gerade kamen zwei wunderhybsche Schornsteinfegerinnen zur Abnahme der neuen Heizung in die Hausruine. Leckere Sahneteile das!
Na, jedenfalls standens vor Wochen schon einmal vor der Türe mit dem gleichen Ansinnen, aber eine Heizungsabnahme ohne funktionierende Heizungselektronik macht irgendwie auch keinen Sinn. Also wurde an der neuen Heizung durch den Heizungsmonteur eine neue Platine eingebaut und so konnten die leckeren Kaminputzer heute ans Werk gehen.
"Alles in Ordnung" war das Ergebnis. Alles andere hätte mich auch gewundert, obwohl...
Nun, da hab ich sie einmal danach gefragt, ob es denn so sei, daß sie in den Häusern auch nach ungedämmten Rohrleitungen der Heizung Ausschau halten sollen.
Antwortete die "Rädelsführerin" : "Ja, sollen wir und noch viel mehr! Wenn sie -als Kunde- die gesamten Änderungen und neuen Aufgaben des Schornsteinfegers wüssten, dann würden sie uns nicht mehr ins Haus lassen! Man dürfte sich nun auch den Schornsteinfeger seines Vertrauens aussuchen, was bisher nicht der Fall gewesen ist."
Also dazu dann mal einige Fragen, die ich den jungen -die waren aber auch soooo lecker- Schornsteinfegerinnen (bei denen bleib ich, da hab ich wenigstens was zu schauen! >Lechz< ) nicht stellte, da ich sooo abgelenkt war.
Was soll der Schornsteinfeger denn noch "ausspionieren"? Kann ich mir den Schornsteinfeger ab sofort aussuchen, gelten die Kehrbezirke demnach nicht mehr?
Bei Gasheizungen unter 11kW brauchst du nach Endabnahme wohl gar keinen jährlichen Test mehr. Bei Wartungsverträgen darf wohl auch der Meisterbetrieb die Messung/Abnahme machen. Inzwischen ist wohl vorgeschrieben das die oberste Geschoßdecke isoliert werden muß ( oder das Dach), das könnten die begucken. Such mal nach Feuerstättenverordung ich hab das letztes Jahr mal gegoogelt und das nicht mehr alles im Kopf. Werner
Zitat ...die Hitze kam von der Arbeit an der Feuerstätte......
Du meinst, die haben das Aschloch*) kontrollieren wollen?
*) in irgendeinem süddeutschen Dialekt bezeichnet man wohl den offene Kamin so, es gibt da einen alten Witz drüber:
Der Schornsteinfeger und einer von der Feuerversicherung kommen zu einer Villa, um eben die Feuerstelle zu begutachten. Sie klingeln, und das junge Dienstmädchen aus Norddeutschland öffnet die Tür.
"Guten Tag, wir kommen zur turnusmäßigen Kontrolle und möchten das Aschloch kontrollieren!"
"Hmm, ich weiß nicht - da muß ich erst die Herrschaft fragen, ob das so richtig ist."
Sie geht zur Dame des Hauses und sagt:
"Gnädige Frau, da sind zwei Herren, die wollen das Aschloch sehen ...?"
"Ja gut, dann zeig's ihnen schon!"
Sie geht zurück zu den beiden, bückt sich und lupft das Röckchen - "Bittesehr!"
Da kriegen die beiden große Augen, und der eine meint:
"Nein nein, wir meinen das, wo immer eingeheizt wird!"
"Na, das ist kein Problem - das ist gleich dadrunter."
Brüllwitz, ich weiß ... fiel mir aber spontan dazu ein .
"Die Frau ist das einzige Geschenk, das sich selbst verpackt" Jean-Paul Belmondo
Zitat von Monti _____________________________________________________________________________________________________ Kann ich mir den Schornsteinfeger ab sofort aussuchen, gelten die Kehrbezirke demnach nicht mehr? _____________________________________________________________________________________________________
Hallo, die Kehrbezirke bleiben und der bevollmächtigte Bezirksmeister hat auch noch folgende Aufgaben durchzuführen.
1. Die Feuerstättenschau (ist wegen dem vorbeugenden Brandschutz), sowie das Ausstellen des Feuerstättenbescheides. 2. Abnahmen bei Neuerrichten und Änderung von Feuerungsanlagen (Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen) Ab 01.01.2013 kann für das Schornsteinreinigen und die Abgaswegüberprüfung und BimSchV.-Messungen ein anderer Schornsteinfeger oder eine andere Zugelassene Firma beauftragt werden. Diese durchgeführten Arbeiten müssen mit einem Formblatt dem Zuständigen Bezirksverwalter mitgeteilt werden.
Zitat von radmanniZitat von Monti _____________________________________________________________________________________________________ Kann ich mir den Schornsteinfeger ab sofort aussuchen, gelten die Kehrbezirke demnach nicht mehr? _____________________________________________________________________________________________________
Hallo, die Kehrbezirke bleiben und der bevollmächtigte Bezirksmeister hat auch noch folgende Aufgaben durchzuführen.
1. Die Feuerstättenschau (ist wegen dem vorbeugenden Brandschutz), sowie das Ausstellen des Feuerstättenbescheides. 2. Abnahmen bei Neuerrichten und Änderung von Feuerungsanlagen (Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen) Ab 01.01.2013 kann für das Schornsteinreinigen und die Abgaswegüberprüfung und BimSchV.-Messungen ein anderer Schornsteinfeger oder eine andere Zugelassene Firma beauftragt werden. Diese durchgeführten Arbeiten müssen mit einem Formblatt dem Zuständigen Bezirksverwalter mitgeteilt werden.
Danke, mir hätte das eh keiner geglaubt. Gibt es irgendwo eine Tabelle, aus der man auf die Schnelle entnehmen kann, welche Arbeiten in welchem Rythmus zu erledigen sind?
Axel
PS: Dass der Schorni zur "Wärmedämmüberwachung" eingesetzt wird, ist noch nicht aktuell, aber es wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche
Zitat von Axel J[quote="radmanni"]Zitat von Monti Danke, mir hätte das eh keiner geglaubt. Gibt es irgendwo eine Tabelle, aus der man auf die Schnelle entnehmen kann, welche Arbeiten in welchem Rythmus zu erledigen sind?
Axel PS: Dass der Schorni zur "Wärmedämmüberwachung" eingesetzt wird, ist noch nicht aktuell, aber es wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche