon beantwortet.
Mir bleibt nur anzumerken, dass die XS als Standgeräusch 90 (N) dB eingetragen hat. 90 dB wäre ja für sich gesehen zunächst mal ein gängiger Wert ..und man käme (soundtechnisch oder polizeikontrolltechnisch) nicht sehr weit damit. Entscheidend ist aber der Zusatz "N" hinter den 90 .....
Dieses N dokumentiert, dass nicht einfach nach der aktuellen Meßvorschrift (halber Meter/45 Grad von der Auspuffmündung) gemessen werden darf. Ursprünglich beinhaltete die Prüfvorschrift für Fzg. mit diesem "N" eine Messung des Geräuschpegels aus 7 (SIEBEN !) Metern Abstand.... (also der 14-fachen Entfernung) ..
Alternativ kann heute ein Zuschlag von 21 dB auf den Zahlenwert als Emmisssionsobergrenze bei einer Messung nach aktueller Vorschrift zugrunde gelegt werden (in meinem Falle also 90 + 21 = 111 dB - bei halber Nenndrehzahl).
Meine XS bleibt mit (selbst-)ermittelten 106 dB da sogar noch drunter.
Bisher bin ich in keine Kontrolle gekommen ... habe aber einige Kopien, die die Rechtslage beleuchten dabei.. denn die Jungbullen von heute haben natürlich von diesem N keinen Plan (selbst ein mir bekannter Dekra-Mann hatte darüber nur Halbwissen..)...
Die Hauptuntersuchungen werde ich ganz frech hier in Hessen machen ... ist doch alles eingetragen ... Wenn die Stress machen, bin ich bereit, mich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchzuklagen
Die Sache mit diesen Geräuschgrenzwerten ist leider nicht ganz einfach zu durchsteigen...
Tatsächlich gab es gerade zwischen 1979 und 1983 einige Überschneidungen nationaler Richtlinien und europäischer Vorschriften, je nachdem, nach welchem Recht das betreffende Fzg. in Verkehr gebracht worden ist ... da blicken selbst Fachleute heute nicht mehr wirklich durch.
So gab es z.B. noch Einträge mit "P" statt "N" ... und Fahrzeuge ohne jeden Zusatz beim Geräuschwert, die aber aufgrund des Baujahres bzw. irgendwelcher Schlüssel dann doch nach dem einen oder eben einem anderen Meßverfahren gemessen werden müssten ....
Tatsächlich ist aber unter allen Alternativen der Zusatz "N" das Beste, was einem passieren kann .... weil ziemlich unstrittig definiert.
..auch wenn sie heute keiner mehr wirklich kennt ....
Der Zusatz "A" der heute oft hinter dem dB-Wert steht, beschreibt übrigens keine Meßroutine, sondern definiert ein Filter, das dem Hörempfinden des Menschen nachempfunden ist. Denn wir empfinden ja nicht alle Frequenzen gleich laut, selbst wenn sie unbewertet den gleichen Dezibel-Wert haben.
So ..damit sind jetzt alle Klarheiten beseitigt ....