genau, dazu fällt mer ein, mir hams mei alte xt 250 dreimal klaut.
aber ich war schneller und hab´s zweimal zurückgeklaut, beim drittenmal hat der heini beim kurzschliessen die zündbox gschossn, do hatters natürlich stehnlasssn.
Zitat gar nichts, wenn einer was klauen will, dann tut ers auch!
einspruch. klar, wenn die jungs mit dem laster und dem ladekran unterwegs sind, dann ist das ding weg. aber wenn es um den gelegenheitsklaugruenschnabel geht, dann ist eine gute sicherung schon was wert. und die muss nicht das ultimo ein, sondern einfach nur besser als die vom motorrad daneben.
aber die W ist eigentlich an sich schon ein wirksamer diebstahlschutz, da sie offensichtlich nicht ins beuteschema passt: zumindest meines wissens hatten wir in mehr als 10 jahren forum bislang keine diebstahlmeldung. (genauerwisser moegen mich noetigenfalls korrigieren)
manxman
Doch,dem Ulf wurde doch mal dem Albert seine W entwendet.Oder so.
Dieter (aber das willst Du nicht wirklich, glaub mir)
P.S.: Porsche hatte doch beim 928 einen Diebstahlschutz, bei dem der Fahrersitz den unrechtmäßigen Wegfahrer zwischen Sitz und Lenkrad einklemmte - ist leider nicht so ohne Weiteres fürs Motorrad brauchbar...
Zitat zumindest meines wissens hatten wir in mehr als 10 jahren forum bislang keine diebstahlmeldung.
jein ... ohne einen aufmerksamen nachbarn wäre tatsächlich mal eine weg gewesen und zwar durch gelegenheitswegschiebediebe (lenkschloss nicht abgeschlossen, weil W klaut ja keiner )
GPS-Tracker ist eine gute Idee, ein solides Schloß auch. Beim Scheibenschloß nur nicht vergessen, das vor dem Losfahren wieder abzumachen.
Aber Leute, die aus Kellern klauen, gehören zum Bodensatz der Zunft und sind meist Drogenabhängige auf der Suche nach ein paar Euro für den nächsten Schuß. Die können mit einem Moped, das vor einem Verkauf aufwändig umgenummert werden muß, nichts anfangen. Wenn die Nachbarschaft gefleddert wird, wohnt der ziemlich sicher in der Nähe.
Vielleicht besprecht ihr euch mal untereinander, ob Nachbarn Beobachtungen gemacht haben, z.B. dass jemand kurz bevor die Diebstähle begonnen haben, bei einem Kumpel untergekommen ist. Die Polizei kann bei einem entsprechenden Hinweis schauen, ob jemand als Taeter in Betracht kommt.