Der nächste Frust, zuerst falsche Länge, dann falscher Durchmesser der Hülsen, dann kriege ich eine Schraube nicht los, schließlich alles eingebaut, dann stellt sich heraus: die ABE gilt nur für die Ausführung 1603, aber nicht für 1622 (30 mm kürzer). Nun habe ich beim TÜV angerufen und sie wollen sehen ob sich was machen läßt.
zur Not steif und fest behaupten das man die original Feder ins Federbein eingebaut hat. für das Federbein gilt nämlich tatsächlich, das nur die Feder und nicht der Dämpfer dafür verantwortlich ist ab die Betriebserlaubnis erloschen ist oder nicht
War heute beim TÜV in Unterhaching und dort hat der Prüfer das Gutachten für ganze 43 € erstellt.Sofort bei der Zulassungsstelle eingetragen:M.STEREO FEDERBEIN KENNZ: KBA 90748*
Nun die nächste Ünerraschung:Auf der Zulassungsstelle hat die Dame behauptet, wenn ich die originalen Dämpfer wieder einbaue, muß ich wieder zum TÜV, ein neues Gutachten für die originalen Dämpfer erstellen lassen. Dann werden die IKONS wieder ausgetragen und die Originaldämpfer wieder eingetragen. Das ist doch wohl hochgradig bescheuert? Ich bin davon ausgegangen die Eintragung ist für die IKONS zudsätzlich und ich kann jetzt wechseln wie ich will.
teilweise hat sie schon recht... sie sind eingetragen, du mußt sie im falle eines falles wieder austragen lassen... geht aber ohne neues gutachten... hin und her wechseln ist auf jeden fall mal so nicht "erlaubt", falls es dich wirklich intressiert
in Deutschland hätte ich damit auch keine Probleme. Aber was ist wenn ein überdrehter Polizist in Italien den Schein kontrolliert, die KBA Nr. auf den (ggf. Originaldämpfern) sucht und die nicht findet. Kann er mich gleich aus dem Verkehr ziehen? Diese bürokratischen Möglichkeiten machen mich kirre.
In Italien sind die Polizisten genauso wenig überdreht wie in Deutschland - diese Stories gibt es nur an Stammtischen.
Tatsächlich ist es so, wie Mappen schreibt: Durch die Abnahme des TÜVs wurde die Veränderung am Fahrzeug geprüft und die Zulassungsbehörde stellt durch die Eintragung eine neue Betriebserlaubnis für dein Motorrad aus, die den jetzt geänderten technischen Gegebenheiten entspricht. Änderst du diese wieder, müssen genau genommen die Stoßdämpfer auch wieder ausgetragen werden.
Deswegen lässt man normalerweise Stoßdämpfer ja auch nicht eintragen, denn sie haben in aller Regel eine ABE und dann kann man sie beliebig hin- und hertauschen.
Wenn sie im benachbarten Ausland eine "KBA-Nummer" sehen wollen, dann kleb doch einfach eine drauf und behaupte so wird das in Schland gemacht. Ein bißchen Phantasie walten lassen und dem Affen den geforderten Zucker geben. Sie wollen doch beschissen werden, also bescheisst sie halt. Morgen gilt vielleicht geradewegs wieder ein anderer Dummfug und du kommst vor lauter Bestimmungen nicht mehr zum eigentlichen Mopedfahren!
Mit Vernunft brauchst dem Amtsschimmel nicht zu kommen, verstehens nicht...
Zitat von FalconeDurch die Abnahme des TÜVs wurde die Veränderung am Fahrzeug geprüft und die Zulassungsbehörde stellt durch die Eintragung eine neue Betriebserlaubnis für dein Motorrad aus, die den jetzt geänderten technischen Gegebenheiten entspricht. Änderst du diese wieder, müssen genau genommen die Stoßdämpfer auch wieder ausgetragen werden.
Aber ganz genau!!! ...
... alle die den BT45 eingetragen haben, müssen den ja schließlich beim Wechsel auf TT100 auch wieder austragen lassen.
Zitat von Falcone Deswegen lässt man normalerweise Stoßdämpfer ja auch nicht eintragen, denn sie haben in aller Regel eine ABE und dann kann man sie beliebig hin- und hertauschen.
Das ist gerade der Ausgangspunkt: Die ABE gibt es eben gerade nicht. Leider wußte ich das alles nicht vorher, sonst hätte ich gleich andere genommen mit ABE.