Zitat Nach sehr langer Zeit hat er dann Schmerzensgeld bekommen, den Zeitwert seines Motorrades und eine Teilschuld von 20% weil er ja immer damit rechnen muss, dass andere doof sind und ohne zu blinken aus einer Parklücke kommen.
Kann ich irgendwoher - aber bei mir warens damals 30 Prozent! Und mein Unfallgegner hatte gelogen, das sich die Balken bogen!
Später hab ich dann von einer Bekannten (die mit dem in derselben Firma arbeitete) erfahren, das der trotz Verbot seinen Firmanwagen heimlich privat genutzt hatte! Und sogar aus gleichem Grund schon mal ne Abmahnug bekam - das Kerl dachte wohl wenn er die Schuld abwälzt gibts weniger Ärger mit dem Chef!
Zitat Wenn das Überholen ist, dann muß ich wahrscheinlich auch vor jeder offenen Bahnschranke anhalten und ein Ohr auf die Schiene legen um zu prüfen, ob auch kein Zug kommt ...
Im Prinzip wohl schon - aber siehs mal positiv: wenn die Schranke defekt war und Dich der Zug erwischt, dann haste sicher auch keine Rennerei mehr wegen Gericht und Anwalt!
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
solange der wagen mit fahrer auf der fahrbahn steht nimmt er in jedem fall am verkehr teil und ist nicht anders zu behandeln als ein Wagen der z.b. an einem zebrastreifen stehen geblieben ist.
ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht. Ich aergere mich immer noch, dass ich, als ich in einer ähnlichen Situation war und vom Mopped geschubbst wurde (zum Glück ist mir damals körperlich nix passiert) dem Unfallgegner im Affekt keine zentriert habe. Mit etwas Abstand und der Hilfe eines Anwaltes wird gelogen und die Tatsachen zu Gunsten des Mandanten verdreht.
Und das Sclimmste sind die Richter, an deren Verstand ich zweifele.
Viel Glück Gruss OllZ
P.S. Zum Thema Schmerzensgeld erklärte mir der Richter "Wir sind hier nicht in Ammiland"
Ob Dus glaubst oder nicht aber sowas ist hier schon passiert! (im Übrigen mit tragischem Ausgang für den Autofahrer!)
Und das schwerste Zugunglück der DDR hing auch mit einer nicht gschlossenen Schranke zusammen! (die beim Herunterkurbeln an einem kurz zuvor gewehcselten Stromkabel hängen blieb! Das konnte nur passieren, weil mal wieder kein Kupferkabel da war und man Alu nehmen mußte!...
... und tragischerweise begegneten sich dann auf den Schienen ein Tank Lkw mit Anhänger voller Benzin und ein vollbesetzter Urlauberzug mit sehr vielen Schulkindern!)
Zitat von Turtle im Beitrag #15 Du müsstest auch bei nem Parkstreifen rechts bei jedem Fahrzeug halten um nachzusehen,
der Wagen stand nicht auf einem Parkstreifen, sondern auf der Fahrbahn
und das Parkstreifen und Fahrbahn sind in so einem Fall was ganz anderes sind sollte man jemanden der seit Jahren einen Führerschein besitzt eigentlich nicht sagen müssen ...
Lieber Jörg, ich glaube, Du vergallopierst Dich da.
Ich muß sicherlich immer damit rechnen, daß andere Verkehrsteilnehmer einen Fehler machen, aber irgendwo muß es auch Grenzen geben, sonst läuft garnix mehr, im Verkehr. Wer rechts angehalten hat, und das auch noch nicht mal verkehrsbedingt (was es beim Zebrastreifen ja wäre), der muß sich beim Wiederanfahren vergewissern, daß er da niemanden gefährdet.
"Wird mal wieder Zeit für 'n neuen blöden Spruch hier." pelegrino
Zitat von pelegrino im Beitrag #24Lieber Jörg, ich glaube, Du vergallopierst Dich da.
Ich muß sicherlich immer damit rechnen, daß andere Verkehrsteilnehmer einen Fehler machen, aber irgendwo muß es auch Grenzen geben, sonst läuft garnix mehr, im Verkehr. Wer rechts angehalten hat, und das auch noch nicht mal verkehrsbedingt (was es beim Zebrastreifen ja wäre), der muß sich beim Wiederanfahren vergewissern, daß er da niemanden gefährdet.
natürlich muss er das und er wird sicher auch die Hauptschuld bekommen, aber ich bin mir sicher das er nicht die ganze schuld bekommt (und zwar mit einer Argumentation die sich wenig von meiner unterscheiden wird). ich sage auch nicht das ich das gut finde, sondern nur das dem so sein wird. von mir aus könnte der Autofahrer gerne 100% schuld bekommen.
Also für dich anders. Ein Fahrzeug das auf der Straße abgestellt ist, steht und kein Fahrer bei ner Be/ Endladetätigkeit ist oder in der Pause dieser Tätigkeit ist, das parkt. Und zwar unabhängig davon ob ein Parkstreifen da ist oder es auf der Fahrbahn steht. Das solltest jetzt auch du verstanden haben. Woran unterscheidet nun der Vorbeifahrende den Zustand des Fahrzeuges? (Sowohl des auf der Fahrbahn stehenden, als auch eines auf einem Parkstreifen neben der Fahrbahn stehende? Wenn der Blinker z.B. rechts blinkt, dann fährt man immer an dem Fahrzeug (links) vorbei, daß ist nie Üerholen, das darf man sogr im Überholverbot.
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
Ich glaube Jörg hat Recht, denn Du bekommst ja schon Teilschuld wenn Du nur ein Fahrzeug besteigst oder benutzt. Heissen wird es später. "Damit hätten Sie rechnen müssen"
Genauso gut hätte er auch die Tür aufmachen können.
Ich hab noch nie ne Teilschuld erhalten. Fände diese Regelung aber gut, dann dürfte man auch Politiker vorsorglich "ruhigstellen" damit die nicht noch mehr Unfug machen, die bekömen dann auch endlich mal ne Teilschuld für das was die so verzapfen. Und der Radmanni und die Fahradfahrergruppe bekäme auch ne Teilschuld, was fahren die auch mit Rennfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, müssen doch damit rechnen das sie einer übern Haufen fährt. Oder???? ( Achtung Satire - für Jörg)
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
Dann muß ich ja demnächst immer erst in die Bremse gehen und nötigenfalls anhalten, wenn da am Straßenrand ein Auto steht, und mich vergewissern, das alles O.K. ist - es könnte ja gleich losfahren .
Glaub' ich nicht ...
"Wird mal wieder Zeit für 'n neuen blöden Spruch hier." pelegrino
Genau, und wenn wir das alle mal eine Woche lang machen, am besten in Berlin oder Frankfurt dann würden sich solche Gedanken sofort invertieren. Dann wärst du plötzlich auch Schuld, weil "ungesichertes Verkehrshinderniss" oder so ähnlich. Oder es gäb ne Knolle wegen Laufenlassen im Stand beim Aussteigen und sich Vergewissern, oder ne Knolle wegen Parken in zweiter Reihe.
Aber, jemand der LINKS abbiegt hat sich ZWEIMAL darüber zu vergewissern, daß niemand an ihm Vorbeifährt und zwar durch drehen des Kopfes, Spiegel zählt nicht, das hab ich jedenfalls so bei vier Führerscheinen gelernt. Hat der das nicht gemacht, wovon ich mal ausgehe, sonst hätte er den Vorbeifahrenden ja gesehen, so ist das grob fahrlässig. Und damit muß niemand rechnen.
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung