Hast du auch eine schlüssige Begründung parat, warum das ausgerechnet bei Reifen nicht gilt, Falcone?!
neugierige grüße ... piko
edit: also logischerweise dürfte man beim Zurückrüsten auf den Serienzustand keine Austragung brauchen ... aber was ist schon logisch bei diesem Verein, außer der Logik: "Alles zugunsten des Umsatzes"
Ja natürlich. Das ist eine ergänzende Eintragung unter Punkt 15.3. Du darfst zusätzlich zu TT100 und Accolade und allen Reifen, die eine Freigabe haben, nun auch BT 45 fahren.
Aha ... da es "wahlweise Eintragung" sogar bei Seitenwagenbetrieb gibt - wobei diese technische Veränderung noch etwas reichlicher als bei Federbeinen ausfällt - bin ich davon ausgegangen, daß es sich um diese(wahlweise Eintragung) handelt ... oder darf man sich das aussuchen? ...
Du kannst beim Prüfer fragen, ob er dir die Stoßdämpfer "wahlweise" einträgt. Da das Wechseln der Stoßdämpfer kein Hexenwerk ist, ist das durchaus denkbar, dass er das macht. Weil aber die Fahrzeuggeometrie einer W geändert wird, wenn 30mm kürzere Dämpfer reinkommen, kann es aber auch sein, dass er das nicht macht.
Technische Veränderungen, die weiterreichende Folgen haben, werden in der Regel nicht wahlweise eingetragen. Prüfer sind da sehr zurückhaltend. Aber das kann der Prüfer von Fall zu Fall entscheiden und alles ist möglich ...
Ich verstehe die ganze Angelegenheit mit der Eintragung immer weniger. Angenommen, ich baue jetzt andere ein z.B. IKON 7610-1603 mit ABE!!, darf ich das mit der jetzt neuen Eintragung im Schein? Ohne Eintragung hätte man das gedurft. Darf ich jetzt alle Dämpfer fahren mit ABE und die eingetragenen, nur die originalen nicht?
Falls ich die Eintragung irgendwann wieder raushaben will, was ist am einfachsten? Hinfahren mit Dämpfern, die eine ABE haben zum Vorzeigen, damit wird die Eintragung sicher ohne aufwendiges Gutachten wieder rausgenommen, danach kann man die Serienmäßigen (die ja kein separates ABE haben) wieder einbauen und der Originalzustand ist wieder hergestellt.
Zitat von kasimirIch verstehe die ganze Angelegenheit mit der Eintragung immer weniger. Angenommen, ich baue jetzt andere ein z.B. IKON 7610-1603 mit ABE!!, darf ich das mit der jetzt neuen Eintragung im Schein? Ohne Eintragung hätte man das gedurft. Darf ich jetzt alle Dämpfer fahren mit ABE und die eingetragenen, nur die originalen nicht?
Ja
Zitat von kasimir...Falls ich die Eintragung irgendwann wieder raushaben will, was ist am einfachsten? Hinfahren mit Dämpfern, die eine ABE haben zum Vorzeigen, damit wird die Eintragung sicher ohne aufwendiges Gutachten wieder rausgenommen, danach kann man die Serienmäßigen (die ja kein separates ABE haben) wieder einbauen und der Originalzustand ist wieder hergestellt.
falls ich richtig informiert bin: nö, Du mußt die Eintragung austragen lassen um mit den Originalen fahren zu können. Ist bei mir auch so: meine W war seinerzeit das Prüfmoppeds, um die ABE zu erlangen, weil ich aber nicht ein Jahr auf die ABE warten wollte, sind mir die Ikons eingetragen worden, d.h. wenn ich jetzt wieder Originale fahren will, müßte ich sie eintragen lassen. Aber wer will das schon??
Dass Deine Kurzfederbeine keine ABE haben, war aber doch von vornherein klar, also was soll's?
Die KBA-Nummer (oder das KBA-Zulassungs-Typzeichen) für die IKONs K7610-1407 lautet KBA 90748.
Um einen Hinweis aus obengenanntem Thread zu wiederholen: "... es sind (oder waren) IKONs im Umlauf, auf denen nicht nur die Einprägung oder Aufnietung des Zulassungs-Typzeichens KBA 90748 fehlt, sondern sogar die des Herstellernamens IKON ...". Nichtgekennzeichnete Federbeine sind weder zulassungs- noch eintragungsfähig-, noch ist ihre Verwendung überhaupt erlaubt. Ich hatte solche IKONs von einem als seriös eingeschätzten Teilehändler bekommen und war so dämlich, das erst zu merken, als der Ersatz der alten KONIs kurz vor einer HU unabdingbar wurde. Der Händler weigerte sich, die Blindgänger zurückzunehmen!
Auf die Schnelle behalf ich mir damit, die blanken oberen Alu-Federdruckringe der IKONs gegen die Alu-Ringe der KONIs mit eingegossenem KONI-Schriftzug auszutauschen und hoffte - und hatte tatsächlich das Glück, daß der TÜV-Prüfer beeindruckt vom Kilometerstand meiner XS sich weitgehend darauf beschränkte, die vielen Einträge in meinem Kfz-Schein abzuhaken, und die KONI-Ringe ohne weitere Kontrolle als Nachweis für die 'Echtheit' der Federbeine akzeptierte ("... ah ja, KONI, o.k. ..."). Bei mir als Prüfer wäre ich so nicht durchgekommen.
Falls jemand auf solche nichtgekennzeichneten IKONs stoßen sollte - auf gar keinen Fall kaufen, ihre Verwendung ist nicht zulässig, und schlimmstenfalls könnte es sich um (ggf. minderwertige) Produktfälschungen aus China handeln!
Ich habe bei meinen IKONS weder den Schriftzug IKON noch die KBA Nr. gefunden. Auf den Originaldämpfern habe ich ebenfalls keine Herstellerbezeichnung gefunden. Wo steht die eigentlich? Wenn es jemand weiß, ich bin für einen Hinweis sehr dankbar.
Zitat von kasimir... Ich habe bei meinen IKONS weder den Schriftzug IKON noch die KBA Nr. gefunden. Auf den Originaldämpfern habe ich ebenfalls keine Herstellerbezeichnung gefunden. Wo steht die eigentlich? Wenn es jemand weiß, ich bin für einen Hinweis sehr dankbar...
Aus dem Kopf heraus kann ich mich nur an die entsprechenden Aufkleber erinnern, auf denen diese Nummer aufgedruckt war, für "in den Keller zu latschen" habe ich jetzt keine Lust, da liegen noch neue Ersatzikons.
Axel
edit fragt noch: was ist eigentlich das Ziel Deiner Fragen? So richtig blicke ich nicht durch. Die kurzen Ikons haben keine ABE und daher auch keine Aufkleber
edit: Die Nummer der Ikons ist am Fuß eingeprägt. Wenn sie eine ABE haben, ist am Fuß zudem ein weißer Plastik-Aufkleber angebracht.
Wegen der Eintragerei noch mal eine Zusammenfassung zur Klarstellung:
Du musstest deswegen die Stoßdämpfer eintragen lassen, weil sie kürzer sind als die originalen und sich deswegen ein anderes Fahrverhalten des Motorrades ergibt. Für Ikons der richtigen Länge hätte es eine ABE gegeben, es wäre keine Eintragung nötig gewesen. Der Prüfer hat jetzt geprüft, dass das Fahrzeug trotzdem noch sicher und fahrbar bleibt, obwohl sich Bodenfreiheit und Nachlauf geändert haben. Zumindest wäre das seine Aufgabe gewesen. Wenn du sonst keine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen hast, wäre logischerweise der Originalzustand mit originalen Stoßdämpfern wieder hergestellt. Leider hast du nun aber eine Veränderung eingetragen. Der Originalzustand müsste also erst wieder bestätigt werden. Kraft ihres Amtes könnte das eine Zulassungsstelle machen, indem sie den Eintrag wieder rausnimmt. Sie wird das aber nicht tun, sondern dich erst noch mal zum TÜV schicken, um sich abzusichern. Das der Prüfer eine Fahrwerksveränderung bescheinigt hat und dies auch eingetragen wurde, kannst du nun auch keine anderen Stoßdämpfer mit ABE mehr einbauen, denn die sind ja an einem Fahrzeug imt Originalzustand geprüft worden und nicht an einem mit geändertem Fahrwerk. Um Stoßdämpfer-Fremdfabrikate mit ABE fahren zu können, muss also ebenfalls erst die Fahrwerksänderung ausgetragen werden, also der Originalzustand in der ABE (Zulassungsbescheinigung) wieder bescheinigt werden.
Ich weiß, es ist absurd, aber so ist nun mal das Gesetz. Ob das jemals jemand so genau nimmt oder prüft oder dir gar Probleme bereitet, steh auf einem anderen Blatt. Manchmal ist es besser, einfach zu machen und nicht zu viel zu fragen.
Ich war gerade noch mal am Mopped und hab den ABE-Aufkleber fotografiert. Dabei hab ich gesehen, dass die Ikons doch die Bezeichnung eingeprägt haben, ich hab das im Beitrag oben schon korrigiert. Norbert hat das passende Bild ja schon inzwischen eingestellt.
Danke für die vielen Antworten. Die Prägung IKON 7610-1622 habe ich inzwischen gefunden (nachdem ich die Spannung auf höchste Stufe gestellt habe, sonst sieht man es nicht), aber keine KBA Nr. Die steht nur in meinem Fahrzeugschein (KBA 90748, genauso wie auf dem Photo von Falcone unten) und in der ABE. Genau diesen ABE Aufkleber auf dem vorigen Photo hätte ich auch gerne. Ich habe keinen. In meiner ABE stehen zwar eine Menge Federbeine 7610-xxxx, aber meine 7610-1622 stehen nicht drin (auch nicht -1603). (Ich habe womöglich eine veraltete Version der ABE die ihr habt). Somit gibt es für mich keinen schlüssigen Zusammenhang zwischen: Fahrzeugschein-Federbeine-ABE. Wenn ich meine Papierlage richtig verstehe, dürfte ich jetzt Dutzende von Federbeinen fahren, nur nicht die, die ich dran habe, die Originalen nicht und die, die ihr habt (-1603) auch nicht. Ich kann nicht einmal beweisen, dass ich mit den -1622 beim TÜV war und die es abgesegnet haben, denn das Gutachten bezieht sich nur auf die KBA Nr., nicht auf die Federbein Bezeichnung.
Auch wenn das Thema langsam ätzend wird: Wenn ich die Darstellung von Falcone richtig verstanden habe, kann ich jetzt auch keine Reifen mit ABE (z.B. Heidenau K65) aufziehen, denn die beziehen sich m.E. auch auf den unveränderten Originalzustand des Fahrzeugs, der ja jetzt nicht mehr vorliegt, d.h. nur noch Accolade oder Dunlop oder wieder Eintragung in den Fahrzeugschein.