Es ist ein Wohngebiet mit Tempo 30. Mein Kumpel fährt 1,5km hinter dem Typen her. Der setzt den Blinker und fährt rechts ran. Dann wie mein Freund mit höchstens 20km/h (wenn vor mir jemand rechts ranfährt, senkt man automatisch die Geschwindigkeit) an dem Fahrzeug vorbeirollt, da zieht der links raus und fährt ihm in die Karre. (seitlich)
In Anbetracht, das er vorher 1,5km hinter ihm war und der Dosenfahrer ja den Blinker gesetzt hat um den oder die Hinterherfahrenden seine Absicht anzuzeigen, finde ich das schon fast fahrlässige tötung.Wiso hat denn so eine Dose 3 Spiegel? Der Autofahrer hatte doch dann überhaupt keine Übersicht über die Verkehrslage.
Also wenn ich Heinzis Geschjchte hier so lese, dann kann ich mir vorstellen, dass es 90% der werten Leser genau so hätte treffen können, wie seinem Kumpel. Und dass der andere die Hauptschuld hat ist unbestritten. Ich denke, dass jeder halbwegs anständige Fahrer das auch zugeben würde. Allerdings gibt es aus Versicherungssicht eben sowas wie ein allgemeines Lebensrisiko und das auf das Thema Verkehr gemünzt meint, dass der Unfall eben nicht passiert wäre, wenn der andere eben gar nich da gewesen wäre. Man mag gern darüber streiten, ob man das gut findet oder nicht, aber zumindest wird so ähnlich manchmal argumentiert und eine Teilschuld anhängig.
Wer in seinem stehenden Auto sitzt und das länger als drei Minuten und sofort wegfährt, wenn es erforderlich ist, der kriegt keine Parkverbotsknolle. Er muß aber der Fahrer sein, ein Kind reinsetzen gilt nicht.
Klugschißklugschißklugschiß....
Ein Kommilitone meines Freundes ist in der Eifel mit ziiiieeemlich überhöhter Geschwindigkeit an einem rechts anhaltenden, mit rechtem Blinker gesetzten Ford Capri vorbeigefahren. Just dann drehte der Fahrer das Auto nach links um zu wenden. Es kam zum spektakulären Zusammenstoß mit zwei Totalschäden, besser gesagt, Autoleichen.
Diesen Mann hatte das Gericht voll schuldig gesprochen weil . . . . .. er total besoffen war.
Trotzdem hatte der Kommilitone eindeutig viel zu viel Schmackes drauf.
Also es entscheidet ein Gericht. Das kann wohl mal so oder so ausgehen.
Genau. Wer als Berufskraftfahrer bei eine Be/Entladetgätigkeit seine gesetzlich vorsgeschriebene Pause macht, muß sein Fahrzeug nicht wegstellen, die Pause zählt zur Ladetätigkeit. Und die kann auch mal 15min dauern.
Werner
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung andererVerkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Die Sachlage ist doch klar, eine Teilschuld sehe ich nicht.
Also, ich probier das in solchen Situationen mit Hupen! Ist mir scheißegal, ob das innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt ist oder peng!
Allerdings sind in letzter Zeit derart viele orientierungslos scheinende Dosentreiber unterwegs, daß mann von Anbeginn der Fahrt eigentlich fröhlich hupend durch die Gegend schüsseln müsste - was ja auch irgendwie uncool ist...
Zitat erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
So ähnlich hat mir das auch mal ein Polizeibeamter erklärt damals bei meinem ersten und einzigen Unfall an dem ich Schuld war... da ist mir doch so ein Gespannbiker ins Auto gerast und das ganze Vorderrad samt Aufhängung war ab !!
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....