Zitat Ein Fahrzeug das auf der Straße abgestellt ist, steht und kein Fahrer bei ner Be/ Endladetätigkeit ist oder in der Pause dieser Tätigkeit ist, das parkt.
solange der fahrer drinnen sitz ist das Fahrzeug nicht abgestellt. und solange da was blinkt ist die Zündung an ...
es ist übrigens NIRGENS in der STVO genau definiert ab wann ein Auto parkt. Ob das Auto geparkt hat oder nicht bleibt also dem Richter überlassen - ich würde eine Wette eingehen, dass der Richter entscheidet, das der wagen nicht geparkt hat.
Zitat solange der fahrer drinnen sitz ist das Fahrzeug nicht abgestellt. und solange da was blinkt ist die Zündung an ...
Gut nochnmal, für dich. WIE SOLL DER ANDERE DAS ERKENNEN? Und: Was ist dann der Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren? Darf man an einem RECHTS blinkendem Fahrzeug nun nicht mehr LINKS vorbeifahren?
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
Lieber nicht bestimmt erlässte vorher noch ein Politiker einen Erlass wie mal in England:
Zitat Walter Hancock konstruierte den ersten Dampf-Omnibus, mit dem 1831 ein regelmäßiger Personentransport eingerichtet wurde. Doch ein großer Erfolg waren die Damp-Autos in England nicht, denn 1865 (!) kam das berühmt-berüchtigte "Rote-Fahne-Gesetz", das den Automobilverkehr völlig lahmlegt. Dieses Gesetz war die erste amtliche Geschwindigkeitsbegrenzung in der Automobilgeschichte. Kein mechanisch angetriebenes Straßenfahrzeug durfte auf Englands Landstraßen schneller fahren als vier Meilen pro Stunde (6,4 km/h). In der Stadt wurde die Höchstgeschwindigkeit auf zwei Meilen in der Stunde beschränkt (3,2 km/h). Noch dazu mußte 50 Meter vor jedem Dampf-Auto ein Mann mit einer roten Fahne gehen, um die Fußgänger zu warnen!
Gut das Jörg ein paar Stimmen fehlten.
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
Zitat von Turtle im Beitrag #33 Gut nochnmal, für dich. WIE SOLL DER ANDERE DAS ERKENNEN?
in dem Fall z.b. daran das er gesehen hat das der Wagen gerade erst angehalten hat
in diesem Fall hätte er er auch damit rechnen müssen, das die Tür aufgeht, dicht dran vorbei fahren ist dann auch nicht gerade die beste Strategie.
vielleicht (ich war ja nicht dabei und spinne jetzt nur rum - aber mit durchaus auch mit Erfahrung) war es ja auch so, das er sogar gesehen hat das der wagen nach dem rechts blinken wieder links blinkt und wollte schnell an ihm vorbei damit die "Schnarchnase" nicht weiter vor ihm hin rollt, nur das das links blinken ein Wenden und kein Weiterfahren eingeleitet hat, was dann zum Unfall geführt hat.
Ziemlich sicher ist, wer wendend in einen Unfall verwickelt ist, wird die Hauptschuld bekommen.
Der hat doch nicht angehalten, sondern der wollte rechts abbiegen, er hat doch auch rechts geblinkt! Wenn er links wenden oder abbiegen wollte, dann hätte er doch sicher links geblinkt, dann fährt man ja auch nicht vorbei. Wie soll man wissen das der Fahrer links nicht von rechts unterscheiden kann? Wenn einer rechts blinkt, dann aber links fährt, so ist damit wohl kaum zu rechnen. Deswegen hat der Gesetzgeber auch erlassen, das sogar das Einordnen richtungsbestimmend ist. Wer sich also z.B. nach rechts einrodnet MUSS auch rechts abbiegen selbst wenn er irgendwo anders blinkt.
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
Zitat Dann setzt der PKW den rechten Blinker und fährt rechts an eine Bushaltestelle . Bushaltestelle ohne Bucht. D.h. er bleibt quasi rechts am Strassenrand stehen.
Zitat von der W Jörg im Beitrag #36in dem Fall z.b. daran das er gesehen hat das der Wagen gerade erst angehalten hat
Dann kommt in der Stadt der Verkehr zum erliegen.
Jrüße Sukasta
Et es wie et es, et kütt wie et kütt, jede Jeck ist anders ...
Ich würde auf grobe Fahrlässigkeit plädieren. Hat sich rechts eingeordnet, rechts geblinkt, zweimal nicht geguckt, also alles getan um dem anderen klar zu machen das er NICHT nach links fahren wird und genug geguckt hat er auch nicht. Alles ne Frage des Anwaltes.
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
Zitat von Turtle im Beitrag #35 Gut das Jörg ein paar Stimmen fehlten.
das was ich hier schreibe ist nicht meiner persönliche meinung, sondern das was meiner meinung nach der Richter zu dem ganzen sagen wird ... wie gesagt, von mir aus kann der Autofahrer gerne 100% bekommen. Ich denke aber nicht dass das passieren wird
Wenn der Autofahrer einfach dreht und den auf gleicher Höhe fahrenden Mopedfahrer umnietet, dann hat er offensichtlich keinen Schulterblick gemacht, was ich schon ziemlich fahrlässig finde. Selbst wenn er zu Beginn des Wendens nach links geblinkt hätte, hätte das der Motorradfahrer ja schon gar nicht mehr sehen KÖNNEN, da er sich ja schon neben dem Auto befand.
Dumm ist immer, wenn bei genanntem Vorfall der Autofahrer ein ortsfremdes Kennzeichen besitzt, dann muß man mit "solchen Aktionen ja rechnen". Und es gibt auch Richter, die meinen, daß das Motorradfahren an sich eine Grundgefahr birgt, weshalb der Motorradfahrer immer mit 30 % dabei sein soll, auch wenn er wirklich nichts zum Unfallgeschehen beigetragen hat.
Auch wenns jetzt eingebildet klingt, aber MIR würde sowas prinzipiell nicht passieren können, da ich entweder mit großem Abstand überhole (um gerade solche Unfälle beim ausscheren so eines Bekloppten zu vermeiden) oder ich erst vorbei fahre, wenn der Kerl definitiv steht. Und ich vermeide es grundsätzlich, hinter einem halbwegs unsicher fahrenden PKW herzufahren. Entweder setze ich mich direkt davor oder halte entsprechenden Abstand. Sowas nennt man vorausschauendes fahren. Ist nicht böse gemeint, aber m.M.n. entsteht fast jeder Auffahr-/Abbiegeunfall durch mangelnde Voraussicht (und die beinhaltet, daß man auch mit EIGENEM Fehlverhalten rechnet).
Zitat von Turtle im Beitrag #40Ich würde auf grobe Fahrlässigkeit plädieren.
ich schätze mal mit dir als Richter wärst du damals auf der Burg in den Knast gekommen weil du "vorsätzlich" und mit "böser Absicht" dein Motorrad auf meins hast fallen lassen.