Die sind nicht verboten, sie dürfen nur nicht weiterlaufen wenn sie als Parkscheibe verwendet werden. Dafür ist i.d.R. ein Schalter vorhanden + ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung.
Als Mopedfahrer darf/muß man sich auf Parkplätze stellen. Wenn nun das Parken zeitlich durch die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben, was mache ich als Mopedfahrer, welcher dort auf dem Parkplatz parken möchte? Als Mopedfahrer brauch ich doch so eine lächerliche Parkscheibe nicht mitführen?!
Gruß Monti
------------------------------------------------- Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)
Immer der Vernunft gehorchend, d.h. immer mal die Gesetze übertretend, da ansonsten kein "Vorankommen"! Würde ich mich an alle Gesetze akribisch halten, dann könnte man mich gleich einsargen.
Gruß Monti
------------------------------------------------- Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)
Zitat von Turtle im Beitrag #6Und ihr macht nur erlaubte Sachen? Nie zu schnell, nie über ne durchgezogenen Linie,...?
Darum geht's doch gar nicht. Die Dinger gibt's schon so lange, daß man mit Sicherheit für viele "Parkraumüberwachungsangestellte" ein willkommenes Opfer ist ....
Ich hatte mal einen Kollegen, einen ganz korrekten und grundehrlichen Menschen, der hatte mal 'n Zettel hinter die Windschutzscheibe gelegt, mit der korrekten Ankunftszeit, weil er keine Parkscheibe dabei hatte. Ein gebührenpflichtige Verwarnung bekam er trotzdem, weil er keine amtlich anerkannte Parkscheibe hatte.
Danach brachte der aus Frust und Gehässigkeit im großen Stil beutelweise österreichische 10-Groschen-Münzen aus dem Urlaub dort mit, die gingen für'n Fuchs (50-Pfennig) problemlos in die alten, mechanischen Parkuhren ... so kann's kommen, wenn die Obrigkeit Korinthen kackt .
So einen Zettel mit der Aufschrift "Parkscheinautomat defekt" nutze ich manchmal neben der Parscheibe, denn wenn ein Parkschein vorgeschreiben ist, dann reicht doch eine parkscheibe auch nicht, oder?
Zitat ...Zulässig sind nur Parkscheiben mit einer blauen Farbe und mit Maßen von 11 x 5 cm.
Weiterhin darf es kein Hangeschriebender Zettel sein oder ein selbstgebasteltes Model sein. Eine Digitaleanzeige auf der Parkscheibe ist auch nicht erlaubt. Sogar die Schriftart ist normiert und darf nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 haben. Die Farben sind nach DIN 6171 festgelegt....
Es war mir klar, aber die haben doch nicht alle Latten am Zaun ...