Ein Freund von mir fährt in einer 30er Zone hinter einem PKW. Beide mit langsamer Geschwindigkeit. Dann setzt der PKW den rechten Blinker und fährt rechts an eine Bushaltestelle . Bushaltestelle ohne Bucht. D.h. er bleibt quasi rechts am Strassenrand stehen. Wie jeder ande es machen würde, fährt mein Kumpel mit seiner Drifter an dem PKW vorbei. Als er auf gleicher Höhe ist, dreht der PKW nach links um zu wenden. Knall war vorprogramiert. Kumpel Fuss und alle 5 Zehen gebrochen und Knie verletzt. War 6 Wochen im Krankenhaus.
Jetzt diskutieren die Anwälte tatsächlich über die Schuldfrage. Wie kann das denn sein? Das ist doch eigendlich sonnenklar.
Ich werde den Verdacht nicht los, das die Anwälte nur um einen Fall zu bekommen gegen alles angehen.
Man soll ja nicht immer alles glauben was im Wikipedia steht, aber wenn die Zahlen in der Tabelle auf dieser Seite auch nur halbwegs stimmen wundert mich nix mehr:
So ist es vor 3 Jahren meinem Schwager passiert. Er ist nachweislich nicht zu schnell gefahren als neben ihm ein parallel zur Fahrbahn parkendes Auto ausgeschert ist und direkt wenden wollte. Er lag dann mehrere Wochen im Krankenhaus, Motorrad Totalschaden, etc..
Nach sehr langer Zeit hat er dann Schmerzensgeld bekommen, den Zeitwert seines Motorrades und eine Teilschuld von 20% weil er ja immer damit rechnen muss, dass andere doof sind und ohne zu blinken aus einer Parklücke kommen..... Hätte er halt weiter in der Strassenmitte fahren sollen, trotz Regen, nasser Fahrbahn, Kopfsteinpflaster und Strassenbahnschienen.
--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW --- Neuerdings Zwölfe mit Zurr, Plöpp, doing, doing, doing Buy a W and get FRIENDS for free
Die ziehen alle Register, wenn es darum geht, dem Unfallgegner 'ne Teilschuld anzuhängen ... wenn Dein Kumpel jetzt laut Gutachten in der 30-er Zone mit 39 gerast ist, kann das vermutlich sogar auch klappen ...
"Wird mal wieder Zeit für 'n neuen blöden Spruch hier." pelegrino
Zitat Ich werde den Verdacht nicht los, das die Anwälte nur um einen Fall zu bekommen gegen alles angehen.
Heinz
Moin Heinz,
logisch, das ist deren Job. Kein Anwalt sagt seinem Mandanten "laß sein, hat eh keinen Zweck!". Er darf aber auch nicht sagen: "fein, da machen wir was draus!" Er fragt einfach: "Wollen Sie . . . . . ?"
Die Regel ist, daß einer, der sich selbst in der Schuld sieht, dann noch schneller "ja" sagt, als einer, der unverschuldet reingerasselt ist.
Übrigens ist die Sachlage nicht ganz so sonnenklar. Leider (oder zum Glück, wie mans nimmt) gilt der gesetzte Blinker nicht als hundertprozentige Schuld. Anders gesagt, wenn du aus einer Straße rausfährst, wo von links einer kommt, langsamer wird, rechts blinkt und Dir klar ist, der fährt hier rein . . und wenn Du dann losfährst und der fährt weiter geradeaus - dann ist er es nicht voll Schuld. Verzwickte Sache, aber isso .
Das andere Ding ist, wenn der, der ausgeschert ist, bereits überholt wurde, Dein Kumpel also schon neben ihm war, dann ist er es Schuld, egal was die Blinkerchen jetzt gezeigt haben.
Ich habe auch schon mal in einem sonnenklaren Fall über mehrere Instanzen prozessieren müssen. Der Unfallgegner hat mir zum Schluß nur noch Leid getan, er saß regelrecht in den Fängen seines Anwaltes, der in keinster Weise vorhatte, das Dingen aufzugeben.
Das Gericht hat dann irgendwann eine Empfehlung geschrieben und dann wurde von der nächsthöheren Instanz abgesehen.
Zitat wenn man an einem rechts stehenden Auto vorbeifährt, kann das doch kein überholen sein,
oh doch ... solange der auf der Fahrbahn steht und ein Fahrer drinnen sitzt (vor allem wenn auch noch der Motor läuft) ist das sehr wohl ein überholen und genau deshalb wird er auch nicht ohne Teilschuld da raus kommen.
Wie soll man das wohl feststellen, an der "Der Motor läuft Heckwarnlampe" oder an der Glaskugel. Und was macht man, wenn der Wagen von hinten nicht einsehbar ist, z.B. bei Transportern? Da muß der Fahrer sich dann vor dem Vorbeifahren erst vom Zustand des Fahrzeuges überzeugen? Und wenn ja, wie?
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
Zitat oh doch ... solange der auf der Fahrbahn steht und ein Fahrer drinnen sitzt (vor allem wenn auch noch der Motor läuft) ist das sehr wohl ein überholen und genau deshalb wird er auch nicht ohne Teilschuld da raus kommen.
Die Theorie ist aber weit hergeholt. Dann darf man ja nirgendwo mehr ruhigen Gewissens fahren wo rechts Fahrzeuge stehen.
Zitat Dann darf man ja nirgendwo mehr ruhigen Gewissens fahren wo rechts Fahrzeuge stehen.
ruhigen Gewissens sollte man gar nix machen im öffentlichen Straßenverkehr ! da wird auch noch der Spruch fallen er hätte ja die Vorderräder beobachten müssen....
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
Zitat ...oh doch ... solange der auf der Fahrbahn steht und ein Fahrer drinnen sitzt (vor allem wenn auch noch der Motor läuft) ist das sehr wohl ein überholen...
Wenn das Überholen ist, dann muß ich wahrscheinlich auch vor jeder offenen Bahnschranke anhalten und ein Ohr auf die Schiene legen um zu prüfen, ob auch kein Zug kommt ...
"Wird mal wieder Zeit für 'n neuen blöden Spruch hier." pelegrino
Typisch Politiker, Ideen sind viele da, aber viele auch fernab jeglicher Realität. Du müsstest auch bei nem Parkstreifen rechts bei jedem Fahrzeug halten um nachzusehen, besonders Nachts kann man nicht sehen ob einer drin sitzt.
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